Funkmikrofone - Frequenzvergabe

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Startbeitrag#1
Wer arbeitet denn mit Funkmikrofonen (Beschaller sind hier hauptsächlich gefragt)?
Kann es sein, daß verschiedene Hersteller von Funkmikrofonen unterschiedliche Frequenzbereich zugeteilt bekommen?
Konkreter Fall: Ich habe gestern einen Funkmikrofonempfänger von Beyer ausgetestet. Als Funkmikrofon stand mir aber kein Beyer zur Verfügung, sondern ein Sennheiser. Ich wollte die Frequenz 800,5 MHz auf dem Empfänger einstellen weil der Sennheiser-Sender auf diese Frequenz eingestellt war. Es war nicht möglich, die 800,5 MHz auf dem Beyer-Empfänger einzustellen.
Könnte es sein, daß der die 800,5 MHz nur der Firma Sennheiser zugeteilt sind?
Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.

MfG
Rainer
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Antwort#2
Es ist gut möglich, dass unterschiedliche Frequenzen zugeteilt werden. Aber was du vorhattest wäre ohnehin nicht gut gekommen. Die Kompandersysteme müssen ja zueinander passen und das tuen sie bei zwei unterschiedlichen Herstellern ganz sicher nicht. Man sollte noch nicht einmal Sender und Empfänger des selben Herstellers aber unterschiedlicher Modellreihen mischen.
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Antwort#3
...was auch oft aufgrund unterschiedlicher Pilottöne garnicht funktioniert.
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Antwort#4
Ja, das ist durchaus so üblich, dass (die größeren) Hersteller ihre eigenen Frequenzbereiche haben.
Und wie schon gesagt, sollen Sender und Empfänger von verschiedenen Serien oder Herstellern ohnehin nicht gemischt werden. Der Pilotton wäre zu vernachlässigen (kann man des öfteren ausschalten), aber die unterschiedlichen Kompander arbeiten normalerweise nicht gut zusammen.
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Antwort#6
Frequenzen werden grundsätzlich nicht den Herstellern, sondern den Nutzern, also den Käufern zugeteilt.
Seit 1.1.2006 sind Funkstrecken sogar anmeldefrei zu betreiben, das war vorher nur auf ganz wenigen Frequenzen der Fall.
Funkstrecken verschiedener Hersteller sind grundsätzlich nicht kompatibel. (Auch hier gibt es wenige Ausnahmen, wenn die Herrschaften beim gleichen Chinesen kaufen). Auch verschiedene Typen des gleichen Herstellers können inkompatibel sein.
Grüße
Opi
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Antwort#7
Seit 1.1.2006 sind Funkstrecken sogar anmeldefrei zu betreiben, das war vorher nur auf ganz wenigen Frequenzen der Fall.
-verbose
(Erzähl mehr...)
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Antwort#9
Hallo Rainer,
wegen Deiner eigentlichen Frage: i.d.R. gibt es von den Herstellern versch. Produktvarianten, die immer nur einen Teilbereich des möglichen UHF-Bandes benutzen. Bei Sennheiser unterteilt man z.B. in Band A bis E (entsprechend 518-554 Mhz(A), 626-662(B), 740-776(C), 786-822(D), 830-866(E)), d.h. man muss entsprechend die richtige Variante des gewünschten Modells haben/ kaufen. Ich vermute, dass dies bei Beyer genauso ist.
In Deutschland darf man als Einzelnutzer nur Band D (und 863-865 Mhz) benutzen, Rundfunk darf alle benutzen, öffentliche Einrichtungen (z.B. Theater) dürfen indoor auch Band E. Außer dem Bereich 863-863 Mhz, welcher eine Allgemeinzuteilung hat (allerdings auch von jedem Funkkpfhörer und Garagentoröffner benutzt wird), waren alle anderen Drahlosanlagen anmelde- und gebührenpflichtig. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist offenbar seit dem 01.01.2006 aufgehoben?
Grüße
Martin
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Antwort#10
... oder aufgrund unterschieldlichem Hub oder de-/mod algorithmen.
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