Berufserlaubnis

Erstellt 13 Antworten14 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo!
Habe grad beim Bier erfahren, dass demnächst ein neunes Gesetz gültig wird nachdem Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen nur noch von gelernten Veranstaltungstechnikern bzw. -Meistern durchgeführt werden dürfen. (Weswegen jetzt einige die Schulbank drücken...)
a) ist das so korrekt?
b) Wen betrifft es genau? Was ist mit Ingenieuren?
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Antwort#2
Demnächst tritt die neue Versammlungsstättenverordnung in Kraft (das Muster kann man sich beim VPLT runterladen).
Darin wird gefordert, dass der Betreiber der Versammlungsstätte einen Veranstaltungsleiter stellt, der die ganze Zeit über vor Ort ist. Als geeignete Personen kommen laut Verordnung die verschiedenen Meister und Ingenieure (mit Befähigungszeugnis) in Frage. Bei kleineren Szenenflächen und bei geringerer Besucherzahl können das auch Fachkräfte für Veranstaltungstechnik sein (mit 3 Jahren Berufserfahrung).
Ich hoffe das hilft weiter,
Thomas
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Antwort#3
!!! Angstschweiss !!! Heisst das jetzt, das ich beim nächsten Stadtfest als Nebenerwerbsbeschaller nicht mehr die Rockband abmischen darf, oder dem Bürgermeister die Rede regeln darf?? Dann kann ich meine PA mit Kleinlaster gleich verkaufen...
Kann mich da mal jemand aufklären?
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Antwort#4
Also ganz so schlimm ist es glaube ich nicht.
Die VStättV sagt eigentlich klar, dass der BETREIBER der Versammlungsstätte dafür zusorgen hat.
Ich kann jetzt aber nicht genau sagen, inwieweit er das auf externe Firmen also z.B. Verleihfirmen vertraglich abwälzen kann. Der Text ist da ziemlich klar.
Thomas
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Antwort#5
Die Frage stellt sich auch was mit der Band inklusiver eigener PA ist. Darf die nicht mehr ohne Fachkraft auftreten?
(Das wäre ja ungerecht dem akustischen Jazz-Quintett oder Blaskapelle gegenüber)
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Antwort#6
Hi,
bei der Anhörung in Ffm zur MVSTVO auf der Musikmesse 02, habe ich diese Frage auch gestellt, wurde aber so beantwortet, daß bei kleinen Bühnen und Säälen die Vorschrift nicht angewandt wird (steht auch drin Scenenfläche=Bühne xx qm).
Der Veranstalter hat bei den anderen Möglichkeiten dafür sorgen, daß ein Befähigter die Veranstaltung betreut. Ich vermute das daß ähnlich wie bei Betriebsärtzen und Sicherheitsingeneuren gehandhabt wird. Ab un zu kommt jemand mal vorbei, und guckt ob alles im rechten Lot ist, schreibt in ein Buch was und gut is. Die Idee ist ja auch gut, wenn man betrachtet was z.T. bei Veranstaltungen gebastelt wird. Wer das machen darf, weiß ich jetzt auch nicht genau (im Zweifel nachlesen) aber bei jemand der das schon jahrzentelang macht, ist auch von einer entsprechenden Befähigung auszugehen.
Also jetzt nicht Großalarm, weil dann könnte die ganze VA Technik einpacken, weil die meisten schon länger am arbeiten sind als es die Ausbildung gibt.
Außerdem würde der ganze Amateurbereich lahmgelegt durch entsprechende Kostensteigerung. Dies ist wohl nicht beabsichtigt.
Im Zweifel mal mit und beim VPLT diskutieren.
Schönen Gruß vom
Go
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Antwort#7
Hallo Thomas,
zunächst mal immer mit der Ruhe. Die VStättVo ( Versammlungsstättenverordnung) gibt es ja schon eine ganze Weile und die ist, je nach Bundesland etwas unterschiedlich, aber immerhin gültig für Versammlungsstätten mit mehr als 100 Personen Fassungsvermögen (mit verschiedenen Ausnahmen wie Sportstätten,Szeneflächen usw...).
In der neuen, z.T.schon von einen ? (BW ? ) Bundesland ratifizierten VStättvo gilt dies meines Wissens erst ab 200 Personen, also fallen viele Veranstaltungsorte garnicht mehr darunter.
Was aber für uns Tonis wichtiger ist:
Der Veranstalter/ Betreiber muß, und zwar nicht erst seit gestern,
einen Meister für Veranstaltungstechnik, bzw.Bühnen-,Beleuchtungs- oder Hallenmeister als Verantwortlichen für die öffentliche Aufführung / Generalprobe stellen ( Auch wieder mit verschiedenen Wertungen , bitte einfach mal in der momentan gültigen VStättVo nachlesen ).
ALLE ANDEREN BETEILIGTEN , wie z.B.Künstler -oder eben auch Tontechniker-, oder P.A. Verleiher oder wer auch immer braucht diese Prüfung nicht.
D.h. Wenn Du Ton für eine Musikgruppe machst, die in einem z.B. Musiktheater auftritt, kannst Du das selbstverständlich tun -ohne Meisterprüfung-
Das aber ein nach der VStättVo geprüfter Meister anwesend sein muß, hat der Betreiebr / Veranstalter zu verantworten - sonst bekommt womöglich er Probleme - nicht der Toni am Mischpult.
P.S.:Normalerweise interessiert das Vorhandensein eines Meisters erst dann jemand, wenn irgendetwas passiert ist. Und dann muß eben ein Verantwortlicher her - so einfach ist das. Und da ist es für Veranstalter natürlich praktisch, jemanden einzustellen, der irgendwann einmal in einem 6-wöchigen Kurs einen deratrigen Schein erworben hat. Der ist dann nämlich haftbar. Selber Schuld, wenn man soeinen Schein macht (Der Autor ist übrigens Inhaber eines derartigen Scheins.....)


Mein Studio
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Antwort#8
Hallo,
ich habe auch so einen Meistertitel und als Verleiher ist es natürlich ein Argument gegenüber dem Veranstalter. Er muss eine Fachfirma beauftragen. Wenn auf deinem Angebot oder der Rechnung ein Meister-Tagessatz abgerechnet wird bist du zwar verantwortlich, aber schliesslich zahlt unser Kunde auch dafür! Ich denke es ist schon ein Verkaufsargument gegenüber Auftraggebern. Hobby-Beschaller oder Fachfirma mit Meistern! Man muss es nur rüberbringen!


http://www.schallundrauchonline.de
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Antwort#9
Noch mal der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass ein Meister anwesend ist. Wie soll er das denn machen? Er geht zu einem Technik-Dienstleister. Die sollten dann auch Meister haben und dem Veranstalter verkaufen können!


http://www.schallundrauchonline.de
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Antwort#10
hallo lothar,
erstmal danke für die ausführliche erklärung.
Eine Frage hätte ich noch: welcher "Schein" ist das denn genau, den du da hast? 6 Wochen Lehrgang ist ja wirklich noch machbar.
gruß
Speedy
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Antwort#11
Zwei Sachen wären derzeit bei mir von Belang:
a) Band alleine, mit relativ kleiner PA (geliehen)
b) Vertretung des hauptamtlichen Technikers in einem Club
ansonsten mache ich nix alleine.
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Antwort#12
Die staatliche Prüfung der technischen Fachkräfte entsprechend der VStättVO erfolgt nach Ländergesetzgebung. Die jeweils gültige Prüfungsordnung mit den Zulassungsbedingungen zur Prüfung erhaltst du bei den Länderprüfstellen (siehe Adressen).
Welche Fachbereiche (Bühne, Studio, Halle, Bühnenbeleuchtung, Studiobeleuchtung) von den Prüfstellen geprüft werden, ist dort zu erfragen:
http://www.dthg.de/service/berufsinformationen/B_Info_staaltlich.htm


PowerStation
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Antwort#13
Die Versammlungsstättenverordnug gilt z.B.in Schleswig-Holstein unverändert schon seit 1971 .
Wenn Du das bisher gemacht hast, kannst Du das selbstverständlich auch weiterhin tun - wo soll das Problem sein ?
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Antwort#14
Aber Leute, daß ist doch schon seit 30 Jahren so, und weil eine neue
VSTättVo in Kraft tritt, ändert sich Nichts daran.
Also, was solls ?
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