Hallo Forum,
mal was ganz anderes. Stimmt es, dass ein amtlich
anerkanntes (BZT-Nummer) Funksystem - Gitarrensender etc. -
zusätzlich angemeldet werden muß?
Die Gebühr soll sich dabei um die 60 Batzen handeln.
Gruß
Daniel
mal was ganz anderes. Stimmt es, dass ein amtlich
anerkanntes (BZT-Nummer) Funksystem - Gitarrensender etc. -
zusätzlich angemeldet werden muß?
Die Gebühr soll sich dabei um die 60 Batzen handeln.
Gruß
Daniel
