Wie geht Urheberschutz per Einschreiben ?

Erstellt 6 Antworten7 Beiträge
Startbeitrag#1
Hab gehört, man könne seine Tracks "schützen" (wovor? wovor nicht?), in dem man ein Einschreiben mit CD und Schriftstück an sich selbst schickt und nicht öffnet.
1. Geht das ?
2. Was muss auf dem Schriftstück stehen ? Komponist, Produzent, ... ?
3. Muss die CD speziell präpariert sein (beschriftet, unterschrieben etc. ) ?
4. Muss der Brief "versiegelt" sein ? Wenn ja, wie ?
5. Gibt´s sonst noch ne blöde Frage, die ich dazu stellen kann ? ;-)
Danke im Voraus,
Ben
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Antwort#2
+++ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Darstellung +++
Was Du da beschreibst, ist eine Möglichkeit, mit der Du _ein_einziges_Mal_(!) beweisen kannst, dass eine bestimmte musikalische Idee bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat, und dass Du zu diesem Zeitpunkt diese musikalische Idee kanntest.
Das hilft dann, wenn es zum Rechtsstreit kommt, wann diese musikalische Idee entstand und wer wann davon gewußt hat. Dann übergibst Du Deinem Rechtsanwalt das Einschreiben und den Einlieferungsbeleg als Beweis, den er dann in der Verhandlung vorführt.
Wie gesagt, das funktioniert pro Einschreibesendung genau ein einziges Mal. Denn mit der Inanspruchnahme des Beweises wird der Beweis selbst zerstört.
Ähnlich, aber mehrmals verwendbar ist die Version, diesen Ton-/Datenträger bei einem Notar zu hinterlegen. Wenn Du dann den Beweis in Anspruch nimmst, wird der Notar vor der urteilssprechenden Kammer das hinterlegte Stück öffnen, vorführen und danach wieder in seinen Gewahrsam nehmen.
Bedenke immer: es ist ein Beweismittel, das erst in einem Rechtsstreit eingesetzt werden kann. Das kann dann noch helfen, wenn sonst nichts anderes mehr hilft - und Du sonst gegenüber einem "Zweitschöpfer" oder Plagiator abgabepflichtig werden würdest.
Wenn der andere allerdings beweisen kann, dass die gleiche Idee zu einem früheren Zeitpunkt bereits existierte, bist du gekniffen.
Viele Grüße
Michael
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Antwort#3
Das mit dem Selbseinschreibebrief ist nicht ganz zeitgemäss, da durchaus fälschbar. Besser ist es, seine Musik bei einem unabhängigen vertraueswürdigen Studio einzuspielen und zu hinterlegen. Ich habe dazu eine Anzahl mit meinem Label bedruckte CDs, die mit einer fortlaufenden Nummer = Datum versehen sind. Damit wandern die Stücke bei mir und dem Künstler in einen Katalog und sind später eindeutig einem Datum zuzuordnen.
Eine zusätzliche Möglichkeit, seine Sachen selber zu schützen, ist, sie sich selber per mp3 zuzusenden. Den Account darf man natürlich nicht löschen, sondern er muss unbegrenzt halten. Der Account kann - da fremder Provider - nicht manipuliert werden, was das Sendedatum angeht, damit besteht kein Zweifel wann das mp3 gesendet wurde.
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Antwort#4
Dank Dir erst mal, eine Frage noch: Es müsste doch möglich sein, nach der einmaligen Inanspruchnahme des Beweisstücks vor Gericht, dieses sofort danach in notariellen Gewahrsam zu übergeben. So entstünden die damit verbundenen Kosten nur dann, wenn sich eine Nachweisnotwendigkeit der Urheberschaft auch dauerhaft abzeichnet, nämlich durch die erste Notwendigkeit. Oder ?
Ben
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Antwort#5
Gema lohnt sich nicht, es geht um Musik, die für eine Videpräsentation erstellt wurde. Ich möchte damit vermeiden, dass die Musik auch ohne mein Wissen für andere Präsentationen verwendet wird.
Ist das mit mp3 wirklich sicher ? Geht auch viel Platz für drauf...
Danke !
Ben
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Antwort#6
wieso nur einmal?
wenn das einschreiben bei einer verhandlung höchst richterlich als beweis annerkannt wurde, sollten die prozessakten in denen das vermerkt wurde doch zur beweiführung in einem anderen prozess ausreichen.
es kommt ja nun öfter vor das beweise zur beweisführung vernichtet werden müssen.
wenn dann diese beweisführung nicht in anderen prozessen anerkannt würde, würde man sich ja die möglichkeit für folgeprozesse nehemen.
oder ist das so nicht möglich?

grüße
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Antwort#7
Ich möchte damit vermeiden, dass die Musik auch ohne mein Wissen für andere Präsentationen verwendet wird.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Solange du es nicht mitbekommst und Anzeige erstattest, können andere deine Werke auch straffrei benutzen.
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