Als Tontechniker bei der KSK?

Erstellt 6 Antworten7 Beiträge
Startbeitrag#1
Wie ist es denn nun genau?
Welche voraussetzungen muß ich als Tontechniker / Tonmeister mitbringen, um bei der KSK aufgenommen zu werden?
Wer hat da schon erfahrungen gemacht? positive und negative
hier im forum hab ich dazu auch keine eindeutigen berichte gefunden.
vielen dank an alle, die sich hier einklinken!
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Antwort#2
Hier bekommst du doch alle Auskünfte zur Künstler-Sozialkasse KSK:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Gehe über: Versicherte
zum Thema: Voraussetzungen der Versicherung
Voraussetzung für die Versicherungspflicht (!) ist eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.
Der betroffene Künstler oder Publizist muss immer selbständig erwerbstätig im Inland sein.
Trifft das bei dir als "Tontechniker" denn zu, was immer man darunter versteht?
"Lebenskünstler" zählt nicht. :-)




Die Künstler-Sozialkasse KSK
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Antwort#3
das ist schon klar, das ich auf deren page alle auskünfte über die anmeldung bekomme,
aber wie auch hier im forum schon besprochen wurde ist es als tontechniker oder meister nicht gesagt, das man ohne probleme in die ksk aufgenommen wird.
deshalb wollte ich erfahrungsberichte anderer einholen.
zu meiner person:
bin seit 6 jahren als audio engineer selbständig tätig, und arbeite vorrangig im u musik bereich
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Antwort#4
Hi Tom!
Ich bin als selbständiger Tonmensch in der KSK und habe bisher nie Probleme gehabt. Du darfst halt nur nicht zu viel verdienen. ;-)
Gruß,
Torsten



MetalSound-Studio
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Antwort#5
Dann schreib doch mal bitte, ob Du Dir nur vom Finanzamt ´ne Steuernummer hast geben lassen, wie Du Deine Tätigkeit bezeichnet hast, oder ob du direkt beim Gewerbeamt Dein Studio angemeldet hast. Mich würde dann auch noch interessieren, ob Du Dein Studio hauptberuflich führst oder nein!!
Bei mir haben sich bisher alle zuständigen Behörden quergestellt, da sie meine künstlerische Tätigkeit als Tonmensch (der im übrigen ein Freiberufler ist, da gibt es mittlerweile Gerichtsurteile!!) nicht eindeutig einordnen können, nicht mal auf dem Papier!

Dankeschön
Frank
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Antwort#6
Einzige Vorraussetzung ist,
daß du der KSK glaubhaft klarmachst,
daß du eine künstlerische Tätigkeit ausübst.
Also : du machst nicht einfach laut und leise,
sondern erschaffst Klanggemälde, bringst eigene musikalische Ideen ein ... usw.
Das Ganze ansprechend formuliert und dann sollte es mit der KSK keine Probleme geben.
(Mein Antrag wurde damals in weniger als einer Woche positiv beantwortet)
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Antwort#7
Ich hab mein Studio als Gewerbe angemeldet. Um bei der KSK Mitglied zu sein, MUSST Du diese freiberufliche Tätigkeit als Haupteinnahmequelle haben. Ansonsten könnte ja jeder kommen. Schließlich ist der Sinn der KSK, die Aufnahme von künstlerisch tätigen Freiberuflern, die nicht allzu viel Geld verdienen.


MetalSound
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