Frage zum ISRC-Code:

Erstellt 16 Antworten17 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo ich hab vielleicht eine dumme Frage:
aber wird eigentlich der ISRC-Code bei kommerziellen CD's wenn ich vom Orginal eine Copie auf CDR mache und diese im PC importiere mitkopiert?
D.h wenn ich zb. von irgendeinen Interpreten eine Bassdrum rausschneide...kann man dann so noch nachverfolgen von wo diese herstammt?

und gilt es eigentlich unabhängig davon überhaupt als illegal wenn ich einzelne Töne zb. Strings, einzelne Bassdrum, einzelner Basston, einzelner Gitarrenschlag von irgendwo rausschneide und diese für eigene Zwecke verwende?
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Antwort#2
Sicher kann man deine "weggefundene" Bassdrum nachverfolgen von wo diese herstammt, selbst wen du du sie rückwärts, eine Oktave tiefer und nachverhallt anwendest. Das Kains-Zeichen ist immer vorhanden und lässt sich nicht abwaschen.


Wissenswertes zum Kainszeichen
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Antwort#3
Hy
Hast du weiterführende Infos zu diesem Zeichen?
Hab selbst auf die Schnelle nix gescheites gefunden.
Dankeschön! :-)
Gruss boddo
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Antwort#4
und wie soll das gehen? wenn ich 100 Effekte reinbombe?
bzw. ist das illegal?
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Antwort#6
1. Mit was kann man diese Codierungen herauslesen? Spezielle Tools? Soft/Hardware?
2. Ist das herauschneiden zb. einer Bassdrum illegal? also jetzt unabhängig von der Codierung
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Antwort#7
Lass Dich nicht verarschen. Alles totaler Schwachsinn was die Kollegen da behaupten.
Eine einzelne Bassdrum kann man nicht mit einem Watermark sichern. Schon gar nicht wenn man sie verstimmt oder andere Effekte drauf macht.
Der ISRC ist im Subcode der CD und der kommt beim Grabben nicht mit.
(Du hättest vielleicht nicht Deine Frage als "dumm" bezeichnen sollen. Jetzt haben sie Dich am A****...)
Grüße,
Tonmaus
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Antwort#8
Die Firmen Universal und Warner haben Lesegeräte mit denen sie "watermarks" auslesen können.
Damit finden sie heraus, wer ihre Software in China ohne Copyright vervielfältigt.
Vor Gericht müssen sie das sogar nachweisen.
Wer hier von "Ver-ar-sche" spricht, der steckt seinen Kopf in den Sand.
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Antwort#9
Es ist ja auch ein kleiner Unterschied zwischen einer kompletten Software, die raubkopiert wird, und einem einzelnen BD-Schlag o.ä...
Den BD-Schlag könnte man ja auch analog überspielen, wenns sein muß. Analog klingt doch eh viel besser ;)))
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Antwort#10
Sagen wir mal so: irgendwer hat die BD gespielt und dafür Geld gekriegt, daß sie in diesem bestimmten Song zu hören ist. Kann natürlich auch eine gesampelte BD ausm Computer sein, dann hat jemand für das Sample bezahlt.
Es wird aber wohl kaum jemand sich beschweren, wenn du was woanders verwendest, zumal ich (vielleicht fälschlich) aus der Fragestellung darauf schließe, daß das, wozu du das Ganze machen willst, wohl eher nicht im größeren Rahmen (beim Label also) veröffentlicht wird. Wen störts, wenns niemand mitkriegt?
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Antwort#11
Watermarking bei Audio ist schon lange Realität. Der Witz dabei ist, dass viel "Watermarking" unabsichtlich passiert, nämlich durch Dreckeffekte der Hardware oder Software. Einfaches Beispiel: der spektrale Rauschteppich eines bestimmten AD-Wandlersystems bleibt in der Aufnahme normalerweise komplett erhalten (wenn man sich nicht ganz speziell darum kümmert). Das ist wie das Linienspektrum eines chemischen Elements, ein charakteristisches Merkmal, das brennt sich ein, zumal wenn da alle Signale durch liefen. Klassiker ist das HF-Pfeifen (9kHz) der ersten Digidesign-AD-Wandler, das man auch auf etlichen alten CDs hören kann.
Es gibt eine ganze Fülle von Methoden, die, wenn man sie kombiniert verwendet, absolut jede Manipulation überstehen -- d.h. das Wasserzeichen wird noch erkannt, wenn das Signal schon bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt wurde. Selbst ein kompletter Scamble-Algorithmus wird "überlebt" (so wie auch normaler gescrambleter Text trotzdem entschlüsselbar bleibt). Voraussetzung ist, dass das Signal selber soviel "Rauschen" enthält, dass das Wasserzeichen verdeckt, d.h. unhörbar bleiben kann.
Einen reinen, ungeditherten Sinus kann man zwar vielleicht schlecht watermarken, aber man kann immer noch den erzeugenden Code erkennen, von dem er kommt... wenn der Sinus in hoher Auflösung vorliegt und ausserdem eine hohe Zykluslänge hat (praktisch also immer, weil das kgV von Signal- und Samplingfrequenz bis auf Sonderfälle immer sehr hoch wird). Minimalste Unterschiede im Algorithmus oder Rundungsfehler erzeugen dann irgendwann einen Samplewert, der mit einer anderen Erzeugermethode auch einen anderen Wert hat. Das alles nur nebenbei, aber es zeigt dass sogar "sichere Signale" wie reine Sinustone noch einen Subtext haben können, der die Quelle verrät.
Das ganze Musikgenres eigentlich in dem Sinne illegal wären (weil fast alles von irgendwo gesamplet wurde), steht auf einem anderen Blatt. Ausserdem muss man, wenn ich mich irre, die Quelle nur angeben etc, wenn das Sample eine bestimmte Mindestlänge hat (bei Filmzitaten, glaube ich 3 Sekunden?).
Grüsse, Klaus S
hier ein BBC-Papier zur Sache:
http://www.bbc.co.uk/rd/pubs/whp/whp057.shtml


BBC R&D White Paper WHP057 Audio watermarking
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Antwort#12
Es wird voraussichtlich sogar bei Majorlabels veröffentlicht....deshalb frag ich auch ob die eventuell was testen oder so!
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Antwort#13
Generell und automatich testet niemend etwas. Das ist wie mit dem Wein. Da wird erst bei Verdacht speziell auf Frostschutzmittel Glycol untersucht.
Wenn dem Spiegel Geheimpapiere zugespielt werden, kann man an der Kopie feststellen, auf welchem Kopierer genau sie vervielfältigt wurden.
Auch Kopierer geben immer ein zusätzliches Wasserzeichen zum Identifizieren ab. Dann weiß man genau, wo dein "Hunnie" kopiert wiurde.
Selbst Gewehr- und Pistolenkugeln hinterlassen "Wasserzeichen".
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Antwort#14
Auch hier hat "Fraunhofer" seine Finger mit drin:
"Gerät zur Erzeugung und zum Lesen von digitalen Wasserzeichen"
http://publica.fhg.de/documents/PX-88548.html
Die Überwachung (Big Brother) wird noch stärker werden.
Nur werden wir nicht deutlich darauf hingewiesen.
Die Überwachungsgeräte sind nicht für Jedermann erhältlich.
Auch spezielle Wasserzeicherleser für digitale Signale nicht.
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Antwort#15
""Den BD-Schlag könnte man ja auch analog überspielen, wenns sein muß.""
Ich denke Du spielst auf einen evt. Kopierschutz an - denn ein Watermark wäre auch bei analoger Kopie noch erhalten.
Aber da allgemein viel Unwissenheit herscht:
Eine digitale Kopie auch eines kopiergeschützen Tonträgers ist NICHT verboten,
lediglich die "Umgehung" des Kopierschutzes. Das ist ein ganz großer Unterschied:
Wenn ich ein "verbotenes" Programm zur Kopierschutzmanipulation verwende ist das illegal, wenn aber z.B. mein DVD-Laufwerk fast jede Kopiergeschütze CD annimmt ist das nicht illegal, ebensowenig wie der umständliche Weg über die Soundkarte.
Das Recht auf eine Privatkopie wird uns daher nur bei DVDs praktisch verwehrt.
Die Aufregung um Watermarking ist derweil eher paranoid, zwar geht es auch hier wieder in Richtung "Orwell", aber diese Technologie verhindert kaum die kriminell-industrielle Raubpiraterie die bevorzugt in dritte Welt Ländern die VERMEINTLICHEN Geschäfte der Musikindustrie schmälert (das ist genau wie bei der Pharmaindustrie: Es gibt einfach kein Geld für "Originale", nur geht es dort um Menschenleben), noch ändert sie das gnadenlose Absampeln ganzer Musiksparten.
Wer also mal eine simple Bassdrum irgendwo absampelt, der sollte sich KEINE Gedanken machen über "Illegalität": Vermutlich ist auch schon dieser Sample irgendwo abgekupfert hat soviel Orginalität wie der "Musikantenstadl".
Aber Vorsicht: Ein Sample sollte wirklich nicht wiedererkennbar sein....
Gruß,
Christopher
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Antwort#16
Das Watermark dürfte sich durch Eigenrauschen und Eigenklang einer Signalkette etwas verwässern (oh welch unfreiwilliges Wortspiel) lassen. Gerade das oben irgendwo genannte Beispiel des Sinus, dem man seinen Generatoralgorithmus ansehen kann, läßt sich dafür auch sehr gut verwenden: Man macht es wieder analog, hat also nicht mehr einzelne Werte, sondern eine kontinuierliche Schwingung, diese erhält noch ein paar kleine Nichtlinearitäten durch Bauteile im Gerät, und wird dann wieder gewandelt. Was man dann sieht, ist der NEUE Wandleralgorithmus.
Daß das Ganze praktisch irrelevant ist, sobald kein Wiedererkennungseffekt eintreten kann, steht auf einem ganz anderen Blatt...:)
Zur ewigen Kopierschutzdiskussion, auch wenn die hier eigentlich OT ist: IMHO ist der beste Kopierschutz ein ansprechendes Gesamtpaket aus hochwertig und im Sinne der Musik produziertem Tonträger und Artwork. Wenn ich eine billig wirkende Maxi-CD in einem billigen Kickout-Case ohne Booklet etc. für 12 Euronen kaufen soll, dann überlege ich mir das dreimal. Wenn ich eine andere CD mit 12 schönen Songs drauf in einer schön bedruckten Klapp-Hülle aus Pappe mit 30 Seiten Booklet incl. Songtexten und Bildern und vielleicht einer Equipmentliste ;) für 15 oder 20 Euro kaufen soll, dann mache ich das auch. Zumal die Musik, die auf der zweitgenannten Art von Tonträger ist, meistens auch "stereoanlagenwürdig" produziert ist. Wenn Musik so produziert wird, daß sie auf der Stereoanlage nicht signifikant besser klingt als auf der kleinen Computerbox, dann ist einfach kein Anreiz da, das auf der Anlage zu hören. Dann kann man sichs auch als mp3 runterladen.
Ende OT.
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Antwort#17
Definitiv:
Die Payload jedes industriellen Watermarks reicht nicht um es bei einer einzigen Bassdrum auszulesen.
Man kann auch duch beim Zumischen von gewatermarktem Content das Watermark prima verwirren. Also, nicht kirre machen lassen von solchen Statements. Die Katholische Kirche erzählte Jahrhunderte ähnliches über die Selbsbefreidigung. Der Wahrheitsgehalt ist ähnlich. Es macht nicht blind... ;-)
Tonmaus
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