Rechtslage

Erstellt 4 Antworten5 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo, gern würde ich einmal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Zeltveranstaltung. Band wird von Diskothek beschallt. Gastronomie hängt nätürlich am selben Stromverteiler. Band macht Soundcheck - alles i.O. Zwischenzeitlich mehrere Stromausfälle weil bei Gastronomie Wasser über einen Verteiler verschüttet wurde. Band will beginnen. Das Masterkeyboard der S90 von Yamaha - Basisinstrument der Band erlebte ein Hardreset und befindet sich in einem Zustand wie aus dem Laden.
Die Sound s lassen sich nicht zurückholen. Band ist nicht spielfähig. Es handelt sich um eine absolute live-Band. - keine Midis o.ä.
Band baut ab.
Jürgen
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Antwort#2
Hallo Jürgen,
es geht vermutlich um die Auszahlung der Honorare?
ich denke, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Veranstalter am sinnvollsten ist, da es bei solchen Angelegenheiten keine eindeutige Rechtslage gibt. Ginge diese Angelegenheit vor Gericht, müssten sicherlich teure Gutachter her und am Ende kommt es sowieso auf einen Vergleich raus (sehr beliebt bei unseren Gerichten).
Wie die Einigung ausfällt, hängt wohl davon ab wie lange die Band spielen sollte, wie lange die Anreise/Aufbau war, usw.
Aber ich garantiere nicht für Richtigkeit, da selber nur Laie (der viel mit Gerichten zu tun hat). Vielleicht gibt es auch Musterurteile, auf die man sich berufen kann?
Gruß Kyuri
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Antwort#3
Der Veranstalter ist schadenersatzpflichtig. Der Keyboarder hätte aber für Backups sorgen müssen, daher trägt die Band eine Mitschuld.
/Tonmaus
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Antwort#4
1.Stromausfälle dürfen nicht zum Reset des Keyboards führen.
2.Wer nicht spielt, wird kaum eine Gage bezahlt bekommen.
3. Gerade eine Life-Band sollte auch mit provisorischen Sounds spielen können.
Wenn es um Sequenzer Playbacks geht, siehts natürlich ziemlich aussichtslos aus.
In diesem fall braucht man offenbar ein anderes System - Denn mit Stromausfällen muss man leider immer mal rechnen.
Grüße
Opi
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Antwort#5
Vier Menschen - vier Meinungen:
Wenn die Band in ihrem Gastspielvertrag eindeutig fordert, daß keine Stromausfälle passieren dürfen (und das ist vollkommen legitim, machen aber nur "große" Acts!) kann sie an ihr Geld kommen - Verletzung des Vertrags >> Rechtsanwalt.
Wenn nicht dann wird es ganz schwerig.
Meistens wird man sich einigen indem man einen neuen Spiel-Termin ansetzt.
Aber: Was hat der Gastrostrom auf dem Backlinestrom zu suchen?
Eine Stümperei, die höchstens in Miniatur-Läden (> 50 Gäste) verzeihlich wäre -
entsprechend niedrig dürfte das Gagenniveau sein...
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