Naben und ne gutes neues noch alle zusammen. Und nur Frage: Wenn man eine Coverversion eines Liedes auf ne CD pressen will, wie sieht das ganze denn dann so rechtlich aus? Wieviel kostet eine Genehmigung oder ist das individuell? Oder zahlt man pro verkauftem Exemplar? Darf man eine Coverversion als MP3 kostenlos im Internet anbieten?
Hi Joe, soviel ich weiß braucht man für ne Coverversion keine Genehmigung. Sofern das Orginal nicht maßgebend verändert wird, sprich: Instrumentierung, Songablauf, Text, ect. Sobald da was dran rumgebastelt wird gilt das als Bearbeitung des Stücks und du brauchst die Genehmigung des Komponisten und/oder (bin mir grad nicht sicher) des Verlags. Gruß Andreas
Hallo! Außer einer Genehmigung des Komponisten/Texters/... bei Veränderungen wird bei Nichtveränderung natürlich auch die GEMA fällig. Bei Bereitstellung im Internet eine monatliche Pauschale, ob als MP3 oder WAV ist dabei unerheblich. Wolfgang
hei, wir haben das gerade gemacht und mussten für eine cd auf der von 15 tracks 2 cover-songs dabei waren (die fast nicht verändert waren) 0,63?/cd an die Gema zahlen. eigentlich muss man nur für die 2 cover-songs einen prozentualen anteil der 63 cent pro cd zahlen, aber die gema rechnet errstmal 100% ab und gibt euch bei ihrer halbjahresabrechnung wieder was zurück. das presswerk allerdings hat gesagt, dass wir es absolut vergessen können, von der gema wieder was zurückzubekommen.... nur bei grossauflagen würde dass passieren. gruuuhs
Also wenn der Song verändert wurde nur die Genehmigung von Texter/Songwriter? Ich frage mich aber was Veränderung bedeutet? Andere Geschwindigkeit, Instrumentierung , Songaufbau? Wer entscheidet, ob der Song als *verändert* gilt ? CU Joe
also, wenn ihn jeder depp als den song erkennen kann und keine zusätzlichen anderen gitarrenmelodien oder sowas drin vorkommen kann man sagen dass er nicht verändert ist. wenn ein paar sachen fehlen iss auch nicht schlimm. gruuuhs dB
also ich hab absolut schlechte erfahrungen mit der gema. wie gross ist denn die auflage und : wo wollt ihr es pressen lassen? denn unser presswerk übernimmt für 15? die gemaanmeldung, und ... den stress ist es nich wert
Tja - hier ist nun mal ein tontechnisches Forum, in welchem juristische Fragen nicht unbedingt gut aufgehoben sind - wie man auch anhand der bisherigen Antworten sieht. Gehe doch mal nach de.soc.recht.marken+urheber, dort gibt es kompetente Antworten, bzw. sollte google sogar ähnliche Diskussionen ausspucken. Wir hatten dieses Thema dort schon öfter. Matthias
Geh mal auf die GEMA Seiten. Dort sollte genug zu finden sein. Falls nicht lass dir Infomaterial zukommen. Zum Song: es sit dei Genehmigung von den ursprünglichen Komponisten/Texter notwendig. Eigl. logisch. Das gilt im übrigen auch, wenn man einen Song oder Text parodieren will! Ist der Song der gecovert gemapflichtig (vovon ich mal ausgehe), dann muss entsprechend GEMA abgeführt bzw. bezahlt werden. Die Komponisten erhalten 2/3, Texter 1/3. Sollte der Song _bearbeitet_ sein, dann erhält der Komponist nur noch 1/3 und die Bearbeiter (also ihr) ebenfalls 1/3. (angaben ohne Gewähr) Als Bearbeitung zählt nicht: - lediglich andere Instrumentierung - Transponieren in andere Tonart - verkürzen/verlängern - .... mit anderen Worten: das übliche Covern ist keine Bearbeitung.
Hallo Joe, schau doch mal bei untenstehendem Link nach, dort gibt´s eine FAQ-Seite. Ansonsten kann man bei der IFPI auch anrufen, bis jetzt wurden alle meine Fragen kompetent beantwortet. Gruß Martin