Alte Musik und die GEMA

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Antwort#21
Moment mal, nicht das wir uns mißverstehen. Natürlich erkenne ich die GEMA Rechte an. Nur habe ich etwas dagegen wenn eine Organisation oder sonst wer, von mir die Beweispflicht einfordert. Wenn ich weiß, daß meine Musik nicht GEMA-pflichtig ist, dann ist es mir egal, wenn die GEMA meint, ich müßte dieses trotzdem bei ihr anmelden um zu beweisen, daß die Musik wirklich nicht GEMA pflichtig ist. Ich komme ja auch nicht auf Dich zu und fordere von Dir mit zu beweisen, daß Dein Auto oder was auch immer auch wirklich Dir gehört und nicht geklaut ist .. ich hoffe, Du versteht was ich meine. Es geht mir um das Prinzip.
Gruß
Erdie
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Antwort#22
Ach so. Das was ich als Ausgang für Overheads benutze...
Ähmm....wenn das jetzt 30cm und 85Grad sind, kann ich das dann Thiele-Anordnung nennen?
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Antwort#24
Hallo Thomas,
ich denke, Du kannst Deine Mikrofonaufstellung nennen wie Du willst!
Die Besonderheit bei EBS ist aber, daß der Achsenwinkel und der Aufnahmebereich gleich sind und 90° betragen.
Nachzuschlagen in dem Material, das uns EBS freundlicherweise zur Verfügung stellt.
Freundliche Grüße
Rolf
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