Die Gema geht selbstverständlich davon aus, dass bei Aufführungen von in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik Vergütungspflicht besteht.
Darum müssen immer die Gema-Listen ausgefüllt werden, auch wenn man Stücke aufführt, die 300 Jahre alt sind oder wenn es eigene gema-freie Rap-Stücke sind.
Das möchte man zwar nicht glauben, es ist aber so.
Siehe: GEMA-VERMUTUNG (von der Gema herausgegeben)
http://www.gema.de/kunden/information_service/vermutung.shtml
GEMA-VERMUTUNG
Darum müssen immer die Gema-Listen ausgefüllt werden, auch wenn man Stücke aufführt, die 300 Jahre alt sind oder wenn es eigene gema-freie Rap-Stücke sind.
Das möchte man zwar nicht glauben, es ist aber so.
Siehe: GEMA-VERMUTUNG (von der Gema herausgegeben)
http://www.gema.de/kunden/information_service/vermutung.shtml
GEMA-VERMUTUNG
