Sorry ich finde es nicht. Ich weiß das es in den Brandschutzbestimmungen für öfftl. Gebäude (ausser im Bestandsschutz) bei Neubau und oder Erweiterung gefordert wird. Ich finde nur nicht wo und wie genau es da steht.
Soweit ich weiß, werden heute nur noch halogenfreie Leitungsisolationsmaterialien verwendet. Bei der Ausführung von Rundfunkanlagen ist dies bereits Vorschrift.
Der Brandschutz wird durch das jeweilige Baurechtsamt individuell geregelt. Fachlich zuständig: Kreisbrandmeister des zuständigen Landratsamtes, organisatorisch oft im Baurechtsamt des Landratsamtes angebunden.