nochmal was steuerrechtliches

Erstellt 3 Antworten4 Beiträge
Startbeitrag#1
hi,
habe ich das richtig verstanden: man kann in D seine ausgaben für selbständige tätigkeiten von der steuer für nicht selbstständige tätigkeiten absetzen: also konkret equipment von meiner gesamten einkommenssteuer absetzen, solange ich z.b. als kleinunternehmer oder sonstwie gewerblich gemeldet bin.
stimmt das so?
vielen dank
grüsse
leif
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Antwort#2
Na ja,
deine Einkünfte aus selbständiger und nichtselbstständiger Arbeit werden halt addiert und die Gesamtsumme ist dein steuerpflichtiges Brutto, das geht natürlich dann auch mit einem Minus auf der einen Seite. Deine Aufwendungen musst Du natürlich schon jeweils auf der dazugehörigen Tätigkeit buchen.

Grüße
Martin
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Antwort#3
Total falsch.
Gewinn und Verlust werden erst mal innerhlab der Einkommensarten verrechnet. Die Aufwendungen für die Einkommensart "Einkünfte aus Selbständiger Arbeit" hast du mit einer Einnahmeüberschussrechnung oder mit Blianz zu ermitteln, also direkt mit den diesbezüglichen Einkünften verrechnen, aber eben innerhalb der Einkommensart.
Wenn dabei ein Verlust raus kommt, wird es mit anderen Einkünften verrechnet. Wenn dann noch ein Verlust da ist, kann er ins Folgejahr.
Wenn Du über einen langen Zeitraum Verluste mit Selbständiger Tätigkeit machst, kannst Du damit rechnen, dass Dir das FA Liebhaberei unterstellt, und Du alle Abschreibungen, auch die aus der Vergangenheit los bist, und die Differenz zu versteuern ist.
Grüße,
Tonmaus
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Antwort#4
also konkret: die aufwendungen für mein equipment lassen sich nur steuerlich von meinen einnahme mit dem equipment absetzen. so richtig?
vielen vielen dank
grüsse
leif
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