Trompete im Kopfhörer

Erstellt 26 Antworten27 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo !!!
Ich plage mich jetzt schon seit längerer Zeit mit diversen Jazz-Trompetern in meinem Studio herum, die mit dem Sound in ihrem Koopfhörer während der Aufnahme unzufrieden sind. Ganz egal, ob ich die Trompete jetzt mit einem U87, RE20 oder SM57 abnehme, jeder hat mit dem Sound im Kopfhörer Probleme, vielleicht, weil das Instrument so laut ist und es dabei zu Auslöschungen in Verbindung mit einem offenen Kopfhörer kommt. Aber auch geschlossenen Kopfhörer habe ich schon auspobiert - auch nicht zufriedenstellend.
Bei meiner letzten Aufnahme habe ich die Trompete mal extrem leise gemacht, so dass für den Musiker eigentlich nur noch sein Natursound "von draußen" und der Hall "von innen" aus dem Kopfhörer zu hören war. Der Musiker war damit relativ zufrieden, aber ich bin mir darüber weiterhin sehr unsicher.
Hat jemand von Euch da Erfahrung? Gibt es eine gängige Praxis für die Lösung meines Problems? Bei allen anderen Blech- oder Holzblasinstrumenten (Flöte, alle Arten von Saxophponen etc.) läuft alles bestens, nur bei dieser verfluchten Trompete...


FLUXX-Tonstudio
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Antwort#2
(Link:) FLUXX-Tonstudio
IMPRESSUM fehlt!
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Antwort#3
Hallo Fred-Less,
Musiker......
1. Meistens hören die Trompeter "Ihren" Sound ja gar nicht wirklich, weil das meiste aus der Schalltröte direkt nach vorn abgestrahlt wird. D. h. Irritation ist vorprogrammiert, frei nach dem Motto: "... das bin ich doch wirklich der da gerade spielt..."
2. Auch Profis sind im Studio manchmal nervös, weil ihnen gnadenlos alles direkt um die Ohren gehauen wird. Hall wirkt hier oft Wunder. Notfalls 2. Mikro hinstellen und nur den Kopfhörersound darüber mischen bis der gute Mann zufrieden ist.
Gruß
M. Hein
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Antwort#4
Hallo Fred Less,
das Problem ist zu lösen, indem man nie "luftdichte" Kopfhörer verwendet und dem Künstler sagt, er dürfe nur einen Hörer auf *ein* Ohr setzen, um das Playback (!) zu hören. Dafür sind die Kopfhörer ja da. Der Irsinn *sich* über Kopfhörer hören zu wollen muss aus den Köpfen raus. Ein Trompeter hat sich selbst auf dem direkten akustischen Wege, also natürlicher Trompetenschall auf eigene Ohren zu hören. Wenn er das nicht kann, dann ist was mit seinen Ohren und er sollte zum Ohrenarzt gehen. Besonders Sänger wollen sich gerne selber (so ein Quatsch) über Kopfhörer schön laut hören. Dabei singen sie dann immer in falscher Tonhöhe. Abhilfe auch hier: Nur einen Hörer auf ein Ohr setzen und ein weitere Hilfe ist hierbei, schön verzögerten Hall seiner Stimme mit einspielen. Auf die Verzögerung (Pre-Delay) kommt es an.
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Antwort#5
Ist der Herr ein Telediensteanbieter?
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Antwort#6
Impressumspflicht gilt nicht nur bei Teledienstanbietern sondern allen als kommerzielle Dienstleister auftretenden Personen, insbesondere Einzelunternehmer. Strittig ist bei manchen Seiten jedoch, ob sie wirklich ein Angebot enthalten oder nur der Geschäftsanbahnung dienen. Das hat vor Allem namensrechtliche Bedeutung. Allerdings erblicke ich ja auch der Webseite ein Adresse und Anschrift, nur der Name fehlt. Leider auch im Impressum-Link.
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Antwort#7
Bei dem Impressum geht es auch um die Frage nach der inhaltlichen Verantwortung,
darüber hinaus ist für mich ein Impressum auch ein Indiz für Seriösität.
Im Konkreten Fall handelt es sich ansonsten um eine sehr gelungene Seite!
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Antwort#8
Hallo,
Du fragst: "Ist der Herr ein Telediensteanbieter?"
ach herrje, wie kann es nur so viel Unwissenheit bei den wirklich *notwendigen* Dingen geben.
Sicher sollte sich ein Tontechniker mit Tontechnik auskennen, aber gewiß schadet es nicht, einen Blick über den Tellerrand zu werfen!
Viele Grüße
Frank
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Antwort#9
ich nehme mir selbst (bei meinen aufnahmen und allen sonstigen "abhördingen") immer den sony mdr 605 (full open system) mit. da absolut keine außendämfung erfolgt, höre ich mich genauso wie immer und der kopfhörer spielt halt das dazu ein, was ich sonst noch hören muß. ich habe das jetzt 4 jahre und bin damit sehr zufrieden.
einziges manko könnte sein, daß bei aufnahmen aus dem kopfhörer selbst zuviel schall ins mikro gerät. das kommt aber auf die zuspielmusik an.
vom mdr 605 gibts auch irgendne profivariante (f1 oder so...) die ist wahrscheoinlich noch edler, aber auch teuerer.
lg matthias
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Antwort#10
In dem Fall bitte ich doch einfach mal um das Zitat der Gesetzesstelle, die das Impressum für so eine Homepage vorschreibt.
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Antwort#12
Wenn du diese Adresse eingibst
http://www.google.de/search?hl=de&q=Impressum+pflicht+homepage
findest du alles über die Impressum-Pflicht im Internet.
Zum Beispiel die 3. Adresse:
http://www.internetfallen.de/Homepagebetreiber/Anbieterkennzeichnung/anbieterkennzeichnung.html#Anbieterkennzeichnung%20/%20Impressum
Achtung: Wer geschäftsmäßig eine Webseite betreibt, muss seine Website nach §§ 6 TDG, 10 MDStV mit einer Anbieterkennzeichnung ( Impressum ) versehen. Achtung : Wer auf einer privaten Webseite Werbebanner oder gewerbliche Werbelinks schaltet kann schon als gewerblich behandelt werden.
Hört auf mit den Werbebannern!


Impressum-Pflicht im Internet
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Antwort#14
Sollten Sie eine Steuernummer nach §27a UStG haben, geben Sie diese unbedingt an.
Allgemeines:
Streitig war, ob ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum überhaupt abmahnfähig ist. Das LG Düsseldorf (AZ 34 O 188/02Q) hat dieses eindeutig bejaht.
Folgen:
Neben einer möglichen Abmahnung, etwa durch einen Konkurrenten, drohen auch Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen den §6 TDG mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§12 TDG).
(Aus: http://www.netz-id.de/article1615.html)
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Antwort#15
Abmahnwelle überrollt deutsche "Songtext-Seiten".
Der Abmahnwahn geht weiter.
Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer - und übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind (§ 2 UrhG). Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird (§ 15 UrhG). Das gilt auch für Seiten, die so genannte Gitarren-Tabs anbieten, also Akkorde oder Gitarrengriffe mit Liedtext, und ebenso für von Besuchern eingesendete und online gestellte Liedtexte. Warum der Streitwert pro Song allerdings höher bewertet wurde als der bei einem illegal angebotenen MP3-File, weiß wohl nur die Anwaltskanzlei. Viele der Abmahn-Opfer haben sich deshalb auf der Webseite "Kampf um Songtexte" organisiert.
Siehe:
http://www.kampfumsongtexte.de/
Lyric-Seiten illegal?
http://www.klamm.de/forum/archive/index.php/t-93085.html
Unter anderem sind die Musikverlagsgruppe Edition Intro Meisel GmbH (Berlin) und die Musikverlage Bigfoot-Records, Zigzett-Records, Monopol-Records und Passion Factory Records die Anschieber der Abmahnwelle zusammen mit der Berliner Anwaltgruppe Wollmann und Partner GbR.
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Antwort#16
Zitat aus einer Stellungnahme von jener "Klamm"-Seite:
" Werbung für die Urheber, und falls sie etwas dagegen haben,"
" konnte man uns bisher immer unkompliziert erreichen und die"
" Texte verschwanden sofort von unserer Seite "
Über soviel Blauäugigkeit kann ich nur staunen.
Die Anmerkung, die Urheber könnten sich melden, damit deren Eigentum (!) von der Seite wieder verschwindet, ist bemerkenswert.
Was für eine Einstellung zum Eigentum anderer!
Bei soviel Dummheit betrachte ich eine Abmahnung als gerechte Strafe.
Ich habe einige Internetseiten gestaltet, worauf Produktfotos, Bühnenfotos von Künstlern und Kritiken zu Konzerten weltweit zugänglich gemacht werden.
Dies ist alles möglich und stellt kein Problem dar, wenn man _ZUVOR_ die Fotografen, Autoren oder sonstigen Rechteinhaber um eine Genehmigung bittet.
So werden beispielsweise Konzertkritiken meist von freien Journalisten geschrieben, die ihre Artikel an möglichst viele Verlage verkaufen wollen - diese Autoren leben von jeder einzelnen Veröffentlichung. Von daher sollte es selbstverständlich sein, Erlaubnis einzuholen. Trotzdem habe ich die Freigabe für jeden Artikel, die ich im Internet veröffentlichen wollte, kostenfrei erhalten.
Ich kenne Journalisten, die gezielt nach ihren Beiträgen im Internet suchen und bei Treffern sich nicht scheuen, ihr Honorar zu Recht einfordern. Hätte man bezeiten gefragt, hätte man bestimmt auch deren Artikel kostenfrei nutzen können.
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Antwort#17
Und jetzt sag mir bitte noch, welche Paragraf genau.
Das Teledienstegesetz gilt für Anbieter von Telediensten. Also Webprovider, Webspaceprovider, Newsprovider, Mailprovider... Ich hätte gerne die Stelle, die sagt, dass jedes Dienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet ist, ein Impressum zu führen.
Ich gebe nichts auf Weblinks. Da wird zuviel Quatsch erzählt (siehe z.B. den überall auftauchenden "Ich hafte nicht für Links auf meiner Seite"-Banner, der von den Gerichten eher zum Nachteil der Betreiber ausgelegt wird. Dann heißt es nämlich: wenn er es nötig hatte, einen solchen Hinweis auf seiner Seite anzubringen, wusste er wohl vom Inhalt der Links).
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Antwort#18
Was hälst Du von den Punkten
- TDG § 1 Zweck des Gesetzes
- TDG § 2 Geltungsbereich (2) 2.
- TDG § 3 Begriffsbestimmungen 5.
- TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten 5., 6.
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Antwort#19
Hallo,
stimmt nicht. Es ist ein Einzelurteil. Nach wie vor kann ein anderes Landgericht bzw. Amtsgericht völlig anders entscheiden.
Wir leben hier nicht in den USA, wo es Grundsatzurteile gibt.
Jedes mal muß die Lage neu beurteilt werden, und ein Richter hat freie und individuelle Beweiswürdigung.
ciao
Frank


http://www.frankhelbig.de
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Antwort#20
Hallo,
"Ich gebe nichts auf Weblinks. Da wird zuviel Quatsch erzählt"
nun denn, dann warte einfach mal ab, bis Dir ein Mitbewerber unerfreuliche Briefpost schickt.
Viele Grüße
Frank
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