Moin, ist ein Hersteller NACH Ablauf der Gewährleistungsfrist gesetzlich verpflichtet, Reparaturen und Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorzuhalten? Hat da jemand von euch einen Paragraphen ? Meines Wissens nach ist das in USA für 10 Jahre nach Produktionsende gesetzlich geregelt. Ich habe keine Ahnung wie das bei uns oder EG-weit vorgeschrieben ist. Vielen Dank GerhardS
Nein. Er muss das nicht mal in der gesetzlichen Gewährleistung. Er muss Dich im Zweifel nur im Rahmen der Gewährleistung freihalten. Da tut's aber auch ein Schadenersatz, mit Beweislast bei Dir, in den letzten 18 Monaten der Gewährleistung. (Viel Spaß!) Und: Gewähr leistet der Verkäufer. Nicht der Hersteller. Und das auch nur zwingend für den Endverbraucher. Im Geschäft mit professionellen Anwendern könnte der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung sogar wirksam ausschließen. Die Tonmaus
... gute Frage ... Auch in Deutschland gab es diese Regel, ob gesetzlich vorgegeben, weiß ich nicht. Dieses Problem wird künftig öfter auftreten, wenn die Generationenwechsel immer schneller aufeinander folgen. Im Bereich Computer hat man sich schon fast daran gewöhnt, daß neue Komponenten nicht mehr kompatibel zu alten Geräten sind, die durchaus noch Jahre genutzt werden könnten. Dank ebay sind in gewisser Weise Ersatzteile noch verfügbar. Bei Firmen wie TASCAM ärgere ich mich allerdings durchaus, wenn z.B. die letzten Treiber für deren TDIF-PCI-Interface nicht mehr auf der Internetseite verfügbar sind. Andererseits darf nicht immer den Geräteherstellern die Schuld gegeben werden. Da werden von den Halbleiterherstellern plötzlich ICs abgekündigt und Nachfolgetypen sind noch lange nicht verfügbar. Stellvertretend seien genannt SSM2017 (Mikrofonvorverstärker, der von sehr vielen Geräteherstellern verbaut wurde) - der Nachfolger SSM2019 ist derzeit nicht erhältlich. Ebenso beliebt war der VB408 als Anodenspanungsregler, der plötzlich abgekündigt wurde. Hierfür gibt es keinen Ersatz (aber dem Chip braucht man auch nicht nachzutrauern) ... Ein anderes Problem sind die Mindestabnahmemengen bei den Chip-Herstellern von z.T. 2500 Stück und mehr pro Typ. Das kann vom Volumen her in SMD-Bauform zwar nur eine Schuhcremedose voll sein; aber welcher Hersteller hat für die Vielzahl unterschiedlicher proprietärer Bauteile die Lagerhaltung? Bei solchen Abnahmemengen haben lediglich kleine Hersteller mit geringen Stückzahlen einen für Jahre ausreichenden Ersatzteilbestand. ;-) Man sollte aber auch die positive Kehrseite der Medaille sehen: Z.B. ist das B-5 Kleinmembranmikrofon von Behringer für 100 ? ein tolles Mikrofon, wenn man dies in Relation zu einem SCHOEPS stellt, das bei gleichem Funktionsumfang 15 mal soviel kostet. Um solche Preise zu ermöglichen, muß in Stückzahlen von 100.000 gerechnet werden. Wenn dann Bauteile nicht mehr verfügbar sind - shit happens - kommt ein anderes Billigprodukt. (Saturn und Mediamarkt leben's vor ...) PS: Ein Bekannter hat den Vergleich zwischen meinen SCHOEPS CMC52H und CMC54 und dem Behringer mit den entsprechenden Kapseln durchgeführt - ich war erstaunt, wie gering in Relation zum Preis die klanglichen Unterschiede zwischen den Mikros waren. Für mich ist es durchaus eine Überlegung wert, für Situationen, wo die Anzahl meiner SCHOEPS nicht mehr ausreicht oder "zu schade" ist, ein paar B-5 ins Materiallager zu legen ...