01.02.2004, 15:18 UhrStartbeitrag#1Wenn eine Coverband Demos (mp3) ihres Könnens ins Netz stellt, deren Titel sie nicht selbst geschrieben haben . . . Kann es da Ärger mit der GEMA (oder sonstwem) geben?Wer weiß was (links?)GrußOpiZitierenPost melden
01.02.2004, 17:16 UhrAntwort#2Ja, ob Demo oder nicht. Alle Stücke sind urheberrechtlich geschützt. Legaler Ausweg: Lizenz bei GEMA besorgen.ZitierenPost melden
06.02.2004, 16:44 UhrAntwort#3Und die GEMA langt da ganz schön hin. Berechtigerter Weise kann sie Nachzahlungen verlangen.Kosten für MP3s auf WebseitenZitierenPost melden