Veranstaltungstechnik

Erstellt 14 Antworten15 Beiträge
Startbeitrag#1
Hi zusammen
Ich weiss zwar, dass dieses Forum vielleicht nicht ganz so passend für meine Frage ist, aber ich poste sie dennoch, denn ich denke es gibt hier dich so einige Leute, die mir helfen können.
Miich würde mal interessieren, was man so alles beachten muss, wenn man eine grössere öffentliche Veranstaltung planen / durchführen will ( so ca. 1000 Leute). Meine Frage bezieht sich nicht auf technische Dinge, sondern eher auf Dinge wie z.B:
- welche Genemigungen muss ich einholen
- welche Kosten kommen auf mich zu (z.B. Steuern, etc)
Für Links wäre ich dankbar

Gruß
Björn
ZitierenPost melden
Antwort#2
hallo!
ich würde vorschlagen du wendest dich mit den fragen an dein ordnungsamt...
viel spass... :-)
ps: sollte das posting nicht eher heissen: veranstaltungsDURCHFÜHRUNG !?!
flo-wer
ZitierenPost melden
Antwort#3
na auf jedenfall mal die gema-gebühr.
ZitierenPost melden
Antwort#4
Nicht auf jeden Fall. Aber anmelden muss er.
ZitierenPost melden
Antwort#5
wie meinst du das?
selbst bei eigener musik muß man doch erstmal die gema zahlen.
oder sehe ich das falsch?
gruß
ZitierenPost melden
Antwort#6
Nur wenn GEMA-pflichtige Werke gespielt werden.
Kein Band (resp. ihre Mitglieder bzw. Songs) in der GEMA, auch keine Coverversion gespielt: keine GEMA-Gebüren.
Kein Eintritt übrigens auch keine GEMA-Gebüren.
ZitierenPost melden
Antwort#7
...war das nicht sogar so, daß zwar ein "Eintritt" verlangt werden darf, besser gesagt, ein angemessener "Unkostenbeitrag" (also kein Eintritt im eigentlichen Sinne) und man trotzdem keine GEMA zahlen muß, solange es eben beim Unkostenbeitrag bleibt?
Janko
ZitierenPost melden
Antwort#8
Unkosten gibt es nicht, denn es sind immer sind Kosten. Dieses verniedlichende Wort Unkosten soll uns immer Sand in die Augen streuen, so wie auch eine Kosten-Anpassung immer (!) eine Kosten-Erhöhung ist.
Die Vergnügungssteuer und die Gema kommen beim Kosten-Eintreiben und lassen sich nicht durch das Wort Unkosten milde stimmen!
Bibi
ZitierenPost melden
Antwort#9
Servus,
TomasT schrieb
Kein Eintritt übrigens auch keine GEMA-Gebüren.
Also mich gehts Gott sei Dank nix an, denn dafür sind ja die Veranstalter zuständig (und deswegen kenn ich mich auch nicht aus), aber wenn Urhebergeschütztes "aufgeführt" wird, fällt immer eine Gebühr an, und zur "Aufführung" gehört nicht, daß Eintritt kassiert wird, sie muß - glaub ich - "öffentlich" sein. Die _private_ Geburtstagsfeier ist das (allerdings auch nicht immer) normalerweise, das Schulfest aber z.B. nicht.
redi,
der das aber nicht genau weiß, nur so aus dem Bauch ...
ZitierenPost melden
Antwort#10
Urhebergeschütztes "aufgeführt" wird, fällt immer eine Gebühr an, und zur "Aufführung" gehört nicht, daß Eintritt kassiert wird, sie muß - glaub
ich - "öffentlich" sein.
Falsch geglaubt. Die Gebüren berechnen sich nach Zuschauerzahl und/oder Hallengrösse(==Fassungsgrösse) und Eintrittspreis.
Extremes Beispiel ais dem "Musikerrechtbuch":
Öffentliche Aufführung von Werken zweiter Klassik/Kirchen-Komponisten (die komischerweise hohe Ausschüttungspunktzahlen haben...) ohne Eintritt.
-> keine GEMA-Gebühr fällig
-> hohe Ausschüttung an Komponisten (5stelliger DM-Betrag!)
GEMA hat geklagt und verloren.
ZitierenPost melden
Antwort#11
hallo!
ein kleiner erfahrungsbericht von Veranstaltungen die ich organisiert habe (Raum Buxtehude/Niedersachsen):
GEMA:
ALso Gema wird immer fällig! Es wird nach Quadratmeter und Eintritt berechnet! Wenn man häufig Veranstaltungen macht kann es günstiger werden. Dann geht man zu einer Pauschalabgabe über, die speziell für Dich ausgerechnet wird.
VERGNÜGUNSSTEUER:
Bei uns wie folgt: Anzahl der Gäste mal 10% des Eintrittspreis. Also die gesamten Eintrittsgelder durch 10.
Bei Veranstaltungen ohne Eintritt wird es auch nach Quadratmeter berechnet.
SCHANKERLAUBNISS:
Wenn man Getränke verkaufen möchte braucht man diese. Beim Ordnungsamt einzuholen.
Früher gab es die 99pf-Partys. Da man unter 1DM Preis pro Getränk war musste man keine Schankerlaubniss einholen. Gibt es bei uns (glaube ich) nicht mehr. Wenn ich Party organisiere will ich aber auch was verdienen :-)...
Bis auf die GEMA sind die anderen Kosten und Erlaubnisse abhängig von Deinem Bundesland und der Gemeinde...
so weit
Flo-Wer
ZitierenPost melden
Antwort#12
Hallo,
es gibt auch Vereinigungen, bei denen man Mitglied werden kann und die einen Pauschalvertrag mit der GEMA haben. Dann können auf Grundlage der Mitgliedschaft geringere GEMA-Abgaben (=Kosten!) fällig werden. Wenn man selbst Veranstalter ist, muss man sich darum kümmern, ansonsten reicht es aus, in den AGB stehen zu haben, dass für die GEMA der Veranstalter verantwortlich ist. Außerdem können für Veranstaltungen ohne Eintritt auch GEMA-Abgaben fällig werden, ich habe das bereits in echt erlebt.
Für die anderen Dinge des Veranstaltungslebens gilt ähnliches, wobei da insbesondere das Ordnungsamt wäre. Das muss eine öffentliche Veranstaltung genehmigen, zumindest wenn diese draußen ist, keine allgemeine Schankerlaubnis existiert oder ...
+ Ordnungsamt - Genehmigung
+ Beachtung der dortigen Auflagen
+ Toiletten
+ Rettungsdienst, Feuerwehr (bei uns ab 100 Personen)
+ Beschallungszeiten und -lautstärken einhalten (sowieso)
+ Schankerlaubnis (wie sonst Geld verdienen)
+ Gesundheitszeugnisse (notwendig zum Verkauf bestimmter (Ess-) Waren)
+ Plakatierung (Wo, Wie, Zeitraum)
+ Versicherung (muss teilweise vorab nachgewiesen werden inkl. Bestätigung über bezahlten Versicherungsbeitrag, z.B. bei Scheunenbällen)
Einige dieser Dinge sind Pflicht, andere nützlich, andere zur eigenen Absicherung für den Fall der Fälle - Ansonsten kann man bei Problemen ggf. sein Leben lang in Regress genommen werden. Das ganze ist also keine Spielerei, ich hatte damals immer eine Betriebshaftpflicht und eine Firma mit Haftungsbegrenzung.
ACHTUNG: Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!
... bin nämlich kein Rechtsanwalt
Wolfgang
ZitierenPost melden
Antwort#13
... und auch hier gibt es nie Unkosten - immer nur Kosten!
Bei einer Opern- oder Konzert-Eintrittskarte zahlt man ja theoretisch auch nur die angeblichen "Unkosten", denn der Staat schießt noch Kulturgelder dazu.
Die Kosten können bei Veranstaltungen recht hoch werden, wenn man Feuerwehr und Sanitätsdienst zu zahlen hat. Nicht immer wird bei Groß-Partys verdient, wie man jetzt an der berliner Love-Parade merkt, wobei der Veranstalter die Straßenreinigung zu zahlen hat - was auch nur Recht ist.
Das heißt, als Veranstalter muss man sich immer vorher erkundigen, welche möglichen Kosten auf einen zukommen. GEMA kommt immer!
Didi
ZitierenPost melden
Antwort#14
Servus,
ich hab mal ein wenig gegoogelt und z.B. das gefunden:
"Genauso hat es der Künstler hinzunehmen, daß seine Werke in privaten Rahmen - wie zum Beispiel auf Partys - unentgeltlich wiedergegeben werden. Auch hier ist entscheidend, daß die Wiedergabe in einem privaten Rahmen erfolgt und nicht öffentlich. Entscheidungserheblich ist, welche Personen die Wiedergabe wahrnehmen können. Privat sind solche Wiedergaben dann, wenn es sich um einen überschaubaren, vorher bestimmbaren, begrenzten Personenkreis handelt. Bereits bei frei zugänglichen Vereinsveranstaltungen, öffentlichen Versammlungen, dem Abschlußball einer Tanzschule, Hochschulvorlesungen oder dergleichen fällt das Merkmal der privaten Veranstaltung weg. Der Künstler muß in diesen Fällen für die öffentliche Wiedergabe entgeltlich entlohnt werden."
redi
ps
Natürlich wird weniger verlangt als bei (hohem) Eintritt ...
U.U. muß auch nix bezahlt werden, da Kirchen und Verbände oft Generalverträge mit der GEMA geschlossen haben, so daß für die _Einzel_Veranstaltung nix anfällt. Gemeldet muß das aber in jedem Fall werden.
pps
In den Großstädten gibts über Privatradios veröffentlichte "Privat-"Feten, was ist denn damit? Das wär doch einmal ein Fall fürs juristische Seminar, denk ich.



Da hab ichs her:
ZitierenPost melden
Antwort#15
Ganz sicher hört der Mann von der GEMA auch Privat-Radio und auch er kommt gerne zu den öffentlich ausgerufenen "Privat"-Partys".
Da ist doch ganz klar, dass da kassiert wird und das ist kein Fall für die Juristen.
Didi
ZitierenPost melden

Deine Antwort

Du kannst ohne Anmeldung schreiben.