(Urheber-)Rechtliche Frage

Erstellt 11 Antworten12 Beiträge
Startbeitrag#1
Angenommen ich wäre nicht in der GEMA.
Bei einem Radiosender wird ein Song von mir gespielt. Ich habe dafür meine Erlaubnis gegeben.
Darf jetzt ein Radiohöher das Stück auf Kassette (z.B.) daheim mitschneiden?
Oder könnte ich ihn belangen, wenn ich es rauskriegen würde?
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Antwort#2
Ich denke, Du kannst ihn nicht belangen, da Du
1. keine Urheberrechte geltend machen kannst. Ein Grund, warum ich mich frage, warum Du nicht GEMA-Mitglied wirst. Und er...
2. die Kassette im Normalfall nur privat verwendet.
Gruß,
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Antwort#3
Ein Grund, warum ich mich frage, warum Du nicht GEMA-Mitglied wirst. Und er...
Bitte genau lesen. Ich schrieb _angenommen_ ich _wäre_ keins...der Konjunktiv war durchaus bewusst angewendet.
D.h. ich wollte den theoretischen Fall beleuchten was ist wenn alle Rechte noch bei mir liegen.
1. keine Urheberrechte geltend machen kannst.
Doch. Ich kann. Ich habe alle Rechte.
2. die Kassette im Normalfall nur privat verwendet.
Das trifft für die GEMA zu. Denn dafür zahlt er ja die GEMA-Abgabe für die Kassette.
Der Fall hat keine Praxisrelevanz. Geht nur um in einer Diskussion aufgekommene Spitzfindigkeit.
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Antwort#4
theoretisch hast du recht. Du kannst das einklagen, verbieten etc. und vor gericht gelten machen..
praxtisch wirds jedoch wahrscheinlich an der umsetzung scheitern...
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Antwort#5
Also man erhält also kein Freibrief zum Kopieren mir Zahlung der GEMA-Gebühr?
Auch erhält man umgekehrt das Recht auf eine private Kopie erst durch Zahlung der GEMA-Gebühr und der damit verbundenen impliziten Erlaubnis dafür?
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Antwort#6
ne mal erhält nie nen freibrief zum kopieren....
und soweit ich weis hat das mit der privaten kopie nichts mit der GEMA zu tun. Du darfst ja z.B. auch deine CDs privat auf nen MP3Player kopieren wofür du auch keine GEMA zahlst, was aber auch, wenn nicht privat, unters vervielfältigungsrecht und somit das Urheberrecht der Urhebers betreffen würde
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Antwort#7
Hallo Thomas,
als Mensch mit rechtlicher Vorbildung kenne ich mich etwas aus, wenn auch nicht so gut im UrhR (Urheberrecht).
Ersten würden die vom Radio deinen Titel normalerweise garnicht spielen, wenn sie keine Gema-Nummer dazu haben. Oder Sie möchten von dir das Einverständnis, daß Du auf Honorierung für diese Aufführung (so heißt das wohl) verzichtest. Entweder schriftlich mit Brief und Siegel, oder indem Du sagst: "Ok, spielt einfach mal ab.", nachdem sie gesagt haben: "Zahlen können wir dir aber nix dafür."
Wenn sie - theoretisch - doch etwas zahlen würden, müßten sie das einzeln mit dir regeln (Über die GEMA wäre es logischerweise einfacher, da die die Verteilung der Gelder (oder auch nicht) übernehmen.)
In all diesen Fällen hättest Du also entweder auf ein Honorar verzichtet, oder eines bekommen (oder hättest einen zumindest theoretischen Anspruch gegen die GEMA, welche am Jahresende abrechnen, aber in der GEMA bist Du ja nicht.)
Du siehst also, gegen den Radiohöher, der mitschneidet hättest Du in beiden Fällen "schlechte Karten", denn daß der Titel über den Äther geht, ob mit oder ohne Honorar, liegt ja irgendwie auch in deiner Macht, ist deine Entscheidung. Auch mußt Du damit rechnen, daß irgendjemand das vielleicht aufnimmt. Wenn Du das nicht willst, müßtest Du es entweder verbieten (als Ansage vor dem Titel, Haha!), oder einfach nichts von dir öffentlich spielen lassen.
Auf der Seite des Mitschneiders sieht es so aus: der kann sich normalerweise darauf verlassen, daß er a) mit der Gema-Abgabe auf den Tonträger bereits das Urheberrecht abgegolten hat und b) daß der Urheber entweder Mitglied der Gema ist oder aber weiß, was er tut, wenn er seine Musik über den Sender gehen läßt.
Im Grundsatz ist alles, was man öffentlich tut, weniger geschützt. Das sieht man beim Recht am eigenen Bild sehr deutlich: stehst Du gerade an einer Ampel und auf der anderen Straßenseite macht jemand ein Foto der Straßenkreuzung, so darf er das ohne deine Einwilligung wenn Du nur ein untergeordneter Bestandteil der Szene bist. Zoomt er aber auf dich, darf er dieses Bild nicht ohne dein Einverständnis veröffentlichen, denn dann bist Du nicht mehr kleiner unbedeutender Bestandteil einer ganzen öffentlichen Szene.
Wenn Du aber völlig vermeiden willst, auf anderer Leute Fotos zu landen, kannst Du nur zu Hause bleiben (und dort deine Musik hören, gr).
Was anderes ist natürlich das "Mitschneiden" eines Konzertes, weil das nämlich nur halböffentlich stattfindet.
Grüße,
Christian
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Antwort#8
Vielleicht mal zum Ausgangsposting:
"wie sieht es aus, wenn man sich alte Filme, die auch schon oft im Fernsehn
liefen, aus dem Internet läd? Theoretisch hätte ich die ja auch einfach
aufnehmen können..."
Wir sind dann auf Musik gekommen. Und es ging mir um die Frage, ob man immer davon ausgehen kann Musik im Radio legal mitzuschneiden.
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Antwort#9
Solche Fragen sind zwar in de.soc.recht.marken+urheber besser aufgehoben, aber hier von mir eine kurze Erhellung: Jeder darf für seine privaten Zwecke aufnehmen und anhören/anschauen, so viel er möchte. Mit dem Urheber (und dessen Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in der Gema) hat das überhaupt nichts zu tun. Zwar hat der Urheber (zum Glück) sehr umfangreiche Rechte, aber die reichen eben nicht in den privaten Bereich hinein. Der Aufnehmer darf die Aufnahmen natürlich nicht seinerseits veröffentlichen (in Verkehr bringen). Private Mitschnitte im Konzert können nur im Rahmen des Hausrechts verboten werden, da sie ansonsten aus urheberrechtlicher Sicht für private Zwecke ja erlaubt wären. Die Verbreitung aber wieder nicht. Folglich gilt für das Runterladen aus dem Internet: Derjenige, der was für private Zwecke runterlädt, hat (außer bei Kinderpornos) nichts zu befürchten, den Rechtsverstoß hat nur derjenige begangen, der das zum Download anbietet, obwohl er dazu nicht berechtigt ist.

Matthias


Matthias Köhler Film- und Fernsehproduktion
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Antwort#10
Ok, dann wäre ja hoffentlich alles klar.
BTW. mein Firmennewsserver feedet nicht nach draussen.
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Antwort#11
Na, da hab ich ja was gelernt. ;-)
Stimmt, ich hatte den Fall, dass eine meiner Bands im Heimatkult auf 1live gesendet wurde. Dafür mussten wir dann auch eine solche Verzichtserklärung unterschreiben.
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Antwort#12
Um das Thema mal wieder auzuwärmen:
eben kam im Fernsehen, dass diese Aussage für Musik stimmt. D.h. der Aufnehmer oder Sauger kann dies legal tun. Nur der Anbieter macht sich strafbar.
Bei Film und Software/Spiele ist dagegen schon das Downloaden illegal.
Also unterschiedliches Recht. Daher sicherlich die Missverständnisse.
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