Andere Frage zur juristischen allgemeinheit!

Erstellt 5 Antworten6 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo!
Ich habe mit interesse die Antworten auf den Beitrag verfolgt, jedoch möchte ich immer noch gerne wissen wie es mit folgendem Fall aussieht:
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Eine Band gab eine Aufnahme in Auftrag. 9 Songs sollten aufgenommen, gemastert und auf CD gebrannt werden. Vereinbarung und mündlicher Vertragsbestandteil war, dass 150? für die fertige CD zu leisten ist. Ich stellte alle nötigen technischen Mittel. 2 Wochen lang haben wir bereits die Aufnahmen gemacht. Bis dann allerdings die Band die Aufnahme vorzeitig abgebrochen hat und die mündlichen Vertragsinhalte verließ und sich auch einer Zahlöungsverpflichtung mir gegenüber entzog. (an dieser Stelle spekuliere ich: die Band hat sich abgesprochen - nachdem nur noch die Gesangsspur fehlte - aus den Aufnahmen zurück zu treten und somit eine Zahlung an mich zu verhindern.)
Jetzt fordert die Band die Aushändigung der Cubase-Rohdaten und der Session-Dateien. Diese Anforderung habe ich verweigert da die Band praktisch die Aufnahmen der letzten 2 Wochen umsonst hätte, ohne mir dafür eine Gegenleistung zu gewähren. Ist die Verweigerung Rechtens? Oder hätte ich diese Roh-Daten aushändigen müssen? Ich bitte da um Hilfe, um für mich zukünftige derartige Dinge zu vermeiden! Vielen Dank im Vorraus.
Tschö mit Ö!
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Antwort#2
Nö, musst Du nicht. Die müssen zahlen, Du kannst ja nachweisen, daß es eine Leistung gab. Die können aber fordern, daß Du die Daten löschst. Wenn Sie dies aber fordern, stimmen sie der Berechtigung Deiner Forderung indirekt zu, da sie ja zugeben, daß es Daten von ihnen gibt. Mach' denen klar, daß Du eine Dienstleistung erbracht hast und im Zweifelsfalle der Richter festsetzt, wie hoch die zu bewerten ist. Es gibt diesbezüglich eine Honorarordnung für Ingenieure-so Du einer bist. Du must natürlich glaubhaft machen, daß es eine Vereinbarung gab. Mündlich reicht und ist rechtsgültig.- Nur machmal nicht beweisbar.
Ich würde sagen, Du gewinsst! Schwieriger wird es, wenn Du Anfahrt und Aufbau gelesitet hast und es zu keiner Aufnahme kommt.
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Antwort#3
Hi -
in der sonstigen Geschäftswelt wäre es völlig unstrittig, daß beauftragte und bereits erbrachte Teilleistungen auch anteilig bezahlt werden.
Nur unter den - jungen, unerfahrenen, unerzogenen - Musikern (und mitunter vielleicht auch Veranstaltern) scheint manchmal anständiges Geschäftsgebaren zu fehlen.
(Ja ich weiß, das fehlt auch oft in der Wirtschaft bei den ganz Großen - aber aus meiner Erfahrung heraus - selbständiger Bauingenieur - herrscht in der Regel Anständigkeit, ohne groß Juristerei zu bemühen)
Michael Koeppen
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Antwort#4
..für die netten Zusprüche und die Aufklärung! Ich glaube ich werde die nächsten Aufnahmen teilvertraglich regeln. Damit gehe ich dann bestimmt sicher, sodass es nicht zu irgendwelchen beweispflichtigkeiten kommen kann. Dann habe ich es schwarz auf weiß!
Jedenfalls vielen Dank für die freundliche beantwortung meines Anliegens!
Gruß TonKost


http://www.tonkost.or
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Antwort#5
... Du könntest auch eine weitere Lehre ziehen: Biete Dich nicht so billig an. 16,667 pro Titel ist schon das Dumping des Dumpings. Das deckt nicht mal die Kosten wenn Du alle Hardware gestohlen und alle Software raubkopiert hättest, (oder alles geschenkt bekommen, um mal die legale Alternative nicht außen vor zu lassen...) und in "Oma's klein Häuschen" ein Kellerstudio mit Eierkartons einrichtest. Selbst wenn Du eine solche Kostenstruktur hättest, fände ich Faktor 10 angemessen. Eher Faktor 20 bis 30, wenn man professionelle Maßstäbe anlegt.
Kopfschüttelnd,
Tonmaus
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Antwort#6
Ja, das ist schon eine wirklich knifflige Angelegenheit.. Also, dumping in dem Sinne nicht, da ich mit meinem Equipment bisher noch niemandem in meiner Region Konkurenz machen kann (und will). Da ist das eher ein Taschengeld "Ding"! ;-> Nach meiner Eskapade mit einer Band habe ich mir das Preis- Leistungsverhältnis nochmal durch den Kopf gehen lassen, und bin nun an dem Punkt angelangt an dem ich mir einen höheren Aufwand an Arbeit auch entschädigen lassen muss (angemessen). Und das geht nunmal gar nicht wenn eine Band sich über mein Angebot freut, sich aber wie bei einer richtigen CD-Produktion gebährt. Also ein Pauschalpreis ist doof! Mein Angebot habe ich verändert. 1 Tag für 50?.. Ich denke das ist bei der Qualität der Aufnahmen im semipro-Bereich angemessen und entschädigt wenigstens ein bischen meinen Aufwand!
Dake aber für die Anteilnahme! ;->
Tschö mit Ö
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