Anwesenheitspflicht Meister

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Startbeitrag#1
Wie handhabt Ihr denn die Anwesenheitspflicht von Meistern (Veranstaltungstechnik, Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister) Ich kann aus der Gesetzeslage nicht klar heraussehen, wann und wo ein Meister zwingend nötig ist. In Versammlungsstätten ab einer Bühnengröße von 100qm? Das kann doch nicht nur von der Bühnengröße abhängig sein? Kann mir da jemand wirklich kompetent auskunft geben? Wie handhabt ihr denn das bei Euren Veranstaltungen. Ist da immer ein Meister dabei?
Genügt es, wenn in bestimmten Fällen der Meister vorbeikommt und das Equipment abnimmt?
Bin mal gespannt!
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Antwort#2
Bei uns gibt es das überhaupt nicht. Da ist der Beschaller, oder der, der gerade am Mixer steht der Meister. Okay ist das sicher nicht. Bei manchen Beschallern würde die Abnahme des Equipments zum vorzeitigen Ende der Veranstaltung führen. Beispiel: beim letzten Weinmarkt in meiner Stadt. Da lagen wirklich normale 3er Tischverteiler auf der Straße neben dem Stromverteiler der Stadt (diese weißen Säulen). Damit nicht genug. Es nieselte, und die Adern waren nicht mehr isoliert, so wie das bei solchen Sch..verteilern immer ist, da die keine richtige Zugentlastug haben. Dieser Beschaller gehört meiner Meinung nach eingesperrt. Macht euch mal den Spaß und seht in manche Stecker rein. Da sind Litzen z.T. lose angeklemmt. Na dann Prost Mahlzeit!
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