Abschreibung

Erstellt 3 Antworten4 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo Leuts,
hab eine kurze Frage zur steuerlichen Abschreibung von Geräten:
In welche Kategorie der AfA-Tabelle fallen Studio-Geräte? Fallen sie unter 'Audiogeräte' mit einer Abschreibungsdauer von 7 Jahren oder unter 'Elektro-Kleingeräte' mit 3 Jahren? (Hab ich im Netz gefunden, gibt's das noch?)
Kann man alle Geräte in einen Topf werfen oder gibt es da Unterscheidungen? Z.B. Wandler gehört zum Rechner und damit 3 Jahre. Wie macht ihr das?
Grüße
Christian-2
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Antwort#2
Hallo,
die Frage ist, ob die Geräte alleine nutzbar sind, oder nur im Zusammenhang mit anderen Maschinen.
Viele Grüße
Frank
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Antwort#3
Mach es so wie es Dir am besten paßt!
Niemand wird am Ende nachprüfen (können), ob z.B. ein RME-Wandler am Ende Compi-Zubehör ist oder "nur" Audio-Gerät - und wenn doch: diese Frage wäre nicht eindeutig beantwortbar.
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Antwort#4
Hallo Frank,
naja, im Grunde kann man z.B. ein Hallgerät, einen Kompressor, Channel-Strip usw. ja nicht alleine benutzen, macht ja keinen Sinn. In wie fern spielt das eine Rolle?
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