Startbeitrag#1
Hoho! Schön, mal wieder hier zu sein. Ich habe eine Frage zur KSK bezüglich des Einkommens. Dass man nicht zu viel verdienen darf ist klar, aber was ist, wenn man zu WENIG verdient ? Kann die KSK mich dann zum Sozialamt schicken ? Mein derzeitiges Einkommen ist - nach einigen zermürbenden Tiefschlägen (jammer...) - so gering, dass ich theoretisch Alg II beantragen müsste. Ich weiss aber nicht, wie sich das mit meiner Freiberuflichkeit ("Sounddesigner und Komponist") verträgt. Gibt es irgendwo kompakte Infos ? Ich bin übrigens kein "studierter" Komponist, sondern mache "nur" die obligatorischen Doku- und Präsentationssoundtracks. Es pressiert ein wenig, denn aufgrund von zweimonatigen Beitragsrückständen hat mich meine Krankenkasse nun kurzerhand aus meiner freiwilligen Mietgliedschaft geworfen.
Die bereits vorhandenen und von mir selbstverständlich erst zu Rate gezogenen Beiträge beantworteten meine Frage übrigens nicht ganz.
Grz,
Christoph
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