Abschreibungsfristen für AD/DA-Wandler

Erstellt 13 Antworten14 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo zusammen,
Da die Abschreibungstabellen pauschal für Audio-Geräte 8 Jahre ausspucken, wollte ich gerne mal ein paar Meinungen aus dem Forum hören:
Ist ein Wandler ( hier ein RME-ADI-8 DS ) ein Audio-Gerät, oder ist es ein Zubehörteil zu einem Computer? Je nach Auffassung würde man den Wandler dann innerhalb von 3 Jahren abschreiben können.
Wie macht Ihr das ( oder macht das alles Euer Steuerberater :-) )
Grüße und besten Dank
Jens
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Antwort#2
Hallo Jens,
keine eigene Erfahrung, aber bei den Finanzämtern kann das sowieso niemand beurteilen - wenn es denn überhaupt je überprüft wird.
Und ein RME/Wandler Produkt ist ohne weiteres als Computerzubehör einzustufen.
Gruß,
Christopher
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Antwort#3
Ich schreib drei Jahre.
Grüße
Opi


ab 2007 GEZ fürs Internet? Besser nicht!
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Antwort#4
Wie sieht es eigentlich mit der Gewerbeanmeldung aus? also ich hab mich jetzt als Freiberufler eintragen lassen, hat man da eigentlich auch die Möglichkeit sein Equipment abschreiben zu lassen?
Gruß
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Antwort#5
Auch als Freiberufler kannst Du Dein Equipment abschreiben lassen. Mache ich auch so.

MfG
Rainer
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Antwort#6
Hallo Rainer,
wie läuft das eigentlich wenn man neben dem Job als Freiberufler noch ein festes Arbeitnehmerverhältnis hat - ich meine so hinsichtlich Abschreibung und der Steuern, die man als Arbeitnehmer bezahlt?
Gruß
Erdie
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Antwort#7
Das ganze läuft so, daß ich einen Einkommenssteuererklärung abgebe. Der Formularsatz des FA beinhaltet ja einen Teil "Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit" und einen Teil "Eink. aus selbständiger Arbeit". Der aus selbständiger Arbeit erzielte Gewinn wird dem Bruttoeinkommen (aus nicht selbständiger Arbeit) hinzugerechnet und versteuert. Der Gewinn wird dann ganz normal aus Einnahmen - Ausgaben sowie Abschreibungen errechnet. Abgeschrieben werden können allerdings nur Güter, die für die selbständige Arbeit (da gewerbliche Tätigkeit) benutzt werden.
Ich gebe denn ganzen Papierwust meinem Steuerberater. Allein kann man das nicht. Dazu kommt noch, daß ich im vorigen Jahr noch ein Stück ans Haus angebaut habe. Hier wird es dann noch komplizierter. Mal sehen was diesmal heraus kommt.
Grüße
Rainer
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Antwort#8
hi Rainer,
also, ich bin laut §19 Einkommenssteuergesetz, Kleinunternehmer, das heißt, ich weise auf meinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus. Wie sieht es da aus, kann ich dennoch mir am Ende des Jahres einen Teil der Steuern für ausgegebenes Equipment, Noten etc. wiederholen?
Danke
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Antwort#9
Nein, wer keine Mehrwertsteuer ausweist, darf auch keine Vorsteuer (die Mehrwertsteuer, die er auf seine Arbeitsmaterialien bezahlt) geltend machen.
Selbstverständlich kannst Du Deine Betriebsausgaben in der Einkommensteuerklärung angeben. Das mindert deinen Gewinn - Dadurch sparst Du im Endeffekt Einkommensteuer.
Grüße
Opi


ab 2007 GEZ fürs Internet? Besser nicht!
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Antwort#10
Hallo Dirk,

Wenn Du über einen Jahresumsatz kommst von über 25000 DM (so war es bei mir damals - wie es heute in Euro aussieht weiß ich nicht, ob es dann 12550 ? sind) mußt Du die MWSt gesondert ausweisen.
Ansonsten siehe Ton-Opas Posting.

Grüße
Rainer
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Antwort#11
ab 2007 GEZ fürs Internet? Besser nicht!
Noch eine Neuigkeit zum Thema:



Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
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Antwort#12
Denke dran, die News sind von 01.04.2006:
April - April!
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Antwort#14
Naja, selbst wenn das nix werden sollte, ein kleines Trostpflaster bleibt:



Congster belohnt treue und ehrliche GEZ-Überweisungsfälle
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