Musik und Finanzamt

Erstellt 10 Antworten11 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo, hoffe ich bin nicht OT, vieleicht haben einige hier ja auch das Problem? Ich bekam heute meinen Einkommensteuerbescheid. Anbei zwei Seiten Paragraphen und die Ankündigung, mir die Anerkennung über die geltend gemachten Verluste zu versagen, sollte ich in den kommenden Veranlagungszeiträumen keine Gewinne erzielen. Nun habe ich ein Album auf dem Markt das Weltweit gekauft werden kann und bin mit Songs auf mehreren Compilations in den USA und England. Jeden Pfennig stecke ich in den Ausbau meinen Tonstudios und jetzt wollen die mir Liebhaberei unterstellen. Ich hab an den CD's bis jetzt nun mal nix verdient die können doch auch nicht erwarten, dass man nach 3 Jahren einen Chartbreaker landet. Wie macht ihr das so? Habt ihr da auch Probleme?
Gruß Kai
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Antwort#2
..Jeden Pfennig stecke ich in den Ausbau meinen Tonstudios...
Soll heißen: meines Tonstudios ( ich hab nur eins :-))
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Antwort#3
Hallo Kai,
das Problem ist bekannt, gerade bei Tonstudios. Einerseits begreifen die nicht daß man gerade in den Tontechnik enorme Investitionen tätigen muß, andererseits muß natürlich auch ein Gewinnstreben erkennbar sein. Wenn Du mehrere Jahre hintereinander nur Verluste machst und diese Verluste womöglich immer größer werden, dann werden die stutzig. Ebenso müssen die Erlöse in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen stehen.
Es dauert erfahrungsgemäß lange, bis man auf den sog. "Totalgewinn" kommt, d.h. wenn die Summe der Gewinne über mehrere Jahre hinweg die Summe aller Verluste deckt.
Wenn für das FA erkennbar ist, daß die Verluste rückläufig sind und die Erlöse von Jahr zu Jahr größer werden, dann sagen noch nicht mal was dagegen, denn dann können die ja abschätzen (so blöd sind die schließlich auch wieder nicht wie mancher vielleicht glaubt...) wann Gewinn (nicht Totalgewinn!)zu erwarten ist.
Daß das alles Liebhaberei sein soll, solltest Du denen anderartig begreiflich machen, vor allem dann wenn Du ausschließlich davon lebst. Hast Du einen guten Steuerberater? - ist ganz wichtig!

MfG
Rainer G.
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Antwort#4
Der Steuerberater ist wirklich wichtig, vorallem, weil er als aussenstehender auch mit dem Finanzamt reden kann. Wenn Die Jungs hören was Sache ist, wenn ein Gewinnstreben erkennbar ist, wenn du Ausgaben in Werbung steckst usw. sind die Herrschaften durchaus gerecht!
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Antwort#5
Tja, werde um einen Steuerberater nicht drumrum kommen, gibts da auch welche die auf's Musikgeschäft spezialisiert sind oder ist das egal?
Danke jedenfalls füe die Antworten.
Gerß Kai
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Antwort#6
Hi Kai,
das ist an und für sich egal. Aber nachfragen ob es da entsprechende Spezialisten gibt kann sicher nicht verkehrt sein.
Hast Du bisher die EKSt-Erklärung selbst gemacht? oder hast Du den ganzen Wust von Belegen etc. dem FA gegeben?.
Wenn man das selbst machen will, muß man wirklich schon ein Universalgenie sein.
Ich bewundere 2 Berufsgruppen: Die Rechtsanwälte und die Steuerberater.... bei dem §§-Dschungel. Ein guter Rechtsanwalt zu haben ist übrigens auch vorteilhaft wenn man selbständige Arbeit macht. Gerade in der Musik, wenn es um Fragen wegen Urheber- und Leistungsschutzrechte geht. Es gibt auch hin- und wieder mal Kunden denen man Mahnbescheide schicken muß.... hatte ich auch schon.
Grüße
Rainer G.
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Antwort#7
Hast Du bisher die EKSt-Erklärung selbst gemacht? oder hast Du den ganzen Wust von Belegen etc. dem FA gegeben?.
Das hat mir ein Freund gemacht der Steuergehilfe(oder so) ist. Das war schon sehr profesionell und auf maximale Rückzahlung ausgerichtet, allerdings fehlt es ihm wohl, wie jetzt merke, an psychologisch/taktischer Vorgehensweise :-)Da hat ein Steuerberater sicher ein besseres Händchen mit dem FA.
Gruß Kai:-)
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Antwort#8
Klar sollte mann das Buisness erkenn bar voran treiben.
Aber du kannst es jahrelang mit verlusten versuchen. das geht schon gut.
wenn du ab und an mal ein paar mark gewine machst bzw. wenn sie dir den
Laden zu machen dann ist das ein gang zum Ordnungsamt und du hast ein neues gewerbe angemeldet.
Und sei ruhig nicht so zimperlich mit dem was du alles rein bringst. in die erklärung.
Geräte Briefmaken etc. etc. etc.

Und den Steuerfachgehilfen würde ich mir warmhalten.
Da kann mann eine Menge lernen Methodik was ist erlaubt wie muss es aussehen.
Vorallem würde ich mir eine Software kaufen oder in excel was schrieben um jeden Tag einen überblick über mein Geschäft haben.

Mann gibt oft mehr geld aus, als mann denkt. Für dinge die mann lieber für die Firma gekauft hätte.
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Antwort#9
Aber du kannst es jahrelang mit verlusten versuchen. das geht schon gut.
wenn du ab und an mal ein paar mark gewine machst bzw. wenn sie dir den
Laden zu machen dann ist das ein gang zum Ordnungsamt und du hast ein neues gewerbe angemeldet.

Hallo tthorsten,
also ich bin da etwas skeptisch. Denn wenn einer hauptberuflich ein solches Geschäft betreibt und über Jahre hinweg Verlust macht - denn die rechnen ja partiale Gewinne + Verluste gegeneinander auf - dann könnte ja vom FA die Frage kommen von was er denn dann seine Existenz bestreitet und die Vermutung daß noch andere Geldquellen vorhanden sind von denen das FA nichts weiß und im Extremfall das ganze ein Fall für die Steuerfahndung wird.
Denn man kann dann aufgrund der Entwicklung der Gewinne und Verluste auf längere Zeit extrapolieren, d.h. das FA kann dann aufgrund von statistischen Daten dem Steuerpflichtigen vorrechen daß er mit dieser Betriebsführung auf Dauer keinen Totalgewinn machen wird.
Macht er das ganze nur nebenberuflich, besteht dann sofort der Verdacht daß das ganze nur Hobby sein bzw. eine Methode um Steuern von Staat zurück zu erhalten. Und das ist nicht zulässig. Ich bin mir da nicht so sicher. Ich werde mal meinen StBerater fragen.
Ich hatte vor einigen Jahren als ich damit anfing und das Geschäft noch nicht so gut lief auch mal Knaatsch mit dem FA und einem Sachbearbeiter - der wirklich keine Ahnung hatte - habe ich auch mal schriftlich gedroht die Sache vor seinen Chef zu bringen und ihn als Sachbearbeiter abzulehnen. Der hat's gerafft....!
Denn der hatte sich auch bei meinem StBer gewaltig lächerlich gemacht. Manchmal muß man denen schon mal energisch auf die Füße treten. Deshalb ist es günstig wenn man einen guten Steuerberater hat, denn der kann dann doch besser mit denen verhandeln. Und sollte es mal zu einem Streit vor dem Finanzgericht kommen, kann der StB den Steuerpflichtigen ja auch da vertreten, genau wie ein Anwalt vor einem ordentlichen Gericht.
Grüße
RainerG
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Antwort#10
Rainer du hast da schon recht.
Mann sollte sich jemanden suchen der einen versteht. der weisss um was es im buisness geht. das ist nur sehr schwer.
ein normaler steuerberater sieht deinen Umsatz weiss ich 50000DM im jahr also muss er nur eine Gewinn und verlust rechnung machen und dir eine Rechnung über gut 600 bis 1200 DM schreiben.
Was er dir weiter gibt ist sehr unterschiedlich.

Wenn ein Steuerfahrgehilfe aus dem Bekannten kreis da mit mischt kann er was lernen und du in viel grösserem Masse.

Ich musste auch irgend wann von meinr geliebten G+V rechnung abstand nehmen und das alle 3monate machen.
Das war schon hart aber im prinzip auch nichts anderes.
Auch kann mann sich ja einfach dumm stellen und seinen zahlen mitbringen und mit der Sachbearbeiterin die sache ausfüllen bzw. sich dinge erklären lassen.
Sie sind auskunftspflichtig umfassend zu beraten.
und nicht nur geld zu verwalten.

was nätürlich nicht von lesen und diskutieren mit kollegen abhalten sollte.

Bei vielen ist es denke ich ist es so , dass mann die ersten 2-5 Jahre neben dem normalten job in der tontecnik mit mischt.
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Antwort#11
Hallo!
Die oben gelesenen Kommentare sind alle ganz nett, jedoch den Kern der Sache treffen sie leider nicht. Ich möchte jetzt auch keine gorßen Abhandlungen über Liebhaberei halten (wenn bei unternehmrischen Tätigkeiten kein Totalgewinn innerhalb von 5-7 Jahren gemacht wird). Wichtig sind allerdings die Konsequenzen: Werden die Verlsute Jahrelang anerkannt und dann schließlich die Entscheidung zur Liebhaberei getroffen, so werden sämtliche bereits ergangenen Steuerbescheide (die in der Regel dann vorläugfig wegen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. seblständiger Tätigkeit (bei Künstlern)) ergangen sind geändert. Wenn jemand die Sache also nur nebenberuflich betreibt und jahrelang mit mordsmäßigen Verlusten seine übrigen Einkünfte gedrückt hat, kommt eine nette Nachzahlung auf ihn zu.
Interesseant ist auch, daß im Falle der Zuerkennung der Liebhaberei, was in manchen Fällen garnicht so übel ist, da man danach ja auch Anfangen kann mäßige Gewinne zu machen), das keinen Einfluß auf die Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes hat.
Ist jemandem beispielsweise für sein einmal unterstellt wirklich hobbymäßig betriebenes Tonstudio Liebhaberei zuerkannt worden, kann er trotzdem weiter die Vorsteuer aus den angeschafften Geräten abziehen und sich vom Finanzamt erstatten lassen... dadurch werden dann auch die Anschaffungen für's Hobby günstiger ;-)
Wie auch immer, fragt mal dazu Euren Steuerberater.
Daß Euch euer Freund, der Steuerfachgehilfe ist, bei der Erstellung der Erklärung geholfen hat, solltet Ihr besser nicht dem Finanzamt mitteilen, da er gegen das Steuerberatungsgesetz verstößt. Aber das ist ein anderes Thema.
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