Hallo, das hat mit Karaoke nichts zu tun. Eine GEMA-Lizenz ist immer dann fällig, wenn GEMA-pflichtiges Material verfielfältigt (egal ob selbst aufgenommen oder kopiert) und verkauft wird. Nicht so bei privatem Gebrauch, davon kann aber bei 150 Stück nicht die Rede sein. Soviel ich weiß beschränkt sich das per Gerichtsbeschluß auf 7 Stück, und die müssen unentgeltlich kopiert werden. Näheres erfährst Du direkt bei der GEMA 089/48003-00 Gruß Martin
Hi Musik ist meist Urheberrechtlich geschützt. Wenn Du das kopierst und verkaufst-somit also Geld verdienst- mußt Du natürlich die Gema zahlen. Gruß Stefan
hi nochmal! und wie ist das wenn ich für einen Werbespot als hintergrunsmusik ein Lied aus den Charts laufen lasse, das aber von 1 oder 2 Sprechern überquasselt wird? hab auch mal was gehört, dass man 8 Sekunden nehmen darfm die man auch loopen darf. stimmt das?
AFAIK reicht es wenn das Werk eindeutig identifiziert werden kann. Es gibt entgegen aller Gerüchte keine Takt oder Zeitgrenzen. So nach dem motto 2 Takte wären erlaubt (schon gehört)