Hallo kann mir jemand sagen, ob es im Internet ne Seite gibt, auf der man sich über die Zahlungsmoral äussern kann was Verleihfirmen angeht die Freie Techniker buchen und sie dann nicht bzw erst nach 120 Tagen o.ä. bezahlen? Wenn nicht dann sollte man so eine Seite vielleicht mal aufbauen, wäre für alles Techniker bestimmt von vorteil, vielleicht son Bertungsprofil wie zB bei EBAY. Wenn dann keiner mehr für die arbeited wird die Zahlungsmoral betimmt besser!
Scheiss Zahlungsmoral
Hallo !
Dann müsste es soetwas für jede Berufsgruppe geben.
Die Zahlungsmoral ist allgemein sch...
Dann müsste es soetwas für jede Berufsgruppe geben.
Die Zahlungsmoral ist allgemein sch...
Hallo Tom,
ausdrucksstarke Wörter helfen, inneren Frust abzubauen, aber nicht in der Sache.
Wie sieht Deine Vereinbarung mit dem Verleiher aus? Liegt sie mündlich oder schriftlich vor? Was für eine Bezahlung wurde vereinbart? Bar, Überweisung? Wann war das Entgeld fällig? War die Höhe des Entgeldes fest oder variabel? Wovon war die Höhe abhängig? Mit wem hast Du was wann vereinbart? Gilt bei Eurer Geschäftsbeziehung HGB oder BGB? (Bist Du Minder- oder Vollkaufmann? Was ist der Verleiher?)
Mein Tipp:
Schreib Dir mal in Ruhe alle wichtigen Parameter auf. Dann müsstest Du eine Menge von Argumenten haben, mit denen Du dann zum Chef der Verleihfirma gehen können müsstest. Du kommst in der Regel mit einfachen, klaren Vorstellungen, die dem entsprechen, was tatsächlich vereinbart und geleistet wurde, am weitesten. Also möglichst ohne Schimpfwörter und ganz sachlich. Dann hängst Du Dich auch nicht zu weit aus dem Fenster, bzw. lässt Du nicht dazu verleiten. Das ist schlichte, einfache Kompetenz und sicheres Auftreten. Das wirkt (fast) immer.
Für die nächste Vereinbarung mit diesem Verleiher sollte gelten: Kurz schriftlich mit Betrag, Abhängigkeiten und Fälligkeit bestätigen. Mit Hinweis auf späte Bezahlungen aus füheren Aufträgen müsste auch Vorkasse eines Teils möglich sein. Ggf. sogar (volle) Bezahlung bei Arbeitsantritt. Wie weit Du da aber gehen willst (und kannst), weiß ich natürlich nicht.
Beste Grüße
Wolfgang
ausdrucksstarke Wörter helfen, inneren Frust abzubauen, aber nicht in der Sache.
Wie sieht Deine Vereinbarung mit dem Verleiher aus? Liegt sie mündlich oder schriftlich vor? Was für eine Bezahlung wurde vereinbart? Bar, Überweisung? Wann war das Entgeld fällig? War die Höhe des Entgeldes fest oder variabel? Wovon war die Höhe abhängig? Mit wem hast Du was wann vereinbart? Gilt bei Eurer Geschäftsbeziehung HGB oder BGB? (Bist Du Minder- oder Vollkaufmann? Was ist der Verleiher?)
Mein Tipp:
Schreib Dir mal in Ruhe alle wichtigen Parameter auf. Dann müsstest Du eine Menge von Argumenten haben, mit denen Du dann zum Chef der Verleihfirma gehen können müsstest. Du kommst in der Regel mit einfachen, klaren Vorstellungen, die dem entsprechen, was tatsächlich vereinbart und geleistet wurde, am weitesten. Also möglichst ohne Schimpfwörter und ganz sachlich. Dann hängst Du Dich auch nicht zu weit aus dem Fenster, bzw. lässt Du nicht dazu verleiten. Das ist schlichte, einfache Kompetenz und sicheres Auftreten. Das wirkt (fast) immer.
Für die nächste Vereinbarung mit diesem Verleiher sollte gelten: Kurz schriftlich mit Betrag, Abhängigkeiten und Fälligkeit bestätigen. Mit Hinweis auf späte Bezahlungen aus füheren Aufträgen müsste auch Vorkasse eines Teils möglich sein. Ggf. sogar (volle) Bezahlung bei Arbeitsantritt. Wie weit Du da aber gehen willst (und kannst), weiß ich natürlich nicht.
Beste Grüße
Wolfgang
Hallo Tom,
Mein Vorredner schrieb:
Es kann natürlich sein, daß im Vertrag (mündlich oder schriftlich ist egal es ist _immer_ ein Vertrag, denn der muß nicht schriftlich abgeschlossen werden) etwas abgemacht wurde, was das einschränkt. Beispiel Überweisung: kann ein paar Tage dauern. Aber natürlich nicht 120 (!!!) Tage.
Jedenfalls ist die Bezahlung nicht von der vollen Kasse des anderen abhängig.
Das heißt, hat der gerade Ebbe auf dem Konto, muß er dich trotzdem bezahlen. Wie er das macht, ist völlig seine Sache.
Aber frage vielleicht noch mal jemanden, der sich im Vertragsrecht noch besser auskennt als ich, mein Studium ist schon ne Weile her und Bürgerliches Recht war nie meine Vorliebe.
Beste Grüße,
Christian
Mein Vorredner schrieb:
Wie sieht Deine Vereinbarung mit dem Verleiher aus? Liegt sie mündlich oderWann es fällig war: ganz egal, ob es sich bei dir um einen Werkvertrag handelt oder eine Dienstleistung (oder, aber das ist hier ja nicht, um ein Arbeitsverhältnis): gesetzlich ist immer dann zu zahlen, wenn der Vertrag erfüllt ist: Die Veranstaltung gelaufen, die Boxen herumgeschleppt oder was auch immer vertragsgemäß abgewickelt worden ist.
schriftlich vor? Was für eine Bezahlung wurde vereinbart? Bar, Überweisung?
Wann war das Entgeld fällig?
Es kann natürlich sein, daß im Vertrag (mündlich oder schriftlich ist egal es ist _immer_ ein Vertrag, denn der muß nicht schriftlich abgeschlossen werden) etwas abgemacht wurde, was das einschränkt. Beispiel Überweisung: kann ein paar Tage dauern. Aber natürlich nicht 120 (!!!) Tage.
Jedenfalls ist die Bezahlung nicht von der vollen Kasse des anderen abhängig.
Das heißt, hat der gerade Ebbe auf dem Konto, muß er dich trotzdem bezahlen. Wie er das macht, ist völlig seine Sache.
Aber frage vielleicht noch mal jemanden, der sich im Vertragsrecht noch besser auskennt als ich, mein Studium ist schon ne Weile her und Bürgerliches Recht war nie meine Vorliebe.
Beste Grüße,
Christian
...klingt alles ganz nett, aber warum kann man sich nicht einfach auf direkte Bezahlung nach Job einigen? Ohne Paragraphen etc. Fast jeder Auftragsgeber ist dazu bereit, wenn er vorher Bescheid weiß.
Viele Grüße
Axel
http://www.ohrwurm-showtechnik.de
Viele Grüße
Axel
http://www.ohrwurm-showtechnik.de
Zum Thema: Gibt es eine Internet-Seite
Eine spezielle Seite dafür kenne ich nicht, aber bei mir im Forum (www.pa-forum.de) gibt es ein entsprechendes Brett. Aus juristischen Gründen gibt es da aber sehr strenge Regeln (beispielsweise, daß jeder da seine volle Adresse nennt), und dementsprechend wenig wird in diesem Brett geschrieben.
Ansonsten ist so etwas ähnlich wie das Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheids: Eine solche Eskalation hat meist zur Folge, daß man von dieser Firma auch keine Aufträge mehr zu erwarten braucht.
http://www.pa-forum.de
Eine spezielle Seite dafür kenne ich nicht, aber bei mir im Forum (www.pa-forum.de) gibt es ein entsprechendes Brett. Aus juristischen Gründen gibt es da aber sehr strenge Regeln (beispielsweise, daß jeder da seine volle Adresse nennt), und dementsprechend wenig wird in diesem Brett geschrieben.
Ansonsten ist so etwas ähnlich wie das Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheids: Eine solche Eskalation hat meist zur Folge, daß man von dieser Firma auch keine Aufträge mehr zu erwarten braucht.
http://www.pa-forum.de
