Compilation und Gema

Erstellt 21 Antworten22 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo, vieleicht hat der ein oder andere von euch damit zu tun? Wenn ich eine CD ins Presswerk gebe, zahle ich für die mechanischen Rechte einen gewissen Betrag pro CD (glaub so 50cent)nun muss man das ja nicht wenn die Komponisten und Texter (es geht um eine Compilation) nicht Gema Mitglied sind.Aber wie ist das wenn jetzt von den sagen wir 10 Komponisten einer aber in der Gema ist, zahlt man dann anteilig oder muss der volle Betrag gelatzt werden?
Danke
Gruß Kai
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Antwort#2
Ich bin soweit informiert, dass dann nur der eine Titel GEMA pflichtig ist.
Grüsse
Ernst
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Antwort#3
Du musst tatsächlich alle Stücke ("Werke") auf den Meldebogen schreiben. Die GEMA sucht daraufhin die Werke in ihrer Datenbank, und wenn sie zu einem Stück nichts findet, berechnet sie es auch nicht.
Übrigens - um direkt auch eine ausgefuchste Frage zu beantworten (hab vor einigen Jahren extra mal bei der Gema nachgefragt):
Von Johann Sebastian Bach ist die Markus-Passion nur in Teilen erhalten, und zwar Eingangs- und Schlusschor, die Choräle und die Arien. Der Evangelistenteil ist verschwunden. Diesen hat ein Komponist namens Bräutigam (weiß gerade den Vornamen nicht) neu als "Neue Musik" geschaffen. Dieser Bräutigam'sche Teil ist abgabenpflichtig (weil Herr Bräutigam noch nicht 70 Jahre tot ist), der Bach-Teil ist abgabenfrei. Nun folgt in einer Aufführung auf den Bach'schen Eingangschor ein Evangelienteil von Bräutigam, dann ein Choral aus der Feder Bach's, dann wieder ein Bräutigam-Stück und so fort.
In diesem Fall muss ich nicht mehrere Gema-Bögen (weil es so viele "Nummern" sind) mit jeder "Nummer" ausfüllen, sondern es reicht, wenn ich in einer Zeile den Bach angebe, (die Spielzeiten der einzelnen Stücke aufsummieren) und in eine zweite Zeile schreibe ich den Bräutigam-Part (auch hier die Summe der Einzelspielzeiten bilden).
Viele Grüße
Michael H.
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Antwort#4
Hallo,
es ist definitiv so, dass bei der GEMA-Abrechnung nur die GEMA-pflichtigen Titel anteilmäßig angerechnet werden. Der GEMA-Rechnungsbetrag hängt vom Verkaufspreis der CD ab. Und Exemplare die zu Promotionszwecken weitergegeben werden werden pauschal abgerechnet.
Gruß Jörg
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Antwort#5
Hallo Michael,
gilt diese Art der Zusammenfassung z.B. auch, wenn ich die Johannespassion von BAch melde. KAnn ich mir dann auch die Mühe der Auflistung der Einzeltitel mit Einzelzeiten erpsaren und das komplette Werk auf zwei CD's mit zwei Gesamtzeiten zusammenfassen?
Gruß
Jörg
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Antwort#6
Interessant, auf meiner Austro-Mechana Abrechnung zur Matthäus-Passion steht, dass keine Gebühren anfallen... (3CD - KLompletteinspielung)
Liebe Grüße
Georg


Tonzauber - einfach klassisch!
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Antwort#7
Lieber Georg (und Mitleser),
die Rede ist von der Markus-Passion "Geh', Jesu, geh' zu deiner Passion" (1732), deren verlorene Musik man entlang der Trauerode BWV 198 auf den Tod ser sächsischen Kurfürstin (und verflossener Eheliebden Augusts des Starken), "Lass', Fürstin, lass noch einen Strahl, aus Salems Sterngewölben schießen" rekonstruiert hat. Der Text ist bitte vom Literaturpapst Godsched, es geht aber so weiter.....
Die Uraufführung von BWV 198 war übrigens genau heute (17. Oktober) vor 275 Jahren in der Leipziger Paulinerkirche, nach interessantesten Intrigen. Lehre: Musiker sind ein eigenes Volk; und die Juristen auch.
Komponisten-Gesamtausgaben sind im Übrigen GEMA-frei, jedoch Vorsicht: Es genügt bei Ausgaben historischer Werke die Einfügung eines von einem unserer Zeitgenossen mehr oder minder adäquat ausgesetzten Basso Continuo und man löhnt, heftig.
Ich habe als Musiker -in einem Konzert- einschlägig für Lecons tenebres (vokal+B.c.) von Couperin und Fiocco gebüßt, an deren vor langer Zeit erfolgtem Ableben nun nicht einmal die Musikwissenschaft Zweifel hegt. Es war allein der Basso continuo, den ich nicht einmal spielte. In einer älteren Ausgabe der Kantaten von Nikolaus Bruhns wird dem vorgbeugt: Man verlangt in einem gerahmten (!) Beitext, bei Verwendung dieser Ausgabe den ausgesetzten Generalbass zu spielen...
Das Urheberrecht war schon immer für Überraschungen gut. Heute bin ich daher in solchen Fällen radikal. Ich lasse mir einen Film kommen und fertige eigene Partituren; man lernt etwas dabei und hat keinen Ärger mit jenen Münchnern, deren Auskünfte keineswegs immer konsistent sind. Ich habe manches erlebt.
Der Bach-Fuzzy Hans-Joachim
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Antwort#8
sorry, proof-reading mit mnorgentlich-verpickten augen vor dem kaffe ergibt halt schon mal matthäus=markus.
Ist mir schon sehr seltsam vorgekommen, denn eigentlich dachte ich dass ich micht mit der M'äus-Passion sehr gut auseinandergesetzt hätte. Bin ich also beruhigt.
Asche auf mein haupt.
Beste Grüße
Georg
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Antwort#9
Du musst tatsächlich alle Stücke ("Werke") auf den Meldebogen schreiben. Die GEMA sucht daraufhin die Werke in ihrer Datenbank, und wenn sie zu einem Stück nichts findet, berechnet sie es auch nicht.
Ja aber soweit ich mich erinnern kann, kassiert das Presswerk das Gema Geld ein und die haben ja nicht die Möglichkeit zu Prüfen was jetzt Gema-Musik ist und was nicht. Also habe ich die Beführchtung ich muss für alle 10 Songs bezahlen und die Gema zahlt mir als einzigstes Mitglied dann nur meinen Anteil wieder aus den Rest bekommt dann Dieter Bohlen. Oder muss ich erst mit den Titeln zu Gema und die geben mir eine Bescheinigung fürs Presswerk das nur der Teil eines Gema-Mitgliedes gezahlt werden muss?
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Antwort#10
Erst kommt die Gema und die will Geld sehen (wie unser Dieter) und dann darfst du versuchen etwa zurückzubetteln. :-)
Frank
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Antwort#11
hallo, hatte letzte woche viel dazu geschrieben, nur leider hat der server dann die eingabe nicht angenommen, nur soviel: 0,63 e´s pro cd müsst ihr in jedem fall in deutschlands presswerken ablatzen, wenn gema material drauf ist sowieso.. und sonst könnt ihr dem nur durch anforderung einer freistellung bei der gema selbst entgehen...

gruuhs
dB
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Antwort#12
hm, das ist irgendwie keine befriedigende Darstellung der Situation: Man kann nicht durch Freistellung der Zahlung entgehen.
Entweder ist lizenzpflichtiges Material enthalten, dann muss eben bezahlt werden, oder es ist kein solches enthalten, dann muss eben nichts gezahlt werden -auch nicht dem Presswerk.
Welchen Weg man geht, hängt davon ab: Der Selbstproduzent holt sich bei der GEMA die Freistellung und lässt diese an das PW faxen, eine Auftraggeber für CDs mit bezahlpflichtigem Material bestellts sich am Besten die CDs und lässt das Presswerk das machen.
Wichtiger als dies ist aber gfs die Meldung von Freiexmplaren bzw die geeignete Planung derselben: Wer sein Zeugs nicht verkaufen will, der sollte eine entsprechende Zahl an Freiexemplaren beantragen. Ein typischer Fall sind Chöre, die einen Grossteil für den Eigenbedarf abziehen können. In manchen Fällen haben dann kleine Produktionen trotz Verwendung von GEMA-Materials keine Lizengebühren gekostet!
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Antwort#13
3. Möglichkeit: es ist nicht freies Material, man hat die (rel. moderate) Gema/AuMe bezahlt, einige Wochen später meldet sich der Verlag des Notenmaterials und verlangt noch einmal nicht zu knapp (da man das Notnematerial, das man beim Konzert wo der Livemitschnitt entstanden ist, ausgeborgt hatte, nur für die Erlaubnis es aufzuführen, nicht aber aufzuzeichnen, bezahlt hatte). Und das bewegt sich dann schon in einer (an Wucher grenzenden) Größenordnung von ? 1,20 je Cd für einen Titel mit 2' 40"...
Liebe Grüße
Georg


Tonzauber - einfach klassisch
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Antwort#14
auch bei nicht gemapflichtigem material muss man, besorgt man sich nicht die freistellung selber, 0,63 cent ans presswerk zahlen. diese bekommt man nach 5 Jahren aber wieder zurück. das ist deswegen so, weil die gema nach evtl. eintritt des künstlers in die gema innerhalb von 5 jahren, beim presswerk die kosten nachfordert.., hat man sich die freistellung selbst besorgt, kommt die gema in diesem fall an den musiker selbst. diesen fall hatte ich gerade diesen monat. aber die gema iss eh ein echt undurchsichtiger haufen papierscheiss.
gruuhs

dB
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Antwort#15
Hallo,
bis zu einer Größenordnung von bis zu 100 Exemplaren (ohne Gewehr und Pistolen) fallen ohnehin _keine_ GEMA-Gebühren an. Näheres weiß jede GEMA-Geschäftsstelle (es gibt ungefähr in jedem Bundesland eine), oder im Internet.
Grüßle,
CJB
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Antwort#16
Oha! Diesen Fall hatte ich überschlagen. Sowas hatte ich aber auch noch nicht. Wenn ich also z.B. in die GEMA eintrete, dann müssen die Chöre, die ein Stücklein von mir auf der CD haben und bisher nichts entrichten, dann nachbezahlen? :D :D :D
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Antwort#17
Es ist allerdings schwer, aus denen etwas rauszukriegen. Ich habe mir schon die Finger wundgeschreiben und telefoniert, um mal ein paar allgemeine Dinge zu erfahren.
Was die freien Exemplare angeht: Ein char hatte kürzlich zumindest die bestellten 300 Exemplare GEMA-frei durchgekriegt, und es war fast ausnahmslos GEMA-pflichtiges Material. Allerdings haben die ausdrücklich Eigenbedarf angemeldet. FÜr die Aufführungn an sich, muss te aber gezahlt werden.
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Antwort#18
wenn du die in den letzten 5 jahren gemacht hast (und die werke der gema schon vorgeführt wurden, z.b. von einem presswerk), ja.

gruuhs

dB
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Antwort#19
da handelsübliche presswerke ohnehin erst ab 300 machen... müssen die auf jeden fall der gema tribut zahlen, die dürfen schon lange nix mehr gemafreies ohne vorführung mehr pressen...

gruuhs
dB
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Antwort#20
da musste dann aber jemand kennen, der das auf seine kappe nimmt, bzw. auftraggeber der pressung war (und dass presswerk will es aus diesen gründen auch nicht gewesen sein), wenn die gema lust hat schickt sie euch ein jahr später ne nachforderung...scheissverein.
gruuhs

dB
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