Formular für "Labelgründung" ....

Erstellt 8 Antworten9 Beiträge
Antwort#2
Es ist nicht nur üblich, sondern notwendig und das ist nicht irgendwer sondern die österreichische Leistungsschutzgesellschaft, die dir nach Zahlung den ISCR Code zuweist...
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Antwort#3
... in Österreich offensichtlich.
In Deutschland kostet der Labelcode nichts.
Nötig ist der Gewerbenachweis "Musikproduktion", mindestens EINE Label-freie größere Produktion (ich glaube Auflage >=1000) als Referenz und diverse Verpflichtungserklärungen. Insgesamt zwar ein nicht unaufwändiges Prozedere, aber zumindest muss kein Geld an die GVL (www.gvl.de) in Berlin überwiesen werden.
Gruß
Uwe


Jazz Records
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Antwort#4
Muss man dort keine VÖ nachweisen?
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Antwort#6
weil bei der LSG steht nichts von Mindestveröffentlichung, deshalb
Gilt das mit der Mindestveröffentlichung (bei Labelgründung) also offenbar nur für Deutschland?
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Antwort#7
"Erfordernisse für eine Labelregistrierung :
- dass zu Handelszwecken bestimmte Tonträger produziert werden."
Also, du musst zur Anmeldung nichts vorweisen, nur machts eben nur Sinn ein Label zu registrieren, wenn du vor hast dort auch etwas zu veröffentlichen ;)
Das registrieren bei der LSG hat eigentlich den Sinn die Verrechnung mit dem Rundfunk zu erleichtern, sprich: du kannst durchaus etwas veröffentlichen und verkaufen OHNE das Label zu registrieren, dafür brauchst du einfach nur einen Gewerbeschein...
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Antwort#8
Fast alle Vertriebe wollen einen LC-Code sehen, damit sie mitmachen!
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Antwort#9
Sag mal, magst du dir nicht mal die FAQ auf der LSG Homepage durchlesen, das würd dir glaub ich vieles beantworten, also, ich zitiere:
"Was ist ein LC - Code und wofür benötigt man ihn ?
Dieser Code ist eine fünfstellige Zahl und ist labelbezogen. Dieser Code wird in Deutschland für die Verrechnung der Sendelizenzen benötigt.
Wie komme ich zu einem LC - Code ?
Diesen Code vergibt die GVL Gesellschaft von Leistungsschutzrechten. Von Ihr können die entsprechenden Unterlagen angefordert werden. Da üblicherweise Kleinlabels die strengen Aufnahmekriterien der GVL nicht erfüllen können, empfiehlt sich in Deutschland die Zusammenarbeit mit einem Partner, der bereits GVL - Mitglied ist."
Sprich, beim LC bist du schonwieder in Deutschland.. Für Österreich ist der LC an sich nicht relevant und keine Vorschrift.
Dass aber Vertriebe natürlich bevorzugt mit registrierten Labels, die dann auch ohne Probleme im RF gespielt werden können, zusammenarbeiten liegt aber auf der Hand. Denn (nur) wenn ein Titel auch im RF gespielt wird (obs jetzt ö3 oder ein Spartenprogramm sein mag...), besteht für den Vertrieb auch eine realistische Chance entsprechende Stückzahlen abzusetzen.
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