Hallo Tobi,
Frank hat ganz richtig geschrieben:
Also bei Geschäften zwischen Vollkaufleuten sieht es so aus, daß man >normalerweise eine Zahlungsfrist vereinbart.
Diese unterscheidet sich natürlich von Einkäufer zu Verkäufer, letztendlich >muß man als Dienstleiter wohl immer die Konditionen des Kunden akzeptieren >oder man verliert möglicherweise einen Job.
Wenn Du also z.B. ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto Kasse vereinbart hast >und nach 30 Tagen kein Geld (MwSt. beachten, kein Skonto-Abzug!) bekommen >hast, würde ich als erstes ein Erinnerungsschreiben (Zahlungserinnerung = 1. >Mahnung) zusenden mit Bitte z.B. innerhalb einer Woche den Betrag zu Passiert immer noch nichts, sollte man eine zweite Mahnung ebenfalls mit >Fristsetzung plus Androhung von Rechtsmitteln (also Übergabe an Rechtsanwalt,
Inkassobüro, oder ähnliches) aufsetzen.
Spätestens an diesem Zeitpunkt würde ich mit dem Kunden telefonieren und >fragen, was los ist, vielleicht hat er die ersten schreiben nicht bekommen >oder etwas anderes hat zum Zahlungsverzug geführt.
Passiert danach immer noch nichts oder der Kunde weigert sich zu zahlen,
sollte die Angelegenheit an einen RA oder Inkassobüro gehen.
Wenn man feststellt, daß Kunden immer sehr schlecht zahlen, kann man natürlich >auch einen Teil der Gage als Vorauskasse, bar am Veranstaltungsabend gegen >Quittung, oder ähnliches vereinbaren, das ist Verhandlungssache.
Aber wahrscheinlich bist Du gar kein Vollkaufmann, der üblicherweise ein Zahlungsziel vereinbart. Dann - das ist keine Rechtsberatung, nur meine Meinung, die sich aus meinen Kenntnissen aus dem Studium speist - dann also ist die Kohle gleich nach Erbringung der Leistung fällig. Bei einem Tontechnikereinsatz ist ja nach dem Gig alles gelaufen, anders wäre es bei einem Bauunternehmen, wo man erst noch einmal alles genau ansieht (Bauabnahme), denn es könnten ja noch irgendwo versteckte Mängel sein.
Na ja, auch da ist leider etwas wahres dran. Also am besten vorher mit den Leuten sprechen: "Wann habt ihr euren Zahlunglauf (oder wie das heißt)?" und das eben gleich in den Vertrag scheiben: "Zahlung Mitte des darauffolgenden Monats", oder so.
Wie gesagt, jetzt alles anders.
Ich würde gleich mit dem Kunden telefonieren, denn vielleicht gibt es dort einen besonders tranigen Menschen, der nur die Rechnung verschlampt hat, und der Chef fällt aus allen Wolken, wenn er die Geschichte hört. Also auch besser gleich mit Hans reden und nicht mit Hänschen zufrieden geben.
Wenn es, zum Beispiel durch einen schriftlichen Auftrag und Menschen, die die Ausführung des Auftrags bezeugen können, ganz wasserfest ist, daß man seinen Job ausgeführt hat, würde ich gleich zum Amtsgericht gehen und einen Mahnbescheid ausfüllen. Das ist ganz leicht: man braucht bloß angeben, welche Ansprüche man hat (Geldbetrag in Höhe X) und woraus man den Anspruch herleitet (Auftrag vom..., Veranstaltung am...). Dazu noch eine schöne Kopie des Auftrags oder was man immer zur Hand hat. Das ganze wird dem Schuldner dann amtlich zugestellt. Reagiert er darauf nicht, kommt es fast automatisch zur Gerichtsverhandlung.
Der Mahnbescheid kostet übrigens eine Gebühr, die hat aber in der Regel der Schuldner zu bezahlen.
Das ist, vor allem bei größeren Aufträgen, sowieso zu empfehlen. Zum Beispiel: ein Drittel bei Auftragserteilung (zur Deckung der Vorlaufkosten), der Rest, wenn der Auftrag erledigt ist. Eigentlich sollte dagegen niemand etwas sagen können. - Ich weiß, eigentlich...
Aber wie auch Frank schon gesagt hat, immer nett bleiben, leider ist es halt so, daß manche Veranstalter unprofessionell sind, oder arme Klitschen, oder chaotische Gemüter, oder was auch immer. Und die müssen halt manchmal jeden Cent zusammenkratzen. Aber dazu muß man halt mal mit denen reden, wie ich gesagt habe, möglichst bald, wenn kein Geld fließt.
Viel Glück,
Christian