Habe einen Gesetzestext gefunden, danach darf sich wohl doch nicht jeder Ingenieur nennen:
--
Die Berufsbezeichnung ?lngenieur/lngenieurin? allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
wer
das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder
das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder
einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat, oder
wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung ?lngenieur (grad.)? zu führen.
--
aus:http://www.ingkh.de/
Naja, dann halt net. :-)
--
Die Berufsbezeichnung ?lngenieur/lngenieurin? allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
wer
das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder
das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder
einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat, oder
wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung ?lngenieur (grad.)? zu führen.
--
aus:http://www.ingkh.de/
Naja, dann halt net. :-)
