...in eigener Sache

Erstellt 8 Antworten9 Beiträge
Startbeitrag#1
Hey. Kurze Frage: inwieweit darf ich auf meiner homepage für meine dienste (FoH, usw.) werben, wenn ich den job nur nebenbei mache, d.h. kein gewerbe angemeldet, usw.. über preise sollte man da ja eh nichts konkretes schreiben. ich habe da keine ahnung, aber bevor ich mir die page fertig gebaut habe und es dann ärger gibt, lieber mal fragen. mfg
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Antwort#2
Hey. Kurze Frage: inwieweit darf ich auf meiner homepage für meine dienste (FoH, usw.) werben, wenn ich den job nur nebenbei mache, d.h. kein gewerbe angemeldet, usw.. über preise sollte man da ja eh nichts konkretes schreiben. ich habe da keine ahnung, aber bevor ich mir die page fertig gebaut habe und es dann ärger gibt, lieber mal fragen. mfg
Hallo,
also da mußt Du Dir wahrscheinlich erst mal die Frage stellen wie willst Du denn Deine Dienste abrechnen ? Das ist doch das größere Problem, nicht das Werben.
Wenn Du eine Dienstleistung erbringst will der Auftraggeber eigentlich immer eine Rechnung. Dafür brauchst Du bei selbständiger Arbeit einen Gerwerbeschein, sonst kann es da mächtig Ärger mit dem Finanzamt geben.
Andere Möglichkeit Du bist als Aushilfe oder Nebenjob-mäßig in einem Angestelltenverhältnis.
...darüber erst mal Gedanken machen, dann werben
Gruß Daniel


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Antwort#3
Hey. Kurze Frage: inwieweit darf ich auf meiner homepage für meine dienste (FoH, usw.) werben, wenn ich den job nur nebenbei mache, d.h. kein gewerbe angemeldet,
Das eine schließt das andere nicht aus. Ich habe für meinen Nebenjob auch ein Gewerbe angemeldet, hat 5min gedauert und 30DM gekostet. Ob mit oder ohne Gewerbe, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit muss Du beim FA sowieso angeben.
Gruß Kai
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Antwort#4
Hallo Christian,
Meine Empfehlung: Melde auf jeden Fall das ganze als Gewerbe an und zwar als "Reisegewerbe". Das ist günstiger. Die Reisegewerbekarte gilt ohnehin heute unbegrenzt. Du kannst nämlich dann auch Aufträge von öffentlichen Auftraggebern annehmen, denn diese dürfen nur Aufträge an Gewerbetreibende vergeben. Du bist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite und es kann Dir keiner "an's Bein pinkeln". Denn es gibt immer wieder Leute die jemand bei der Behörde "anklatschen" (meist ohnehin nur unqualifizierte Neider), allerdings muß man sich auch nicht von jedem "Konkurrenten" der sich nur als "Amateur" betätigt immer gleich das Geschäft verderben lassen. Mit solchen Leuten habe ich ab und zu auch zu kämpfen. Meist sind es dann solche die irgendwo Mikrofonständer hinstellen und Kabel verlegen und dabei nicht mal die UVV beachten.
Einkommenssteurpflichtig sind Deine Nebeneinkünft auf jeden Fall, wie es Kai schon sagte.
MfG
Rainer
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Antwort#5
Nun gut. Da ich die ganze Sache bis jetzt nur als Student angegangen bin, habe ich selten richtig was dabei verdient. Aber inzwischen kommen auch Aufträge in größeren Mengen und mehr Kohle dahinter.
Ich bräuchte da mal nähere Infos übers Gewerbe-Anmelden und vor allen Dingen, wie ich das mit der Einkommensstauer richtig beim FA abrechne. Gibt es da nicht so etwas wie einen gewissen Freibetrag, bis zu dem ich von Steuerzahlungen befreit bin?
Und warum habe ich das dumme Gefühl, mich hier um so etwas zu kümmern, während alle anderen "Techniker" in meiner Region für "cash-in-die-täsch" mischen?
mfg
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Antwort#6
Hallo,
also, was Du brauchst ist Einnahme/Überschussrechnung nach EStG 4.3
Das heisst im Prinzip, du sammelst Belege über alle Ausgaben und über alle Einnahmen und addierst jeweils die Beträge, und hast am Ende des Jahres einen Gewinn oder Verlust.
Kann man auch z.b. mit Exel machen, oder man kauft sich sonst eine billige Software.
Dieser addiert sich zu deinem sonstigen steuerpflichtigen Einkommen.
Dafür gibt es dann Grenzen, unter denen keine Steuer fällig wird.
Aber das gilt immer für die Summe.
Zum anderen denke daran, dass Du viel absetzen kannst. Jeden Kilometer Fahrt, der was damit zu tun hat, jede CD zum einspielen, jedes Effektgerät, eventuell Spezialkleidung etc.
Das andere, dass es einfach immer noch genug Schwarzarbeit gibt, ist halt leider so, und eine Gemeinheit den Kollegen, die davon leben müssen und ehrlich sind, gegenüber.
Auch finde ich, dass das Unrecht, das andere tun, mich nicht dazu berechtig, selbst das gleiche Unrecht zu tun.
Tomy


Meine homepage
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Antwort#7
Hallo,
es gibt auch so etwas wie die Kleinunternehmerregelung (§19UstG). Mit dieser habe ich zu meinen Studentenzeiten begonnen.
Das ganze hat Vorteile aber auch Nachteile.
Dein GesamtUMSATZ darf ich glaube so an die 32.000DM/Jahr nicht übersteigen. (Genau Zahlen gibt es bei Deinem Finanzamt).
Vorteil ist, eine vereinfachte Buchführung, sowie weniger Verwaltungsaufwand (keine Umsatzsteuervoranmeldung,...). Bedingung allerdings ist das Du auf Deinen Rechnungen keine Mwst ausweisen darfst.
Das hat den Nachteil das manche Unternehmer die Nase rümpfen wenn Sie von Deiner Rechnung kein Vst abziehen können.
Ich würde mir Gedanke machen für wen ich arbeite, welchen Aufwand ich betreiben will, und dann Vorteile und Nachteile abwiegen. Für mich war das damals eher eine Lösung um dem besagten Problem aus dem Weg zu gehen um von "Kongurenten hingehängt zu werden" und ganz legal und ohne schlechtes Gewissen meine Arbeit zu machen.
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Antwort#8
Das mit der MWSt ist immer so eine Sache. Manche werden darüber die Nase rümpfen und den Verdacht der Schwarzarbeit haben.
Sobald Du über einen Jahresumsatz von 25000 DM kommst mußt Du MWSt berechnen. Das hat aber auch für Dich Vorteile, nämlich daß Du Vorsteuerabzug berechtigt bist.
Mein Rat: Suche Dir einen Steuerberater und lasse ihn die ganze Sache in die Hand nehmen. Du mußt ihm dann nur sämtliche Belege (Einnahmen u. Ausgaben) übergeben und er erstellt Dir dann eine G+V - Rechnung. Dann hast Du auch die Möglichkeit der Abschreibungen auf Dein Equipment. Die Abschreibungsdauer der einzelnen Geräte kann Dir der St.Berater auch nennen.
MfG
Rainer
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Antwort#9
Das andere, dass es einfach immer noch genug Schwarzarbeit gibt, ist halt leider so, und eine Gemeinheit den Kollegen, die davon leben müssen und ehrlich sind, gegenüber.
Auch finde ich, dass das Unrecht, das andere tun, mich nicht dazu berechtig, selbst das gleiche Unrecht zu tun.
Obwohl ich glaube, dass diese Kollegen solche Jobs gar nicht annehmen würden, oder? Aber hast ja Recht, es geht ums Prinzip.
Richtig. Aber ich habe bis jetzt echt nur inverstiert und investiert. Da waren die Einnahmen nur ein Tröpfchen auf den heißen Stein, glaub mir. Und jetzt ist der Punkt gekommen, an dem sich das ändert und genau jetzt will ich es auch verhindern, irgendwelches "Unrecht" zu begehen. Also ich möchte bitte nicht mit Schwarzarbeit in Verbindung gebracht werden. Dafür hab ich viel zuviel gearbeitet, es soll schon seine geregelten Bahnen laufen.
mfg
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