Anmelden eines Gewerbes

Erstellt 16 Antworten17 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo!
Ich habe mal ne Frage und zwar soll ich in ca. 3 wochen ne Beschallung für ein etwas größeres Konzert machen. Um dem Veranstalter ner Rechnung geben zu können habe ich mir jetzt überlegt bräuchte ich ja einen Gewerbeschein. Aber wie läuft das ab? Gibts da irgendwelche mindestumsätze ab denen ich meine Einnahmen bei der Steuererklärung angeben muss und darunter ist es frei oder muss ich sofort ne Umsatztsteuer oder ähnlichesw zahlen?.
Mfg
Hunter$
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Antwort#2
Hallo Hunter,
geh am besten zur Ortsbehörde und beantrage einen Reisegewerbeschein. Das ist relativ einfach und Du brauchst dann auch keine Gewerbesteuer zu zahlen und auch eine Eintragung in irgenwelche Handwerksrollen entfällt. Wie hoch die Steuerfreibeträge sind weiß ich nicht, jedoch Umsatzsteuer mußt Du erst ab einem Jahresumsatz >25000 DM(ich weiß nicht wie jetzt der genaue Eurobetrag ist , vermutlich wird hier auf 12500 Eu gerundet). Auch mußt Du die MWSt erst dann getrennt ausweisen wenn Du über diesen Jahresumsatz kommst. Frage am besten mal bei Deinem Steuerberater nach , falls Du keinen hast, mal beim Finanzamt.

Grüße
Rainer
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Antwort#3
Hallo Rainer,
noch ein kleiner Zusatz: wenn man die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs.1 UStG, glaube ich) für sich beansprucht, braucht man keine Märchensteuer auf-und abführen.
Wesentlich wichtiger als den Gewerbeschein erachte ich eine Versicherung. Eine zusammenklappende Lichttraverse richtet nicht nur an Instrumenten mächtig Schaden an...
MfG
DB
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Antwort#4
Hallo Rainer,
wie sieht das denn aus, wenn ich mit einem Tonstudio ein Gewerbe anmelden will. Was muß ich da beachten, kennst Du Dich da aus?
Gruß Daniel
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Antwort#5
Wenn Du es als stationäres Studio betreibst, gilt es als "stehendes Gewerbe" und unterliegt den üblichen Steuergesetzen. Ich betreibe das ganze als "mobiles Studio" (weil ich meine Produktionen nur außerhalb mache - mache nur Schnitt und Mastering zu Hause). Daher kann ich das ganze als "Reisegewerbe" betreiben.
Grüße
Rainer
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Antwort#6
Die Steuergrenze lag letztes Jahr bei 32500.- DM.
In Euro... .na ja, durch 1,95583
CU Thomas
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Antwort#7
Hi nochmal,
weißt Du evtl, wo ich genauere Infos diesbezüglich bekommen kann (im Netz)?
Gruß Daniel
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Antwort#8
Hallo Daniel,
Im Netz sind mir keine derartigen Quellen bekannt. Aber erkundige Dich doch einfach mal bei Deiner Ortsbehörde oder beim zuständigen Gewerbeamt. Die können Dir dann auch sagen, welche persönliche Dokumente und Nachweise zu erbrigen sind. Die Auskunft kostet ja nichts.
Grüße
Rainer
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Antwort#9
Hallo Rainer, darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht! hast du eine solche Versicherung abgeschlossen? Wenn ja wo?
Tobi

http-Veranstaltungstechnik GbR
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Antwort#10
Hallo Tobi,
Eine Versicherung habe ich allerdings auch nicht (zum Glück ist bis jetzt noch nichts vorgekommen). Es gibt da eine Vericherungsgesellschaft "Prill&Lemm".
Wer Mitglied ist im "Verband Deutscher Tonmeister" (VDT) hat da Vergünstigungen.
Frag mal an. Bin auch noch am überlegen ob ich dort eine V. abschließe.
Es gibt aber auch noch eine die nennt sich "Tela". Weiß allerdings die URL nicht.
Grüße
Rainer

Prill&Lemm
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Antwort#12
hallo
das läuft so:
du kannst auch als privatmann eine rechnung stellen, darfst aber keine mehrwertsteuer berechnen, weil du keine umsatzsteuern zahlst.
meldest du ein gewerbe an, gleich ob reisegewerbe oder fest, bist du verpflichtet eine steuererklärung abzugeben. einkommensteuerpflichtig bist du immer, aberdazu mußt du entsprechend viel verdienen, klar.
bei der umsatzsteuer ist das anders. unter einem jahresumsatz von 32500 DM kann das Finanzamt auf die erhebung von umsatzsteuer verzichten, da der verwaltungsaufwand den nutzen übersteigt. wesentlich hängt die entscheidung des zuständigen finanzamtes davon ab, wie es die entwicklungsperspektive des unternehmers einschätzt. wenn du aber von der umsatzsteuerzahlung befreit bist, darfst du auch keine mehrwertsteuer mehr verlangen, kommt für deine Kundschaft also aufs gleiche raus. und wenn du welche verlangst, mußt du sie rein theoretisch auch wieder dem staat zuführen, in dessen auftrag du sie einkassiert hast.
mein tip: Veranstalter einfach fragen ob er eine rechnung mit mehrwertsteuer braucht oder nicht. braucht er keine ausgewiesene Mehrwertsteuer (ab 100 ? muß die MWtSt in der rechnung getrennt als einzelposition aufgeführt sein) brauchst du auch noch kein gewerbe anzumelden.
ok
ciao
zwar
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Antwort#13
Hallo,
noch mal zur Mehrwertsteuer:
Wenn abzusehen ist, daß noch mehr Aufträge kommen, sollte man mit dem FA ausmachen MWSt zu berechnen. Man kann dann in der St.erkärung auch die an Lieferanten gezahlte MWSt als Vorsteuer abziehen.
GRüße
Rainer
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Antwort#14
Hi! Ein Gewerbe anzumelden lohnt sich auf alle Fälle. Mein Tipp ist: Lass dir von der IHK kostenlos Infomaterial zuschicken. Melde ein Einzelhandelsunternehmen an und bennene es "Handel und Verleih von Licht- und Tontechnik". Hat den Vorteil, dass du dann auch im Großhandel einkaufen kannst, was dir locker zwischen 20 und 50 % Ersparnis bei Neuanschaffungen gibt. Nach ca. 3 bis 4 Wochen bekommst du dann briefe und fragebögen von allen möglichen Ämtern, die alle Geld wollen. Wenn du das, wie ich denke, nur nebenberuflich machst, musst du das einfach nur zurückschreiben und musst somit nichts zahlen. Die 10 Euro, die dich der Gewerbeschein kostet, lohnen sich auf jeden Fall. wenn du noch fragen hast, schick mir ne mail. bin erst 17, bereuhe es aber auf keinen Fall!
Mfg
Pr
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Antwort#15
Hi! Die IHK schickt dir kostenloses Infomaterial über die verschiedenen Gewerbeformen zu. Wenn du irgendwelche Fragen hast können dich die Rechtler von der IHK auch (umsonst) beraten. Ich habe es damals so gemacht.
mfg
Philipp
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Antwort#16
Schlaraffenland Deutschland..... vielleicht wird's bei uns auch einmal so leicht.....
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Antwort#17
Es ist schon viele Jahre her, da habe ich gelesen, dass man nur bloß kein Tonstudio als Gewerbe anmelden soll. Weil sonst Ordnungsamt und Gewerbeaufsicht und sonstige Behörden kommen und ein Immissionsgutachten (Lärmbelästigung ....) haben wollen. Das Gutachten an sich ist erst einmal teuer und wenn es negativ ausfällt, Du die entsprechende Schalldämmung also nicht hast, mußt du weiter Geld ausgeben für die Dämmung und bis dahin darfst Du das Gewerbe nicht ausüben.
So hab ichs zumindest gelesen, Quelle z.Z. unbekannt.
Michael
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