Die geschickte Täuschung besteht ja darin den Betrachter glauben zu lassen es sei ein plausibel gestalteter Vergleichstest - dies aber bewusst nicht so zu bezeichnen.
Es ist ja nur die Rede von Klangbeispielen zum Vergleich - das können doch auch unterschiedliche Takes sein, warum nicht?
Juristisch dürfte das wasserdicht sein was die machen.
Es ist ja nur die Rede von Klangbeispielen zum Vergleich - das können doch auch unterschiedliche Takes sein, warum nicht?
Juristisch dürfte das wasserdicht sein was die machen.
