Seit einigen Monaten benutzen wir in unserer Band ein Wireless In-Ear Monitorsystem im UHF-Bereich mit 790-822 Mhz. Muß ich den Betrieb anmelden? Wenn ja, wo?
Bei der RegTP solltest Du die Anlage anmelden. Da kriegste dann eine Urkunde, die etwas Geld kostet (ich glaub ein 50er oder so). Die ist für ein Jahr gültig und dann geht das Spiel von vorne los. Ich hab vor kurzem erst einen Meßwagen vor einer Konzerthalle gesehen. Ein kleiner unauffälliger Ford Transit mit einer Antenne auf dem Dach und einer winzigen Aufschrift auf der Tür "Im Auftrag der RegTP" Das er von denen ist hab ich erst nach ner viertel Stunde mitbekommen obwohl ich nur 10m entfernt stand. Wirst Du ohne Urkunde erwischt kanns richtig teuer werden. greez der Stift
Hallo gast, der Hersteller muss Konfomitaet mit den einschlaegigen EMV- und anderen Normen zertifizieren - dies gibt dann allerdings noch keine automatische Genehmigung fuer den Betreiber, sondern ist nur eine notwendige Grundvoraussetzung dafuer, eine solche Anlage beim RegTP anzumelden. Selbige erteilt dann eine kostenpflichtige Betriebsgenehmigung. Betrieb ohne dieselbe ist eine potentiell recht teure Ordnungswidrigkeit - ich wuerde dies Risiko nicht eingehen... Gruss Micha ---
Die Konformität ist Sache des Herstellers, das ist völlig richtig. Aber anmelden muß der Anwender das Gerät auf jeden Fall. Ein drahtloses Mikrofon ist einen "Funkanlage im Sinne des Gesetzes" und DER BETRIEB solcher Anlagen ist genehmigungspflichtig. Ohne Konformitätszertifikat ist ein solches Gerät nicht genehmigungsFÄHIG. Das ist ähnlich wie bei der Eichung: EichFÄHIG ist ein Gerät nur dann wenn es die Zulassung der PTB hat. Erst dann kann der "Kuckuck" aufgeklebt werden. Eine Funkanlage muß bevor sie genehmigungsfähig wird, die Zulassung bei der RegTP erhalten haben.
Ohne Konformitätszertifikat ist ein solches Gerät nicht genehmigungsFÄHIG.
Richtig. Und der umgekehrte Fall gilt - wie so oft - nicht. D.h. selbst mit sämtlichen Zertifikaten in der Packung muss ein solcher Sender nicht automatisch zugelassen werden. Die Frequenzen wurden nämlich für die Privatrundfunkbetreiber zur Verwendung eingerichtet (nicht unbedingt als Sendefrequenzen, sondern für deren Drahtlosanlagen). Diese haben in jedem Fall Priorität. Auch ist es ein Unterschied ob in der Halle oder beim open air. Letzteres ist sehr restriktiv. War es zumindest als ich 1995/96 dort angerufen habe. Unsere Sender von 175/176,7/177,7Mhz (ca. VHF Kanal 1-3) würden - trotz aller Zertifikate(!) - nicht zugelassen werden. Oder ich müsste sie für jedes Konzert örtlich neu beantragen. Open Air ging gar nicht. Weiss nicht mehr genau. War jedenfalls unzumutbar. Das ist aber glaub ich bei den speziell dafür vorgesehen UHF- Frequenzen jetzt anders.
Gut das das mal endlich richtig dargestellt wird! Sonst funkt hier nacher noch jeder so wie er will und die Aufnahmen sind im Eimer!!!........hast du was mit dem Eichamt zu tun? Gruß Jörg
Hallo Jörg, Mit dem Eichamt habe ich zwar nichts zu tun, aber einer unserer Dozenten hat gel. mit der PTB zu tun, von daher kenne ich das ganze ein wenig. Allerdings lege ich Wert auf gültige Eichungen. Habe mir schon bei Radarkontrollen den Eichschein des Gerätes zeigen lassen und kürzlich mal eine Tankstelle auf einen Eichverstoß hingewiesen (Gültigkeit der Eichung der Zapfsäule war abgelaufen). Und ich habe es mal in meiner Lehrfirma erlebt wie es einen fürchterlichen Knaatsch gegeben hat wegen einer ungeeichten Waage. Nochmals zu den Funkfrequenzen: Im Bereich bis 230 MHz wurden Genehmigungen erteilt die je nach Verwendungszweck und regional unterschiedlich waren. Das gibt es heute in den UHF-Bereichen nicht mehr. Allerdings sollte jeder, der sich mit dem Gedanken trägt Funkmikrofone zu kaufen, VORHER die Genehmigung einholen, sonst kann es unvorhergesehene Überraschungen geben. Es gibt nämlich für verschiedene Anwender auch verschiedene Leistungsbereiche und Frequenzbereiche. So gibt es für Anwendungen im Rundfunk spezielle Frequenz- und Leistungsbereiche die eben nur dem Rundfunk vorbehalten sind. Wer also da unwissentlich drauf los kauft, dem kann es dann passieren, daß er sich zwar eine zugelassenen Anlage kauft, die aber für seinen Zweck nicht genehmigt werden kann.
Hallo, jetzt bin ich aber ganz schön unsicher geworden. Gilt das auch für jedes einfache, kleine Funkmikro? (oder nur für größere Mehrkanalanlagen?) ... ich hoffe nicht, dass wir jedes Funkmikro einzeln anmelden und dafür zahlen müssen ... Wolfgang
Hallo Wolfgang, Zitat: "ich hoffe nicht, dass wir jedes Funkmikro einzeln anmelden und dafür zahlen müssen ..." Doch so ist es aber. Ich hatte vor ein paar Wochen die Gelegenheit mich bei einem Vortrag von Peter Arasin (Sennheiser) ausführlich über Funkmikrofone zu informieren. Jedes Fu-Mikrofon ist also anmeldepflichtig.
Hallo Rainer, früher wurden die Überbringer schlechter Nachrichten ... ;-) ... heute danke ich Dir dafür, dass wir damit die Chance haben, die FuMik´s rechtzeitig anzumelden. Beste Grüße Wolfgang
FuMi´s, die in den ISM Bereichen 433MHz oder 825MHz arbeiten und auch als ISM Geräte vom Hersteller gekennzeichnet sind bedürfen keiner Frequenzzuteilung durch die RegTP. Allerdings sind damit dann auch keine Mehrkanalanlagen realisierbar und durch die arg reduzierte Sendeleistung würde ich damit auch nicht auf die Bühne steigen wollen. InEar Monitoring gibt es meines Wissens nicht als ISM.