mp3`s

Erstellt 7 Antworten8 Beiträge
Startbeitrag#1
Ich möchte in diesem Forum gerne ab und an einen Link zu mp3`s von mir angeben,
um Eure Meinungen zu hören.
Wüßte auch mal gerne, warum das hier so selten jemand tut.
Ein kleines Problem hab ich allerdings.
Die aktuell von mir im Studio aufgenommenen Lieder sind gecovert.
Darf ich diese nun eigenlich überhaupt auf meiner Homepage oder hier im
Forum, natürlich gekürzt, veröffentlichen? Gibt es hier eine Zeitbegrenzung?
gruß
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Antwort#2
Hallo
Die aktuell von mir im Studio aufgenommenen Lieder sind gecovert.
Darf ich diese nun eigenlich überhaupt auf meiner Homepage oder hier im
Forum, natürlich gekürzt, veröffentlichen?
Gibt es hier eine Zeitbegrenzung?
Nein!
Nein! Auch wenn gegenteilig lautende Gerüchte immer wieder mal was anderes behaupten.
Wenn du das "sauber" machen möchtest, solltest du die GEMA kontaktieren.
Gruss
Trench
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Antwort#3
Die aktuell von mir im Studio aufgenommenen Lieder sind gecovert.
Die genehmigung des Komponisten/texters musst du auf jeden Fall einholen.
Was aber ist, wenn die Coverversion als "Bearbeitung" durchgeht. D.h. nicht bloss nachgespielt, sondern umarrangiert wurde. Dann ist es doch ein neues Werk und kann bedenkenlos veröffentlicht werden. Oder?
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Antwort#4
Was aber ist, wenn die Coverversion als "Bearbeitung" durchgeht. D.h. nicht bloss nachgespielt, sondern umarrangiert wurde. Dann ist es doch ein neues Werk und kann bedenkenlos veröffentlicht werden. Oder?
Darum gehts.
Die 2 Muiker haben Songs von Bon Jovi usw. umarrangiert und akkustisch (voc +
akk-git) aufgenommen.
Den GEMA-Anteil an den verkauften CD`s führen die Zwei natürlich ab.
Mit geht`s im Grunde um kleine Ausschnitte, die ich auf meiner Studiohomepage
veröffentlichen möchte.
gruß, thomas
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Antwort#5
Den GEMA-Anteil an den verkauften CD`s führen die Zwei natürlich ab.
Mit geht`s im Grunde um kleine Ausschnitte, die ich auf meiner Studiohomepage
veröffentlichen möchte.
Momentemal. Das macht doch die GEMA von sich aus. Man muss es nur dort anmelden, wenn man selbst was vervielfältigenmöchte (un bezahlen) aber die Ausschüttung macht die Gema.
Also ich würde sagen: mach es einfach. Wo kein Kläger da kein Richter. In dem extremsten Fall, dass dir jemand eine auswischen will und dich anschwärzt musst du - glaub ich - auch nur eventuelle Gebüren nachzahlen.
Wäre mal erhellend wenn sich jemand, der sich damit auskennt (online) was dazu sagen könnte.
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Antwort#6
Hallo
Also ich versuch's mal:
Bearbeitung: diese kann (urheberrechtlich gesehen) nur dann geltend gemacht werden, wenn die Zustimmung der "Original-" Urheber vorliegt! Selbst dann heisst das aber noch lange nicht, dass man den Song einfach ins Internet stellen kann.
Also ich würde sagen: mach es einfach. Wo kein Kläger da kein Richter.
In dem extremsten Fall, dass dir jemand eine auswischen will und dich anschwärzt musst du - glaub ich - auch nur eventuelle Gebüren nachzahlen.
Wie überall, ja...
Glauben ist gut... aber das kann ins Auge gehen. Es KANN sein, das man in einzelnen Fällen nur die Gebühren nachzuzahlen hast! Genauso gut kann es aber auch sein, dass es erheblichen Ärger gibt (mit Prozess und allem was dazu gehört)!
Ich glaube auch nicht, dass es wegen einer so kleinen Sache gleich grossen Ärger gibt. Muss halt jeder selber wissen, ob er das Risiko eingehen will...
Gruss
Trench
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Antwort#7
Hallo Trench!
Wie schaut`s denn da mit BOl und Amazone.de aus.
Die setzen doch von nahezu jedem Lied eine Hörprobe ins Internet.

Gruß
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Antwort#8
Hallo
Wie schaut`s denn da mit BOl und Amazone.de aus.
Die setzen doch von nahezu jedem Lied eine Hörprobe ins Internet.
Wird entweder über die GEMA abgerechnet oder dann gibt es entsprechende Vereinbarungen zwischen den erwähnten Anbietern und der Phonoindustrie/Urheber (die ja auch ein Interesse an diesen Hörproben haben). Wie's genau geregelt ist, weiss ich nicht; aber bei einer Nutzung in diesem Umfang wäre wohl schon lange jemand hellhörig geworden, wenn da was nicht mit rechten Dingen abgehen würde.
Trench
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