Wichtige Rechtsfrage, bitte Hilfe!

Erstellt 4 Antworten5 Beiträge
Startbeitrag#1
Folgendes Scenario: Eine Band geht ins Studio und nimmt ein komplettes Album auf.
Es werden natürlicherweise zwischendurch immer die üblichen Roghmixes und vom Endmaster Listening copies für die Mixbewertung gezogen. Nun hat die Band einen Plattendeal an Land gezogen, die CD wird in hoher Auflage gepresst und in den üblichen bekannten Plattenläden oder Grosshandelsketten verkauft. Soweit sogut.
Nun existieren noch die einen oder anderen Listening copies und Roughmixe.
Wie sind diese nun nach dem neuen Recht zu betrachten? In jedem Fall sofort zu vernichten, weil "unerlaubte Kopien"? Wie habe ich als Studio mit diesen Kopien, ganz zu schweigen von den ganzen Audio-Daten auf den Festplatten, zu verfahren und was ist zu beachten um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
Wer kann mir da Aufschluss geben?
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Antwort#2
Ohne das Recht genau zu kennen:
- Die betreffenden Tonträger sind ja von ihren Besitzern "erworben" worden, bevor die Sache überhaupt beim Label war.
- Es handelt sich um Privatkopien, die zudem noch mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Urheber (der Band) entstanden sind.
- Sie sind nicht durch Umgehung eines Kopierschutzes entstanden.
- Wenn es tatsächlich verboten wäre, die Originaldaten von der Aufnahme aufzuheben, dann wäre ja keinerlei Remixing u.ä. möglich. Was wäre dann mit den ganzen "digitally remastered"-Veröffentlichungen alter Aufnahmen? Wenn das alles von neuerdings illegalem Material käme, hätte sich die Industrie mit dem Gesetz gewaltig ins eigene Fleisch geschnitten. Man müßte alle Elvis-, Beatles-, Stones-, Hendrix-Masterbänder vernichten!!!
Insofern halte ich das für problemlos.
Aber bitte korrigiert mich, wenn es anders sein sollte :)
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Antwort#3
Holgi,
genau so eine Frage wäre noch vor einem Jahr undenkbar gewesen.
Du besitzt keine "unerlaubten" Kopien. Du hast die Erlaubniss sogar vom Urheber selbst. Ohne Dich gebe es dieses Werk gar nicht!
Es ist völlig paranoid anzunehmen, das die eigenproduzierten Werke (ganz egal, wem jetzt die Rechte daran gehören!) nicht mehr auch nur im Besitz des Produzenten sein dürften.
Bitte behaltet einen klaren Kopf - lasst Euch nicht kirre machen von einem schwammig-unklaren Unrechtssystem. Der bloße Besitz eines Kulturgutes darf nicht perse illegal werden.
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Antwort#4
Eventuelle Probleme sehe ich nicht aus der Kopierecke, sondern in der Eignetumsfrage nach Tonträger und Inhalt.
Das kommt in manchen Punkten auf den Vertrag zwischen Studio und Künstler an.
Grüße,
Tonmaus
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Antwort#5
Die Gretchenfrage ist: Wer hat die Verwertungsrechte für die Aufnahme?
Darüber gibt es normalerweise Verträge.
Wem also hat die Band unterschrieben, dass er die Aufnahmen veröffentlichen darf? In diesem Vertrag steht dann auch genau, um welche Werke es sich handelt.
Mit dem Urheberrecht hat das gar nichts zu tun, das ist GEMA-Sache, ohne die geht eh überhaupt nichts. Wenn Du also einen sog. Künstlervertrag mit der Band gamacht hast, muss die Plattenfirma das Verwertungsrecht von Dir abkaufen (Tonträgerübernahmevertrag) Hast Du aber lediglich gegen Entgest die Aufnahme durchgeführt, das Material wurde von der Band aber an die Plattenfirma abgetreten (der übliche Fall), dann solltest Du die Aufnahmen nach Möglichkeit nicht an die Öffentlichkeit bringen. Am besten liest Du Dir den Plattenvertrag der Band durch, da müsste alles haarklein festgehalten sein.
Ansonsten bekommst Du diesbezügliche Auskünfte von der GVL.
Gruß
Martin
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