Moin! habe mal ´ne kurze frage zu unserem "steuerrecht". habe bereits steuerberater gefragt und mich beim finanzamt versucht schlau zu machen und stosse immer wieder auf mir unzureichende antworten! ich möchte im "tontechnischen" bereich tätig werden und zwar im bereich auftragskompositionen, produktion und verkauf von gema freier musik, stellenweise werbeton und klang-restaurierung, sprach u- instrumental aufnahmen! nun habe ich bereits in erfahrung gebracht, das es sich in erster linie wohl um eine freiberufliche tätigkeit handelt, der lediglich eine steuernummer beim finanzamt zugrunde liegen muss, solange die künstlerische tätigkeit nicht ins hintertreffen gerät, also keine "gewerbeanmeldung" (mit ihk zwangsmitgliedschaft u.ä.). die ansässigen steuerberater kann ich vergessen, da sie mit künstlern oder muskern keinerlei erfahrung haben. wie sieht das mit der ksk in meinem fall aus? die infos sind da auch spärlich gesäät! reicht denn diese steuernummer tatsächlich aus? oder muss ich da trotzdem irgendwie noch gewerbe anmelden? wo ich auch diesbezüglich frage, ich bekomme keine vernünftige antwort! dazu kommt ja auch, das nicht das meiste, nach abzug aller kosten, übrigbleibt, was wohl auch die steuerberater etwas dämlich aus der wäsche gucken lässt. ich werde also wohl vorrausichtlich auch unter diesen 17500 im jahr bleiben. also meine frage: wie handhabt ihr das ganze? wo kann man sich denn verbindlich schlau machen? ich habe jetzt steuerberater, gewerbe- u. finanzamt befragt, ebenso ihk und arbeitsamt! das kann man ja voll vergessen, verdammt spärlich infos! es kamen dann fragen nach der betriebsstätte auf! ich habe zwar eine bürofläche anmieten, aber es handlet sich eben nicht um das klassische tonstudio, das ganze findet ja auch mindestens zu 3/4 mobil statt!! ist hier jemand der aus seiner erfahrung berichten kann? ach ja nochwas, zur zeit greift die familienversicherung, d.h. ich bin bei meiner frau mitversichert. habe keinerlei bezüge von irgendwelchen ämtern o.ä. klaro, das ich ab einem bestimmten satz daraus falle. für jede hilfe dankbar Frank
Hallo Frank, je mehr du dich bei irgend welchen Institutionen anmeldest, desto mehr unbeantwortbare Fragebögen erhältst du. Dann kommen Geldforderungen (Vorauszahlungen) oder Aufforderungen dich mit deinem Einkommen zu offenbaren. Die Familienkrankenkasse kommt zuererst und will dich isolieren. "Mitgliedschaft" in all diesen Forderstellen (nicht "Förderstellen) bringt dir nichts Positives. Also nicht drängen! Fange erst einmal klein an. Nenne es Hobby oder Versuch eines "Geschäfts". Erst wenn etwas reinkommt, dann kannst du auf mehrfache Forderungen von Behörden eventuell ganz langsam und vorsichtig mal antworten. Von dir aus mache gar nichts und staple ganz tief. Mit einer Steuernummer auf dem Briefkopf und einer Nummer der IHK zu prahlen ist niemals zu deinem Vorteil. Du kannst deine Ich-AG auch ohne Nummern erst einmal "zur Probe" einschwingen lassen. Ein Steuerberater wird nie einen Rat geben, der sein eigenes Einkommen reduziert. Wenn deine Arbeit 3/4 mobil ist, wirst du kein Arbeitszimmer zum Absetzen dem Finanzamt angeben können. Jedenfalls wirst du mit Aufschreiben von Kilometergeldern und doppelter Haushaltsführung schön beschäftigt und kannst dich dann weniger deiner Kunst widmen. Mit dir können etliche aus diesem Forum sicher gut mitfühlen.
LOL! ich ag? ne nix ich ag! ich bin ein ensch, dem weder arbeitslosen- geld noch hilfe, noch sozialhilfe zusteht!! sowas gibt es in deutschland tatsächlich!! was soll´s! also mit anderen worten freiberufler daraus machen und abwarten was passiet und dann im dreieck springen, wenn nachzahlungen anstehen??? brrrrrrr. armes, verdammtes deutschland! Frank
"Du kannst deine Ich-AG auch ohne Nummern erst einmal "zur Probe" einschwingen lassen." Was ist denn das für ein Tipp???? Eine Ich-Ag ist eine Selbständigkeit - in diesem Falle eine von der BA Geförderte. Sinnig ist dies, um die Födermittel mitzunehmen. Wer zuvor Angestellter war, der sollte stattdessen lieber das Übergangsgheld nehmen, bringt meist mehr. Eine Steuernummer braucht man in jedem Fall. Als Angestellter hast Du eine und kasst die Tonsachen im Nebenerwerb machen, wenn die 17500 Umsatz nicht erreicht werden. Dann entfällt auch die UST-Anmeldung, die nur mehr Arbeit macht und praktisch nichts bringt. Gewerbe musst Du dann auch keins anmelden! Aber: Was genau soll es werden? Tontechnik ist KEIN künstlerischer Beruf, der unter die Freiberufler fällt. Du brauchst also eine Gewerbeanmeldung, es sei denn Du bist ein Ingeneiur oder ein anerkannte Musiker mit Ausbildung! Hast Du das? Vollgewerbe, also OHNE eine weitere Angestellteenstelle ist etwas unpraktischer. Da musst Du schon gut verdienen, denn Deine Altersvorosrge muss zu selber organisieren und die Krankenkasse ist auch entsprechend hoch. Ich habe das hin und her gerechnet und bleibe lieber Angestellter mit Tonstudio als Zweiterwerb. Wenn nicht viel reinkommt, habe ich keinen Stress!
Hi! Also ich hab einen Gewerbeschein auf dem Tonstudio, Tontechnik, Veranstaltungstechnik draufsteht. Hab bei der Gemeinde 20? bezahlt und das Teil bekommen. Beim Finanzamt muss Du dann noch angeben ob Du die Märchensteuer extra ausweisen willst, oder ob du Deine Rechnungen ohne schreibst. Ab einem Jahreseinkommen von 14.000? oder waren es Mark? Glaub ich musst du die Märchensteuer ausweisen. MFG Sebastian
In meinem Büchlein von der IHK steht, daß Ingenieure, Architekten und Musiker zu der Berufsgruppe gehören, für die eine spezielle Ausbildung / Begabung nötig ist. Wer noch so alles unter diese Freiberufler fällt weiss ich nicht hunderpro. Ich brauche jedenfall keine Gewerbeanmelung. Freiberufler zahlen übrigens auch keine Gewerbesteuer, selbst wenn die Einnahmen über dem GwSt-Grenzwert liegen.
Dein Finanzamt ist verpflichtet, Dir eine korrekte Steuererklärung zu ermöglichen, ohne dass Du weitere Hilfe in Anspruch nehmen musst. Also weiter dort nachfragen, diesen Service müssen Sie unentgeltlich leisten. Meistens tun sie das auch, da muss nur erstmal der gefunden werden, der davon was weiß. (Das ist manchmal eine schwere Aufgabe) Vielleicht hilft es auch, ein FA in einer größeren Metropole mal anzurufen und das Ergebnis dieses Gesprächs mit deinem Finanzamt zu besprechen. Denn dort sitzen die Leute, die deine Erklärungen "durchgehen" lassen - oder nicht. Es gibt viele Berufe, in denen verschiedene Möglchkeiten zur Wahl stehen: Ob Freiberuflich, Kunst oder Gewerbe hat verschiedene vor und Nachteile. Hier helfen Kollegen weiter: Ich habe zum Beispiel inzwischen zwei Gewerbebetriebe (und dieses "Imperium" leite ich von einem einzigen Schreibtisch ohne ein einziges offizielles Dienstzimmer) Bei der Anmeldung meines zweiten Betriebes habe ich lange mit meinem FA dikutiert, denn auch hier stand zur Wahl, das auch als Freiberufler oder sogar Künstler durchzuziehen. Ich habe mich schließlich fürs Gewerbe entschlossen, weil das buchhalterisch für mich einfacher war. Ich mache alle Steuerklärungen komplett selbst, nachdem meine ersten Erfahrungen mit Steuerberatern katastrophal waren. Mir fällt folgendes dazu ein: Gewerbe: voller Vorsteuabzug Einkaufsmöglichkeiten (Zauberschein) unabdingbar für Handel aber: Gefahr von Gewerbesteuer nervt: IHK usw... Freiberufler: Hats steuerlich etwas einfacher (keine Buchhltungsverpflichtung,wenn ich mich nicht irre?) Kassenbuch reicht. Und war da nicht auch was mit Umsatzsteuer? Stand für meine erste Tätigkeit nicht zur Wahl. Kunst: Umsatzsteuerfrei, aber auch kein Vorsteuerabzug. Handel, Verleih kaum glaubhaft umzusetzen. verschiedene soziale Möglchkeiten KSK usw, die aber eigentlich nur für wenig verdienenede Anfänger Interssant sind. Wenn das Geschäft gut läuft, besteht die Gefahr, irgendwann den "Künstler" aberkannt zu kriegen. Grüße Opi Du kannst Dir im Buchladen mal den "großen Konz" besorgen (die wissen, was ich meine). Da steht einigermaßen verständlich was über dir Steuermodalitäten (und wie man sie vermeidet) verschiedener Unternehmen drin. Vielleicht machst Du ja auch eine AG auf?
Ich glaub, dass ist was falsch. Die Einteilung hat nichts mit dem Beruf/Ausbildungs/Studiumsabschluss zu tun. Es gibt vielmehr eine Liste von Tätigkeiten, die man freiberuflich Ausüben kann. Darunter fallen z.B. Anwälte, Ärzte etc. Hierbei ist halt ein Studium notwendig. Vielleicht deshalb dieser Gedankenschluss. Man kann aber auch als freiberuflicher Tontechniker arbeiten. Dies ist z.B. ohne Ausbildungsnachweis möglich. Wäre wir wieder beim üblichen. Tontechniker ist keine geschützte Berufsbezeichnung. (Siehe andere bekannte Diskussionen). Aber nun zum Audiobereich: 1. freiberuflicher Tontechniker (Dienstleister) ist kein Problem 2. Studiobetreiber (Mietstudio) sollte Dagegen als Gewerbe angemeldet werden. da hier nicht die "Vermietung" der eigenen Dienstleistung im Vordergrund steht. aber eigentlich sollte da das Finanzamt wirklich hilfestellung bieten. Teuteuteu hatte ich bei mir qualifizierte und hilfsbereite Bearbeiter sitzen(mal was positives über diese Menschen sagen).
Auch Vermietung zählt unter Gewerbe. Freiberuflich tätig ist per Definition nur jemand der gegen Honorar arbeitet und nichts zum Verkauf oder Vermietung anbietet. So hat es mir mal mein Steuerberater gesagt. Freiberufler sind wie Du schon sagtest: Anwälte, Ärzte. Aber auch Steuerberater ist ein Freiberufler, ebenso ein Architekt. Übrigens: "Toi toi toi" schreibt man so wie vorstehend und es bedeutet: "in Drei Teufels Namen". Wünsche ich bei keinem auszusprechen. Die meisten wissend um die Bedeutung anscheinend nicht.
Toi, toi, toi = kurz für Teufel, Teufel, Teufel. Toi - toi - toi ist der Ausspruch, der vom Lautklang dem Zischen beim Ausspucken von Speichel ähnelt und nach Überlieferungen Glück bringen soll. Zu dem Ursprung dieses Brauchs, dreimal hintereinander das Wort toi zu sagen, gibt es mehrere Theorien. So gibt es Menschen, die glauben, dass dieses 3-fache toi vom Wort Teufel herrührt und sinngemäß in 3 Teufels Namen bedeutet. Schauspieler waren und sind schon immer sehr abergläubige Menschen und pflegen schon sehr lange den Brauch, sich vor der Premiere eines neuen Stückes gegenseitig über die Schulter zu spucken, was vor bösen Dämonen beschützen soll. In der Umgangssprache wird das "toi toi toi" in Verbindung mit einem 3-fachen Klopfen auf einen hölzernen Gegenstand auch von Menschen gebraucht, die eigentlich mit Aberglauben und alten Bräuchen gar nichts "am Hut haben". Man benutzt diesen Ausruf immer dann, wenn man eine Aussage nicht "beschreien" möchte, dass heisst, dass das Ereignis, worüber man eben gesprochen hat, nicht doch im Gegenteil eintritt. Beispiel: "Ich hatte noch nie einen Computerabsturz." toi toi toi und 3 x dabei mit den Fingerknöcheln auf Holz geklopft - auf das dies auch in Zukunft so bleibe!
Das ist ja genau das Problem. Ich vermiete mein Studio ja nicht, sondern biete meine Dienstleistung an und nutze nur - wie ein Werkzeug - mein Studio. Und nichtmal das, manchmal mache ich auch zu Hause etwas. Gab ein bisschen hin- und her. Aber da eh nur Nebenberuflich und unter allen Geldgrenzen weiter kein Problem. P.S. was hast du gegen Teufel? http://www.gernot-geise.de/html/archiv/geschichte/teufel/teufel1.htm (allerdings ist Geise mit Vorsicht zu geniessen...aber in dem Fall hat er eine Interressante Theorie, die im Einklang mit den massigen "Höllen" und "Teufelsschanzen" steht die es bei uns in der Landschaft gibt)
"Freiberufler sind wie Du schon sagtest: Anwälte, Ärzte. Aber auch Steuerberater ist ein Freiberufler, ebenso ein Architekt." Klaro. Mein Beitrag zitierte auch nur aus besagtem Heft, daß sozusagen die Motivation für diese rechtliche Handhabung aussprach. Logisch ist das insowiet, als daß jemand eine anspruchvolle, GEISTIGE und wohl auch gestaltende Dienstleistung anbietet. Die Handwerker fallen ja wiederum nicht darunter- was nicht so 100% logisch ist - aber egal. Zum Studio: Diese ist ein Arbeitszimmer, daß jeder INg oder Architekt braucht, genauso wie die Arbeitsmittel. Wenn Du Dein Studio aber im Wensentlichen vermietest, oder CDs verkaufen willst, ist es ein Gewerbe. Entscheidend ist der Arbeitsschwerpunkt. Entscheidend ist auch, daß das FA Deine Freiberufliche Tätigkeit anerkennt. Ich hatte letztens eine Diskussion mit einem Chorleiter und darüber, wieviel MwST er zahlen muss: Als Dirigent ist er Dienstleister, wenn er komponiert, ist er Musiker. Irgendiwe gab es da einen Unterschied, aber da bin ich nun überfragt. Es gibt aber Bücher dazu: Ulrich Andryk "Musikerrecht" (AMA-Verlag) z.B.
Ich habe nun mal wieder geblättert und Dir einige Sätze rausgesucht, die interessant sein könnten: Das Finanzamt unterscheidet Einküfte aus Nicht-Selbst. Arbeit und Gewerbebetrieb: Ein Künstler, der selbständig arbeitet und nicht wesentlich komponiert ist nach Urteilen ein Gewerbetreibender- sonst sind Musiker Freiberufler -> Einküfte aus selbst. Tätigkeit. Sie brauchen kein GW-Anmeldung. Wichtig: Sie weisen Ihre Ausbildung nach! Ein anderer Satz sagt, daß ein kompponierender Musiker IMMMER künstlerisch arbeitet, während es nach dem Finanzgericht darauf ankommt: Führt ein Musiker nur als Ausübender auf, dann ist re NICHT künstlerisch tätig. Ein DJ ist also KEIN Künstler - ebenso nicht der Alleinunterhalter. Schwieirg wird es bei Konzertmusikern: Sie üben zwar aus und komponieren nicht, sind aber in Ihrer GEstaltung derart präzise und anspruchsvoll (Harmonie ) daß dies ebenso als Kunst angesehen wird. Anders herum ist ein Orchestermusiker manchmal angestellt. Abgegrenzt werden die Gebrauuchskunstschaffenden wie Grafiker : Diese schaffen selber keine Kunst. Die Frage lautet nun: Was macht ein Toningenieur, der den Ton zusammenbaut. Ist das Kunst? Per Definition nein. Was macht ein Sounddesigner? Ist ein freischaffender Tonmann ein Künstler?
Hallo Kollege (habe jetzt Deinen Namen vergessen),
Das ganze Problem mit Musikern und Tonmeistern/-ingenieuren ob Gewerbetreibende oder Freiberufler bzw. Künstler oder nicht Künstler ist den Juristen leider nicht klar zu machen - sie begreifen es nicht. Der VDT hat jahrelang mit den Juristen herumgestritten (ich glaube es war der Kollege H.G. Daehn hat hier viel gekämpft hat) und die Juristen haben es nicht begriffen. Ich bin der Ansicht, daß auch der Aufführende (Dirigent) künstlerisch tätig ist. Denn die Interpretation eines Musikwerkes bestimmt ER. Es gibt ja keinerlei konkrete Hinweise in einer Partitur, wie ein Werk zu interpretieren ist. Kein Geringerer als H.v.Karajan hat mal gesagt: "Die Partitur ist das unvollkommenste was es gibt". Und er hat damit gemeint, daß in ihr keinerlei Anweisungen vorhanden sind, WIE zu interpretieren ist. Die Partitur ist quasi nur der "Quellcode" der Tonfolgen/-kombinationen - mehr nicht. Genauso ist es bei den Tonmeistern/-ingenieuren: Sie sind mit an der künstlerischen Gestaltung beteiligt und das Produkt "CD", "DVD" oder was auch immer ist folglich eine Kunstgattung für sich.