Nochmal zur Drehstromproblematik:

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Startbeitrag#1
Zunächst zum MP-Querschnitt:
Ich habe mal in dem Buch "Elektrotechnische Schaltungen und ihre Funktion" , Verlag H.Stamm, nachgesehen: Bis zu einem Leiterquerschnitt von 16 mm² muß auch der MP-Querschnitt gleich sein. Über 16 mm² darf er kleiner sein.
Zu der FI-Problematik:
Ich sehe da keinerlei Probleme auch bei Bühnen- und Beschallungsanlagen einen gemeinsamen FI zu nehmen. Wichtig ist eines: Es müssen alle 3 Außenleiter UND der MP über den FI geführt werden, nur der Schutzleiter muß am FI vorbei geführt werden, sonst spricht der FI im Fehlerstromfall nicht an.
Auch bei noch so unsymmetrischer Last sind die Ströme aller 3 Phasen plus MP insgesamt Null - ist ja klar: Das was zufließt fließt auch wieder ab, wenn nicht über die Außenleiter dann über den MP.
Der Strom über den MP ist dann:
230V*[exp(0°)]/Z1 + 230V*[exp(120°)]/Z2 + 230V*[exp(240°)]/Z3. Setzt man die Ströme der Verbraucher (und noch unter Berücksichtigung ihrer Phase) als komplexe Werte ein so erhält man direkt den Strom über den MP und auch sein Phasenwinkel bezogen auf die Phase 1 (also die mit 0°).
Solange kein Fehlerstrom irgendwo auftritt, wird die Stromsumme immer Null sein. Tritt ein Fehlerstrom auf oder auch mehrere Fehlerströme in den einzelnen Phasen, spricht der FI bei korrekter Installation immer an, weil dann die Summe der Ströme über den FI nicht mehr Null ist.
2-polige FI-Schalter: Braucht man gar nicht, man nimmt einen ganz normalen 4-poligen und schließt eben nur Phase und Null an und leitet ebenfalls wie oben beschrieben den Schutzleiter am FI vorbei.
Die Wirkung ist genauso, als wenn auf 2 Phasen kein Strom fließen würde.

Es gab vor ein paar Jahren in den "Rundfunktechnische Mitteilungen" einen Bericht über die Netzbelastung in Funkhäusern. Dabei wurde deutlich, daß die 3. Oberwelle der Netzfrequenz besonders ausgeprägt ist und erheblich den MP belastet. Werde mal in den nächsten Tagen suchen, in welchem Heft der Bericht steht und dann nochmal näheres berichten.

Grüße
Rainer
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Antwort#2
...Sorry, jetzt war mein Text weg...
Hier noch ein paar Anmerkungen:
Es ist richtig, dass der N-Leiter ab 16qmm kleiner sein darf, das betrifft aber die Kollegen in der Veranstaltungstechnik kaum, da ich nicht davon ausgehe, dass jemand seine Haupt-Verteiler selbst installiert (Elektrotechnische Fachkraft!). Das trifft normalerweise nur in Leitungen in denen ein PEN zur NSHV (Niederspannungs-Hauptverteilung) geführt wird zu. Hier haben wir es aber (da je FI) mit 5-poligen Netzen (aufspaltung in PE und N) zu tun.
Es darf aber der Schutzleiter ab 16 qmm kleiner sein und solche Leitungen sind auch standardmässig erhältlich.
Siehe aktuelle VDE 0100 T540 Tab.6
Grundsätzlich macht es schon Sinn z.B. mehrere 4-polige FI's für die einzelnen (falls mehrere vorhanden) CEE Abgänge zu verwenden, da die eingesetzten Geräte immer einen gewissen Ableitstrom haben und sich diese addieren.
So kann es vorkommen dass ein FI fällt obwohl kein Fehler vorliegt. Diese Ableitströme sind auch in der VDE definiert und zulässig.
Nur mal so eine Anmerkung am Rande:
ich finde es eigentlich Schade, dass so wenig Leute die aktiv in der Veranstaltungstechnik arbeiten Ahnung von den gesetzlichen Vorschriften in der Elektrotechnik (v.a. VDE) haben, obwohl hier mit gewaltigen Strömen gearbeitet wird.
Ich selbst war rein aus Interesse mal auf Elektrofortbildungskursen für Veranstaltungstechnik und fand diese sehr Bescheiden, mit wenig Hilfe für die Praxis, geschweige denn verwertbaren Unterlagen.
Daniel
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Antwort#3
Hallo Daniel,
"""ich finde es eigentlich Schade, dass so wenig Leute die aktiv in der Veranstaltungstechnik arbeiten Ahnung von den gesetzlichen Vorschriften in der Elektrotechnik (v.a. VDE) haben, obwohl hier mit gewaltigen Strömen gearbeitet wird."""
Da geb ich Dir vollkommen recht.
Beim Rundfunk ist es z.B. so, daß das Aufnahmeteam das mit dem Ü-Wagen da ist, nur den Hauptnetzstecker der großen Kabeltrommel einstecken darf, den Anschlußkasten am Ort installieren macht dort grundsätzlich der rundfunkeigene Elektriker.
Mir fällt - da wir gerade bei der Sicherheitstechnik sind - nochwas ganz anderes ein: Blitzschutz und Überspannungsableitung. Ich werde dazu mal einen neuen Thread starten.

Grüße
Rainer
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Antwort#4
Hallo Rainer,
das mit dem Elektriker vor Ort ist mit unumstritten eine sichere Lösung beim Rundfunk.
Vorausgesetz der Elektriker weiß was er tut, auch das ist nicht so sicher. Ein Kollege von mir hat einmal geäussert, er würde keinen der im unterstellten Elektriker über seine Türschwelle lassen.
Aber ich denke beim Rundfunk ist das anderes und natürlich nicht zu verallgemeinern.
In der Veranstaltungstechnik ist das wohl anders, hier zieht jeder auch noch so Laie rechtens seine wenn auch konvektionierten Leitungen.
Hier wäre das mit dem Elektriker aber wohl auch nicht durchsetzbar.
Ich war mal daran eine Schulung vorzubereiten und zu halten, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse in der VA-Taechnik, aber die Zeit...
...mal sehen vielleicht raffe ich mich doch irgendwann auf.
Nun ja, bin mal gespann auf den Blitzschutz-Thread.
Interessant wäre auch das Thema Notbeleuchtung in diesem Zusammenhang. Ist das ein Thema oder nicht bei euren Leistungen dabei ?
Daniel
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Antwort#5
Hallo Daniel,
Ich habe gerade mal in der Suchmaschine des Forums nachgesehen und festgestellt, daß wir das Thema "Blitzschutz" vor ziemlich genau 1 Jahr schon einmal besprochen hatten. Mir war da etwas dunkel in Erinnerung. Können wir also abhaken.
Grüße
Rainer
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