ab wann ist was musik?

Erstellt 12 Antworten13 Beiträge
Startbeitrag#1
mal was ganz anderes (hoffe das darf hier diskutiert werden):
ab wann ist digitales datenmaterial eigentlich (im rechtlichen insbesondere GEMA-rechtlichem sinne) musik?????
sind aufnahmen von vogelstimmen schon "musik"?
ist eine Wave-datei schon "musik", oder erstmal nur eine datei?
ist alles was als datei dem red-book-standard entspricht musik?
gibt es unterschiede (rechtlich) zwischen einer auditiven datei und einer musikCD?
danke schon mal für eure antworten, so ihr welche habt. aber die gegenwärtige situation mit GEMA und der musikindustrie lassen solche fragen entstehen, die dann durchaus berechtigt sind.
lg matthias
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Antwort#2
Hallo Matthias,
die Frage ist grundsätzlich:
Was ist Kunst?
Ist ein zu Schrott gefahrenes Auto Kunst, wenn man das auf einen Betonsockel stellt?
Ist ein Einkaufswagen auf den Kopf gestellt - also mit den Rädern nach oben - Kunst?
Ist Margarine auf einen Klavierstuhl geschmiert, damit Kunst?
Ist eine Aufnahme eines Froschkonzerts jetzt Kunst oder erst, wenn man es rückwärts abspielt und nachverhallt?
Ist sinnloses Rapp-Gestammel denn Kunst?
Da-Da-Da, wir hatten auch schon den Dadaismus als Kunstrichtung.
Ist Computer erstellte Random-Music Kunst?
Kann ein Affe mit Pinsel Kunst herstellen?
Die Anwort hierauf wird schwierig oder ist gar unmöglich.
Auch die GEMA kann das nicht. Sie möchte sicher nicht zu viele haben, die aus ihrem Topf essen.
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Antwort#3
.. ich weiß nur, dass es manchmal eine Kunst ist, "Rap" richtig zu schreiben :-p
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Antwort#4
Hi Andy,
nach den neuen deutschen Rechtschreiberegeln heißt es nicht Top, sondern Topp
und nicht Stop, sondern Stopp und nicht Rap, sondern Rapp.
So ist das eben, auch wenn es einem nicht gefällt.
Aber schön gebrüllt.
;-)
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Antwort#5
nein, bitte keine kunstdebatte!!! wer was für sich für musik hält, ist egal, persönlich und will ich hier nicht diskutieren!
es geht mit darum, was im juristischen GEMA-sinne musik ist, bezogen auf meine konkreten fragen.
hintergrund: selbst gemafreie "musik" müßte dort angemeldet werden und das verstehe ich nicht. bzw. ich frage mich z.z. wo die grenze liegt, wo man wirklich aber auch gar nichts mit der gema zu tun hätte.
was ist ein "hörbuch"? (werde ich gleich mal googeln) intern gehts da natürlich auch um den kunstbegriff, denn nur über den macht doch das urheberrecht sinn.
umgedreht-ab wann ist eine audiodatei keine kunst mehr und demzufolge ohne urheberrechte?
vielleicht weiß auch jemand ein anderes forum, falls ihr da nicht so involviert seid...
trotzdem danke und lg matthias
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Antwort#6
Woher nehmen sich deutsche "Rechtschreibregler" das Recht, amerikanische
Begriffe wie "Rap" umzubenennen? Vielleicht machen die aus Jazz demnächst
noch "Jähs".
Maßgeblich ist hier eindeutig nicht der "Duden", sondern die historisch richtige Schreibweise: RAP.
Gruß,
Christopher
(der mit Rap nichts am Hut hat...)
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Antwort#8
Ich denke das ist recht einfach: GEMA-Pflichtig ist Musik, die in irgendeiner
Form bei der GEMA angemeldet ist. Solange dies nicht erfüllt ist, hat die GEMA
keinerlei Rechte an solcher Musik - egal welcher Art - und es muß auch nichts angemeldet werden!
"GEMA-freie" Musik muß nicht bei der GEMA angemeldet sein. Wer aber mit "GEMA-freier" Musik Geld verdienen will gibt seine
Rechte (gegen Geld) an seiner Musik ab und somit ist sie dann "GEMA-frei"
Ob die GEMA ihrerseits solche Musik verwaltet oder nur entsprechende Archive ist mir nicht ganz klar.
Bestimmt gibt es da noch bessere Foren - vielleicht ein GEMA-Forum?
Gruß,
Christopher
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Antwort#9
ja so dachte ich bisher auch-dem scheint aber nicht so zu sein! ich weiß es nur von einem brennwerk, daß auch gemafreie musik angemeldet werden muß. ohne irgendsoeine gemabescheinigung dürfen die da nix brennen...
deshalb ja mein grundlegender verdacht, daß generell alle (!) musik in deutschland bei der GEMA angemeldet werden muß und um endlich von der gema loszukommen, darf es dann keine musik sein... ;-))))
na ja, kommt zeit kommt rat. sicher wird da noch viel wasser diesbezüglich durch die mühlen der behörden fließen...
lg matthias
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Antwort#10
Servus,
Maxim hat geschrieben
nach den neuen deutschen Rechtschreiberegeln
heißt es nicht Top, sondern Topp
und nicht Stop, sondern Stopp und nicht Rap,
sondern Rapp. So ist das eben, auch wenn es
einem nicht gefällt.
Nein, so ist es nicht. Das ist nur _ein_ Beispiel für den Schwachsinn, der von der von der sogenannten Reformern verzapt wurde und leider - gegen besseres Wissen - immer noch wird:
Die amtliche Regelung "schreibt vor":
" § 4
In acht Fallgruppen verdoppelt man den Buchstaben
für den einzelnen Konsonanten nicht, obwohl
dieser einem betonten kurzen Vokal folgt.
Dies betrifft
(1) eine Reihe einsilbiger Wörter (besonders aus
dem Englischen), zum Beispiel:
Bus, Chip, fit, Gag, Grog, Jet, Job, Kap, Klub,
Mob, Pop, Slip, top, Twen
E1: Ableitungen schreibt man entsprechend § 2
mit doppeltem Konsonantenbuchstaben:
jobben ? du jobbst ? er jobbt; jetten, poppig,
Slipper; außerdem: die Busse (zu Bus)"
Im Wörterverzeichnis sind dann folgende Wortneubildungen aufgeführt:
"Mopp, Quickstepp, Stepp, Tipp, Twostepp"
Und das hier ist besonders hübsch:
"stop (auf Verkehrsschildern), aber stopp
Stop-and-go-Verkehr § 44, § 55(1)
stopfen
stopp (zu stoppen), aber stop
Stopp (zu stoppen)(*), auch beim Tennis"
Alles klar?
redi
ps
Wer die "richtige" Rechtschreibung nachschlagen will, und keinen alten Duden hat, dem sei empfohlen:
Ickler, Theodor: Das Rechtschreib-Wörterbuch. 4. Auflage 2004.
Achtung, evtl. geistern noch alte Auflagen bei den Buchhändlern herum.
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Antwort#11
Da verwechselst du was.
Wenn du GEMA-freie Musik vervielfältigen lässt, muss nicht die Musik bei der GEMA angemeldet werden, sondern der Vorgang des Vervielfältigens. Das Brenn- oder Presswerk darf ohne eine Freistellung durch die GEMA nichts unternehmen. Dazu muss eine Titelliste an die GEMA geschickt werden (was nicht mit der Anmeldung der Titel zu verwechseln ist), und wenn die Titel nicht im GEMA-Repertoire enthalten sind, wird die Pressung durch die GEMA freigegeben. Das ist alles.
Kostet bis auf Porto nichts und zieht keine weiteren Konsequenzen nach sich.
Jens
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Antwort#12
danke jens!
das könnte die wissenslücke im verständnis der sache gewesen sein... ;-)
jo, jetzt sieht das anders aus. und ich begreife besser.....
lg matthias
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Antwort#13
Ich glaube nicht, dass es irgendwo ein "GEMA-Forum" gibt, wenngleich die Regularien der GEMA dies zweifelsfrei hergäben:-) Praktisch sieht die Sache aber doch ganz einfach aus: Man darf generell nichts vervielfältigen, was einem anderen gehört und die Presswerke sind nunmal "Vervielfältiger", ergo müssen sie sich absichern.
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