GEMA bei Karaoke?

Erstellt 5 Antworten6 Beiträge
Startbeitrag#1
Hi! Wenn ich Karaoke-Musik aufnehme uns in kleinem Stil (z.B. 150 Stk in einer Schule, etc) verkaufen möchte, muss ich dann GEMA dafür zahlen?
danke
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Antwort#2
Hallo,
das hat mit Karaoke nichts zu tun. Eine GEMA-Lizenz ist immer dann fällig, wenn GEMA-pflichtiges Material verfielfältigt (egal ob selbst aufgenommen oder kopiert) und verkauft wird. Nicht so bei privatem Gebrauch, davon kann aber bei 150 Stück nicht die Rede sein. Soviel ich weiß beschränkt sich das per Gerichtsbeschluß auf 7 Stück, und die müssen unentgeltlich kopiert werden.
Näheres erfährst Du direkt bei der GEMA
089/48003-00
Gruß
Martin
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Antwort#3
Hi
Musik ist meist Urheberrechtlich geschützt.
Wenn Du das kopierst und verkaufst-somit also Geld verdienst- mußt Du natürlich
die Gema zahlen.
Gruß Stefan
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Antwort#4
hi nochmal!
und wie ist das wenn ich für einen Werbespot als hintergrunsmusik ein Lied aus den Charts laufen lasse, das aber von 1 oder 2 Sprechern überquasselt wird? hab auch mal was gehört, dass man 8 Sekunden nehmen darfm die man auch loopen darf. stimmt das?
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Antwort#5
Hallo,
weiß ich nicht, aber wie schon gesagt: Ruf bei der GEMA an, die beißen nicht. 089/48003-00
Gruß
Martin
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Antwort#6
AFAIK reicht es wenn das Werk eindeutig identifiziert werden kann.
Es gibt entgegen aller Gerüchte keine Takt oder Zeitgrenzen.
So nach dem motto 2 Takte wären erlaubt (schon gehört)
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