Neulich hab ich um Kunden/Co.Producer zu finden,die Straßenlaternen meiner Stadt mit Zetteln zugeklebt. Was aber kommt ist wirklich die letzte Sau: Heute rufen mich anstatt von Bewerbern plötzlich irgendwelche Bullen an und meinen ich müsste erst beim "Ordnungsamt" mir ne kostenpflichtige Lizenz für die Scheiße holen!!! Hey mal ohne Scheiß:Was geht die das an??!? Meine Frage:Ist das jetzt ne allgemeine Gewerbelizenz.dh könnt ich mit dem Schein zb auch n eigenes Label gründen??was ja im Endeffekt noch einigermaßen cool wär Oder gestattet die NUR Straßenlaternenwerbung?*grrrmpf* hmm??
Jetzt ist DIE Gelegenheit: Schnapp Dir das Telefon, und telefoniere die Ortsverbände aller bei Euch plakatierenden Parteien durch. Frage, ob Du *nach 18 Uhr am Sonntag* ihre Laternenmast-Plakatträger für Deine Werbung benutzen darfst ("Förderung des Mittelstandes bzw. der Existenzgründer, blah blah, sei ja versprochen im Wahlprogramm ..."). Im Gegenzug erklärst Du Dich bereit, nach zwei Wochen diese Plakatträger selbst abzuhängen und gereinigt dem Partei-Ortsbüro zu übergeben. Würde ich einfach mal versuchen. Michael
Hallo, ########### Neulich hab ich um Kunden/Co.Producer zu finden,die Straßenlaternen meiner Stadt mit Zetteln zugeklebt. kostenpflichtige Lizenz für die Scheiße holen!!! Hey mal ohne Scheiß:Was geht die das an??!? ########## Ja und? (Mitderschulterzuck) Du hast Werbung in den öffentlichen Straßenraum gehängt, das ist überall genehmigungspflichtig. Wenn die Straße jeder benutzen darf, heißt das noch lange nicht, daß man dort _alles_ machen, aufhängen,... darf. Dafür gibt es in jeder Gemeinde eine Satzung, die hat Gesetzeskraft. Und Kundenwerbung per Zetteln ist Werbung, die muß wahrscheinlich richtig bezahlt werden. Gut - wenn es kleine Zettel waren, hätte man natürlich auch ignorieren können, aber sei froh, daß Du nur einen Hinweis bekommen hast und nicht gleich eine (gebührenpflichtige) Verwarnung. Vorschlag, wenn Du unbedingt auf der Straße Werbung machen möchtest: frage in Läden nach, ob sie deine Zettel eine Weile in ihr Schaufenster hängen. Selbst das könnte zwar in einer Satzung geregelt sein (Erscheinungsbild des Ortes, besonders schlimm in der Regel in Kurorten), ist aber eher unwahrscheinlich. Außerdem ist da der Schutz des Eigentums vor (=in meinem Schaufenster kann es aussehen wie ich es für richtig halte). Viel Glück beim Werben, Christian
Hallo DSP, ein Gewerbeschein hat mit der Genehmigungspflicht für Sondernutzungen (so heißt das offiziell) im öffentlichen Straßenraum nichts zu tun. Wenn ein Betrieb irgendwo Werbung hängen hat, dann ist hat er dafür entweder an die Gemeinde bezahlt (Sondernutzungsgebühr) oder an ein privates Unternehmen/Individuum (Reklame-Agentur oder Grundstücksbesitzer). Chiao, CJB