Ein bisschen dürftig die Angaben über die Sendeleistung und die Sendefrequenzen deines Senders (Mobilfunkgerät? Walkie-Talkie?). Das ist entscheidend für eine Zulassungspflicht.
Im Telekommunikationsgesetz (TKG) §65 ist der Besitz von Sendern untersagt, denen man nicht ansieht, dass es Sender sind und die somit zur Spionage eingesetzt werden könnten. Missbrauch von Sendeanlagen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__65.html
Leute, hier ist ein TONtechnikerforum. Also ist wohl beim Threadersteller davon auszugehen, dass er die üblichen Audio-Funkstrecken (Funkmikrofone etc.) meint, keine Spionagesender und auch keine sonstwie exotischen Sendeanlagen. Ohne Werbung machen zu wollen: auf der Seite von Shure gibt es die wichtigsten Infos übersichtlich zusammengefasst. Jens
"... ist der Besitz von Sendern untersagt, denen man nicht ansieht, dass es Sender sind ..." Das kann ja nicht ganz wahr sein: schwammiger geht es kaum. Was ist denn mit Funkmessstationen?
ich habe zwei Sender (Bluetooth & WLAN), die als Laptop getarnt sind. Das sieht man dem Teil nicht an, noch nichtmal ne Antenne guckt raus, ist das jetzt verboten oder wie?... :)
Dies meinte ich. Zudem habe ich mal eine recht grosse Zahl von speziellen Messgeräten mit einer 433MHz-Funkstrecke ausgestattet. Die unterscheiden sich von den nicht funkfähigen in keinster Weise. Theoretisch könnte man ein Mikro einbauen, den Prozessor zum Komprimieren und Senden der Daten veranlassen. Theoretisch ginge das ohne Schwierigkeiten.