Gerücht?

Erstellt 24 Antworten25 Beiträge
Startbeitrag#1
Kann jemand etwas zu dem Gerücht sagen, daß die gema Titel auf Webseiten gemeldet haben will. Soll heißen, wenn ich meine eigenen geme-freien Stücke auf meine Seite stelle kann mich die gema zur Kasse bitten, vorallem wenn sie nicht gemeldet sind (Strafe).
Kann das sein - oder nur Gerücht?
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Antwort#2
Kann jemand etwas zu dem Gerücht sagen, daß die gema Titel auf Webseiten gemeldet haben will. Soll heißen, wenn ich meine eigenen geme-freien Stücke auf meine Seite stelle kann mich die gema zur Kasse bitten, vorallem wenn sie nicht gemeldet sind (Strafe).
Kann das sein - oder nur Gerücht?
Gerücht.
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Antwort#3
Die liebe GEMA und eigene Webseiten:
http://groups.google.com/group/de.soc.recht.marken+urheber/browse_thread/thread/9e672b17f4e6b5d8/e7f4f366432c5460?lnk=st
Von wegen - Gerücht:
Bei Stuecken bis zu 5 Minuten und bis zu 2000 Downloads pro Monat kostet der Spaß im Jahr 25 ? pro Stueck.
Sobald die 2000 Downloads ueberschritten werden, gilt die Webseite automatisch als gewerblich und es kostet 25 ? pro Monat.



Die liebe GEMA und eigene Webseiten
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Antwort#4
Moin...
"Von wegen - Gerücht:
Bei Stuecken bis zu 5 Minuten und bis zu 2000 Downloads pro Monat kostet der Spaß im Jahr 25 ? pro Stueck.
Sobald die 2000 Downloads ueberschritten werden, gilt die Webseite automatisch als gewerblich und es kostet 25 ? pro Monat. "
Aber nur, wenn Stücke aus dem GEMA-Repertoire angeboten werden. Frage genau lesen...!
Jens
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Antwort#5
Hallo,
Aber nur, wenn Stücke aus dem GEMA-Repertoire angeboten werden.
Ich dachte immer, es gäbe eigentlich keine veröffentlichten Stücke, die nicht bei der GEMA angemeldet sind. In der Praxis meinte ich, dass es sich gehört, ein Musikstück anzumelden.
Dirk
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Antwort#6
Frage genau lesen...!
(...) wenn ich meine eigenen GEMA-freien Stücke auf meine Seite stelle
kann mich die GEMA zur Kasse bitten, vorallem wenn sie nicht gemeldet sind
Das habe ich, allerdings verstehe ich da wohl was nicht richtig:
Ich sehe da einen gewissen Widerspruch:
1. Was hat denn die GEMA mit GEMA-freien Stücken am Hut?
2. Warum müssen GEMA-freie Stücke der GEMA gemeldet werden?
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Antwort#7
Moin...
(...) wenn ich meine eigenen GEMA-freien Stücke auf meine Seite stelle
kann mich die GEMA zur Kasse bitten, vorallem wenn sie nicht gemeldet sind
...genau dieser Part fällt unter "Gerücht" - da ist nichts dran. Diese Mail kursiert schon seit geraumer Zeit in allen möglichen Musik-Foren.
"1. Was hat denn die GEMA mit GEMA-freien Stücken am Hut?"
Nichts - im Prinzip. Es gibt eben (s. Freistellung und gewisse Typen von Veranstaltungen) einige Fälle, in denen die GEMA davon ausgeht, dass GEMA-Repertoire betroffen ist und erstmal Forderungen erhebt. Was sich aber regelmäßig in Form einer Titelliste entkräften lässt, wenn das Material durchgehend GEMA-frei ist.
"2. Warum müssen GEMA-freie Stücke der GEMA gemeldet werden?"
Müssen sie i.d.R. nicht. Man muss auch unterscheiden zwischen einer "GEMA-ANmeldung" (=Aufnahme ins GEMA-Repertoire) und einer "Meldung" i.S. gewisser Tarife (s. Freistellung bei Tonträgervervielfältigung).
Jens
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Antwort#8
Moin...
"Ich dachte immer, es gäbe eigentlich keine veröffentlichten Stücke, die nicht bei der GEMA angemeldet sind. In der Praxis meinte ich, dass es sich gehört, ein Musikstück anzumelden."
Woher nimmst du diese Annahme? Klar - im Mainstream-Radio oder im Mediamarkt wirst du nicht viel GEMA-freies Material finden (außer durch "Verjährung"). Aber es gibt tausende Bands und Gruppen, die ihre Songs nicht bei der GEMA anmelden. Siehe MP3.de bzw. MP3.com...
Aus der "Praxis" stammt übrigens dann wohl tatsächlich die Gepflogenheit, dass die GEMA bei gewissen Veranstaltungstypen bei Nichtvorliegen einer Titelliste erstmal pauschal von GEMA-Repertoire ausgeht - s. anderer Thread. Denn z.B. ein Tarif für "Tanzveranstaltungen" umfasst zu 95% Discotheken und ähnliche Lokale. Da liegt in der Tat diese Vermutung nahe.
Bei einer Band, die eigene Songs (keine Cover!) ins Netz stellt, ist das i.d.R. anders.
Jens
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Antwort#9
""In der Praxis meinte ich, dass es sich gehört, ein Musikstück anzumelden.""
Warum soll ich ein Musikstück bei der Gema anmelden (vorher Mitglied werden und Gebühren bezahlen versteht sich), wenn keine Aussicht auf kommerzielle Verwertung besteht, und ich vielleicht mit diesen Blutsaugern auch gar nichts zu tun haben will?
Die authorisieren Rechtsanwälte, kleine Webmaster für VIEL Geld abzumahnen, weil sie z.B. Coverversionen (bei Coverbands), Liedtexte oder auch nur ihre eigenen, Gema-gemeldeten Kompositionen ins Netz stellen (was schier unglaulich wäre!). Gema-Abgaben auf Computer, Recorder und CD-Rohlinge - damit wird ja schlie�lich GRUNDS�TZLICH GEMA-pflichtiges Material kopiert.
So ein Verein hat jegliche Kreditwürdigkeit verloren. Leider sind sie mächtig - genug um das Urheberrecht neulich ändern zu lassen. Die nächsten Sanktionen sind schon angekündigt. Verdammte Lobbyisten. Genau wie die die GEZ: Diese Institution ist ein reiner Selbstzweck. GEZ-Gebühren auf Computer sind nur noch eine Frage der Zeit.
Danke an alle öffentlich-rechtlichen Anstalten der ARD und das ZDF.
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Antwort#10
Die meisten Privatleute, Behörden und Unternehmen haben keinen Überblick über die Rechtslage bei der GEZ.
Wenn dann ein GEZ-Kontrolleur auftaucht oder sich gar inkognito einschleicht, wird es teuer!



Die nette GEZ = Gebühren-Einzugs-Zentrale
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Antwort#11
Jaja, die GEZ...
Wenn man dann mal schaut, wohin das Geld so fliesst: sündhaft teure Kurse der SRT für Rundfunkmitarbeiter ("wie schalte ich meinen Rechner ein und aus, erklärt von Fachmann Dr. Sitzfleisch, Vollpension incl."). oder die Leute vom IRT: sündhaft aufgeblähtes Monster, einmal durch Beziehungen reingekommen, am Bürostuhl klebengeblieben ("wer sich zuerst bewegt, verliert")
Eine AFFENSCHANDE!
Musiker die wirklich was leisten, sind allgemein immer die abgezockten. Da sollte man mal dringend lüften!
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Antwort#12
Hallo,
hmm... ich kenne diese Aussage aus der Zeit, als ich mich damals angemeldet habe. Zwar bin ich noch kein Ton Opa, aber von mp3 und optionalen Distributionsmöglichkeiten war noch lange nicht die Rede. Vielleicht das es damit zusammenhängt?
Oder ist es der Fall, dass man, in dem Moment, dass man sich einschreibt, sich im Grunde dazu verpflichtet, jedes neue Werk anzumelden?
Naja, wie auch immer, die Frage hat sich geklärt. Danke.
Dirk
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Antwort#13
Moin...
"hmm... ich kenne diese Aussage aus der Zeit, als ich mich damals angemeldet habe. Zwar bin ich noch kein Ton Opa, aber von mp3 und optionalen Distributionsmöglichkeiten war noch lange nicht die Rede. Vielleicht das es damit zusammenhängt?"
"Diese Aussage", die hier diskutiert wird, bezieht sich ja nun aber ausdrücklich auf im Internet bereitgestellte Hörproben...
"Oder ist es der Fall, dass man, in dem Moment, dass man sich einschreibt, sich im Grunde dazu verpflichtet, jedes neue Werk anzumelden?"
Das ist ja was anderes. Es kann durchaus sein, dass man, FALLS man bereits GEMA-Mitglied ist, weitere Werke automatisch unter GEMA-Lizenz zu stellen hat.
Jens
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Antwort#14
""Es kann durchaus sein, dass man, FALLS man bereits GEMA-Mitglied ist, weitere Werke automatisch unter GEMA-Lizenz zu stellen hat.""
Das wäre vollkommen absurd. Warum soll ein GEMA-Mitglied z.B. das Recht versagt bleiben GEMA-freie Musik zu produzieren und zu vermarkten? Soll jeder Amateur-Mucker, der irgendwann mal ein paar Stücke (für eine CD-V�) angemeldet hat
jede seine Kompositionen, die er in der Hobbyband zockt anmelden *müssen*??
Absurd, aber sicher nicht absurd genug, da� es die GEMA nicht als "Recht" deklarieren könnte...
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Antwort#15
Ah ja, du kennst offensichtlich die Verhältnisse in München und Nürnberg und namentlich die dort versammelten Fachkompetenzen aus eigener Anschauung.
Die Abschaffung des Fernsehgerätes (oder seiner neuzeitlichen Geschwister) sollte angesichts des dort angebotenen Qualitätsquerschnittes doch kein Problem sein. Mir kommt das Ding nicht ins Haus.
Hans-Joachim
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Antwort#16
Ein klienes Beispiel:
Kurs "Aufnahmeleitung bei Musikaufnahmen" der SRT, Zielgruppe. "Tonmeister usw.", Erfahrungen "wünschenswert", aha! (hauptsache man nennt sich "Tonmeister")
Nun gut, für den Schnäppchenpreis von 1700 EUR bringt man es dann auch dem döfsten bei. Gibts nicht eine Aufsichtsbehörde, wo man sich über diese Gebahren beschweren kann?
Quote www.srt.de
Ziel
Der Tonmeister (recording producer) (m/w) ist bei klassischen Musikaufnahmen für die Künstler (m/w) gleichzeitig unvoreingenommener Zuhörer, Kontrollinstanz und Regisseur mit eigenen Vorstellungen undAnregungen. Außerdem leitet er/sie das Aufnahmeteam und lenkt die Kommunikation zwischen Redakteur/Produzent (m/w), Toningenieur (m/w), Tontechnik und den Künstlern (m/w). Ein erfahrener Produzent (m/w) bei Rundfunk- und Schallplattenproduktionen gibt als Trainingspartner Hinweise zur Vorbereitung/Planung von Aufnahmen, zur systematischen Kontrolle der Klangbalance, zur musikalischen Arbeit am Werk, und zur Kommunikation mit den Künstlern (m/w) und innerhalb des Aufnahmeteams.
Zielgruppe:
Tonmeister (m/w), Toningenieure (m/w) und Redakteure (m/w) mit Aufgaben in der Musikproduktion bei Hörfunk und Fernsehen.
Voraussetzungen:
Tontechnische und musikalische Grundlagen wünschenswert.
Themen:
Vorbereitung der Aufnahmesitzung, Informationsquellen zum aufzunehmenden Repertoire, Qualität der Notenedition, diskographische Recherche, Systematik der Klangeinstellung, Teamarbeit und Kommmunikation, Konfliktbewältigung
Lehrmethoden und eingesetzte Technik:
Vortrag mit Klangbeispielen, praktische Übungen, Durchführung einer Aufnahmesitzung
Termine:
Die aktuellen Seminartermine teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Preis:
EUR 1.710,--
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Antwort#17
Noch besser:
Quote:
--
ZFP HTML & Co. - was Sie schon immer über das Netz wissen wollten (ZHTML): ((schlappe 1470 EUR, normale Menschen bringen sich sowas privat in Ihrer Freizeit bei))
Zielgruppe:
Redakteure (m/w), die neu in einer Online-Redaktion sind oder in eine solche wechseln wollen

Termine:
Die aktuellen Seminartermine teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Preis:
EUR 1.470,--
...
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Antwort#18
Jens,
"Diese Aussage", die hier diskutiert wird, bezieht sich ja nun aber ausdrücklich auf im Internet bereitgestellte Hörproben...
Missverständnis. Ich meinte die Aussage, dass man "verpflichtet" sei, Werke anzumelden.
Dirk
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Antwort#19
Hallo,
das ist alles andere als absurd. Eine Institution, wie die GEMA, kann nur funktionieren, wenn ihre Mitglieder auch die zu exploitierenden Werke anmelden. Es ist ja auch nur im Interesse jedes Komponisten, dies zu tun!
Mit der Zeit ändert sich eben einiges. Früher war für Komponisten einfach nicht zu überschauen, was mit den Werken wirklich passierte ab dem Moment der Veröffentlichung über einen Verlag. Letzterer sorgte nämlich für die Distribution und den Verkauf.
Heutzutage sind die Möglichkeiten für Komponisten / Bands etc. viel grösser, direkt Absatz für ihre Werke zu finden.
Gr.
Dirk
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Antwort#20
""das ist alles andere als absurd. Eine Institution, wie die GEMA, kann nur funktionieren, wenn ihre Mitglieder auch die zu exploitierenden Werke anmelden. Es ist ja auch nur im Interesse jedes Komponisten, dies zu tun!""
Doch das ist absurd. Wenn ein Komponist/Künstler Werke anmelden MU� (auch wenn er diese gar nicht "exploitieren" will?), so beschneidet das nur seine Möglichkeiten. Die GEMA ist dafür da, gemeldete Stücke auf Wunsch des Künstlers zu "verwerten", nicht dafür Kompositionen/Beiträge unter Zwang zu fordern - und darum ging es hier. Das ist/wäre schlicht sittenwidrg. Wenn die GEMA wirklich meint nur *so* funktionieren zu können/müssen ist sie schlicht nicht funktionsfähig und arbeitet gegen die Künstler - weil sie diese u.U. entrechtet.
Aber das "gegen den Kunden" arbeiten erleben wir ja bei allen Monopolisten - s. GEZ, DB-AG, Telecom, Behörden usw.
GruÃ?,
Christopher
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