Sampler-CD verkaufen von Jugendzentrum

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Startbeitrag#1
Hallo,
ich arbeite ehrenamtlich in einem "Jugend-Kulturzentrum" mit und wir wollen mit Bands die bei uns Konzerte gegeben haben einen Sampler im Nahmen des Jugendzentrums produzieren und dann bei Eigenveranstaltungen verkaufen.
Die Songs der Bands werden Gema-frei sein und die Musiker werden an den Einnahmen nicht beteiligt werden, die Auflage wären 1000 CDs, die wahrscheinlich zu je 5-8 Euro verkauft werden. Die Einnahmen der CD-Verkäufe werden dann wieder ins Budget des Jugenzentrums gesteckt. Das Jugendzentrum ist ein Verein der von Stadt und Land durch Subventionen finanziert wird.
Meine Frage ist nun ob überhaupt die Berechtigung fürs Jugendzentrum besteht die CDs zu verkaufen, ob man sich das irgendwo genehmigen lassen muss oder das ganze nur über ein Label geht.
Da die Cds ja nicht im Handel verkauft werden brauch ich demnach auch keinen EAN-Strichcode.
Und da ja nur GEMA-freies Material auf der CD sein wird, bringt ein ISRC-Code nichts, da der ja nur benötigt wird zur digitalen Kennung für die Ausschüttung an die GVL und letzendlich dem Musiker falls die CD im Radio o.ä. gespielt wird.
Lieg ich da richtig?
Grüsse,
Michi
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Antwort#2
Auf alle Fälle solltest Du mit den Musikern, Textern, Komponisten etc. einen Vertrag zur vollständigen Abtretung der Rechte an Ihren im Zusammenhang mit der CD erbrachten "Schöpfungen" aushandeln und unterschreiben lassen!
Kein Presswerk (ausser die "bösen...") macht Dir eine CD, wenn nicht eine Freistellung der GEMA erfolgte, will heißen, dass auch nicht GEMA-pflichtiges Material in jedem Falle angezeigt werden muss. Die Freigabe durch die GEMA ist in jedem Fall erforderlich! IdR. wird eine "Vorschußgebühr" fällig, die aber (nach LAAAANGER Zeit) rückerstattet wird.
Frank
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Antwort#3
hi,
auch ohne gema brauchst du die nutzungs- und vervielfältigungs- und vertriebsrechte der einzelnen urheber.
hast du diese nicht kannst du ohne weiteres von einem dieser urheber verklagt werden. meist ist das mit einer unterschrift von jedem der urheber und musiker bereits getan.
aber mal ehrlich,...wer ist denn so blöd und verschenkt sein geistiges eigentum ?
gruß
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Antwort#4
Danke dir!
Dh. die GEMA verlangt sozusagen eine kleine Gebühr, weil geprüft werden muss ob eh kein GEMA-pflichtiges Material auf der CD ist.
Wie würde das ablaufen? Kümmert sich das Presswerk darum und muss ich eine Kopie der Verträge mit den Künstlern (die ja die Rechte für diese CD an uns abgeben) zusätzlich ans Presswerk senden?
Achja, ich hab vergessen, dass das ganze in Österreich ablauft, also nicht GEMA sondern AKM, aber ich schätze das dürfte keinen Unterschied machen. Die CDs würde ich aber wahrscheinlich in Deutschland pressen lassen :-)
Danke!
Michi
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Antwort#5
naja, die Bands profitieren natürlich schon davon.
Sie bekommen eine Gratis-Studioaufnahme und die CD wird der breiten Masse zugänglich sein und kann ihren Bekanntheitsgrad steigern.
Es wird sich ja auch ausschliesslich um Newcomerbands handeln die nicht bei der GEMA od. AKM gemeldet sind.
Ausserdem würden die Bands die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte nur für jeweils einen Song und nur für diese CD uns übertragen. Was ja nicht heisst, dass ihnen der Song nicht mehr gehört, sie können ihn ja trotzdem auf ihre Weise (zB. in Form von eigener CD) weiterverwenden/verkaufen.
Grüsse, Michi
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Antwort#6
Wieso lässt Du die CD's in DE pressen? Bist Du sicher dass das billiger ist? schau doch mal auf www.csmproduction.com - die sind eigentl. sehr günstig und vor allem zuverlässig!
Liebe Grüße
Georg


CSM Production Wien
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Antwort#7
"Kein Presswerk (ausser die "bösen...") macht Dir eine CD, wenn nicht eine Freistellung der GEMA erfolgte, will heißen, dass auch nicht GEMA-pflichtiges Material in jedem Falle angezeigt werden muss. Die Freigabe durch die GEMA ist in jedem Fall erforderlich!"
Das ist korrekt. Nicht aber folgendes:
"IdR. wird eine "Vorschußgebühr" fällig, die aber (nach LAAAANGER Zeit) rückerstattet wird."
Bei GEMA-freiem Material ist lediglich eine Aufstellung aller Songs inkl. Angaben zu Spieldauer, Komonist, Texter etc. an die GEMA erforderlich, die nach Abgleich mit ihren Datenbanken eine Freistellung i.d.R. direkt an das Presswerk sendet. Das ganze ist kostenfrei und dauert bei online-Beantragung einige Tage. Ich hab das Prozedere (nicht für einen Sampler, sondern für eine CD der eigenen Band) gerade hinter mir.
Jens
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Antwort#8
"aber mal ehrlich,...wer ist denn so blöd und verschenkt sein geistiges eigentum ?"
Vorsicht - Urheberrechte ungleich Nutzungs-/Vervielfältigungsrechte...
Natürlich ist die Genehmigung der Urheber (Komponisten, Texter) erforderlich, diese treten damit aber keinesfalls ihre Urheberrechte ab. Sprich: wenn sie nicht Mitglied der GEMA sind, können sie die Verwendung der Songs auf dem Sampler gestatten, und zwar mit oder ohne Tantiemen.
Die Urheberrechte sind übrigens nicht abtretbar.
Die Nutzungsrechte an der konkreten Aufnahme sollten natürlich bei dir liegen, aber das ist ausschließlich Sache zwischen dir (Produzent) und den ausführenden Musikern (die nicht identisch mit den Urhebern sein müssen). Ob du den Musikern den Vertieb von eigenen Kopien (CDs mit nur den eigenen Songs vom Sampler z.B.) gestattest, musst du mit denen verhandeln.
Zur Frage: "Warum sollten die ihre Rechte (an der Aufnahme) abtreten?" Ganz einfach: Weil die Aufnahme in diesem Fall getätigt und "bezahlt" (wenn auch "nur" durch Aufwand/Arbeitszeit) wird durch das Kulturzentrum. Und die schöpferische Leistung am fertigen Titel verteilt sich ja auf Musiker und Techniker. Insofern haben auch am fertigen Mix zunächst mal beide Parteien Rechte - alles weitere ist interne Verhandlungssache.
Jens
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Antwort#9
Danke das hat mir weitergeholfen!
Danke Tonzauberer für den Link, ich hab mir die Preisliste ausgedruckt und werd das mal durchrechnen. Wäre natürlich schon vorteilhaft wenn das Presswerk in Österreich ist.
Grüsse, Michi
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Antwort#10
Mag sein, dass die das geändert haben. Ich musste so um die 230,- ? (Da gab es sogar eine richtige Kalkulation für) bezahlen, das Geld habe ich nach ca. 1/2 Jahr mit einer korrekten 0,- Rechnung zurückerstattet bekommen.
Frank
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Antwort#11
"Sie bekommen eine Gratis-Studioaufnahme und die CD wird der breiten Masse zugänglich sein und kann ihren Bekanntheitsgrad steigern."
klingt wie ein argument einer mager plattenfirma. die band is bekannt und die firma räumt die kohle ab..... ich dachte bisher nur kleine teenymädchen sind so extrovertiert auf so´n deal einzugehen.

"Es wird sich ja auch ausschliesslich um Newcomerbands handeln die nicht bei der GEMA od. AKM gemeldet sind."
urheberrechte sind nicht zu veräußern !! es ist also unerheblich ob diejenigen bei der gema sind oder nicht. bei der gema hättest du es u.U etwas einfacher. rechte einfach kaufen...

"Ausserdem würden die Bands die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte nur für jeweils einen Song und nur für diese CD uns übertragen. Was ja nicht heisst, dass ihnen der Song nicht mehr gehört, sie können ihn ja trotzdem auf ihre Weise (zB. in Form von eigener CD) weiterverwenden/verkaufen."
für einen song ? sonstirgendwie limitiert ? woher sollen die fuzzis wissen, dass du nicht irgendein verkappter produzent bist, der auf ideenklau geht ?
ist heutzutage standart.da bekommt der produzent nen stapel cd´s und eine liste auf der steht von welcher cd, welcher sond, welcher track, takt x bis takt y extrahieren und mit part xy von cd xy mischen usw....
schlau ist es jedenfalls nicht einfach so sein material zur verfügung zu stellen.
gruß
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Antwort#12
Hallo rackerlui,
indirekt unterstellst du mir ja da einiges, das find ich nicht besonders nett.
So wie du das darstellst stimmt das überhaupt nicht!
Grüsse, Michi
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Antwort#13
Rackerlui,
das war mal wieder ein besonders geistloser Betrag von Dir.
"schlau ist es jedenfalls nicht einfach so sein material zur verfügung zu stellen."
Ich glaube Du hast nicht wirklich verstanden worum es hier eigentlich geht.
Oder leidest Du an Paranoia das an jeder Ecke wer steht und Dir Deine Ideen
klaut? Dann glaubst Du vieleicht sogar noch an "Copy kills Music"?
Armer Racker!
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Antwort#14
wenn du es pressen lassen willst musst du dennoch bei der gema einen freistellungsauftrag beantragen, und wenn einer der künstler innerhalb von 5 jahren auf die idee kommt seine werke bei einer gesellschaft zu verpflichtten melden sie sich schon nochmal bei dir und wollen geld.

gruuhs

dB
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Antwort#15
meiner erfahrung nach nicht, ich habe selbst noch nie was zurückbekommen(seit 5 Jahren), und leute die sagen sie machen das schon ewig sagen auch das erst was zurückkommt wenn es ein bestimmtes budget überschreiten würde... und für 1000 euro würden die keinen finger krumm machen.... ich lass halt immer nur kleinserien machen....daher...

gruuhs

dB
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Antwort#16
Nun, h
eute Abend hatten wir Besprechung im Jugendzentrum und dabei hat sich was völlig neues ergeben:
Wir versuchen die Produktion des Samplers als ein größeres Projekt mit einigen Zugaben zu erweitern, weil es möglich ist 2006 von der Stadt eine Förderung diesbezüglich im Nahmen des "Mozart-Jahres 2006" (ich glaub der 250. Geburtstag) zu bekommen.
Das ändert die Sache natürlich komplett. Ich bin nun selber ein bisschen wirr im Kopf von der Besprechung. Um nicht auszuschweifen, will ich mich nun kurz fassen :-)
Es soll nun ein Sampler mit 10 Bands werden die jeweils einen Song abliefern. Die Bands werden auch bei uns Konzerte in einer monatlichen Veranstaltungsreihe geben (gegen Gage natürlich) und bei der letzten Veranstaltung wird das Projekt der Stadt usw. präsentiert und (jetzt kommt der Knackpunkt) jede Band soll mind. 100 Stk. der Sampler geschenkt bekommen.
Wir lassen nun eine Auflage von 2000 Stk. pressen, davon also 1000 Stk an die Bands und die restlichen 1000 Stk werden von uns im Laufe der Zeit verschenkt.
Das Problem bei der Sache ist, dass ja jede Band nun einige Stück des Samplers hat, wo jeweils ein Song von ihnen drauf ist und aber auch die restlichen 9 Songs der anderen Bands. Da ich mit sowas nicht so wirklich auskenne und mir scheint das es da ein bisschen kompliziert wird mit Nutzungs- Leistung- Vervielfältigungsrechten, schaltet mein Gehirn ab *g*
Meine einzige Idee: Dass man einfach auf die CD drucken lässt: "Diese CD ist nicht zum Verkauf bestimmt. Alle Rechte liegen bei den Urhebern. (Oder so ähnlich)"
Da wir (das Jugendzentrum) nun nicht mehr vorhaben die CD zu verkaufen dürfte das doch hinhauen, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen, oder?
Andererseits dürfen die Bands dann ihre CDs auch nur verschenken. Alles ein bisschen dämlich, ich weiss!
Grüsse,
Michi
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Antwort#17
"von welcher cd, welcher sond, welcher track, takt x bis takt y extrahieren und mit part xy von cd xy mischen usw...."
Schande über den, der dies macht und sich als Produzent an solchem Ideenklau beteiligt.
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Antwort#18
So ist es- von Vorschuss kann ich auh nichts berichten. Ich habe noch nie einen Cent an GEMA gezahlt. Weder für eigene CDs noch sonstige. Der Freistellungsauftrag kam immer binnen Tagen an- meist direkt ans Presswerk.
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Antwort#19
Ich hätte noch die www.kdg.at anzubieten. Das war das ausführende Presswerk bei unserer CD, offenbar u.a. auf Kleinserien spezialisiert. Abgewickelt wurde der Auftrag über www.houseofaudio.com (in D).
Jens
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Antwort#20
Tag Racker.
Man kann sich gegen den reinen Ideenklau auch anders schützen. Da genügt in Fällen dieser Größenordnung regelmäßig immer noch der Nachweis (in Form einer Proberaumaufnahme und dem berühmten Einschreiben an sich selbst, wenn es nichts kosten soll), den Song zum Zeitpunkt X vor der Produktion gekannt zu haben - fertig.
Ausserdem schreibst du doch selbst: Die Urheberrechte sind das eine (und eben unveräußerlich), die Nutzungsrechte an der Aufnahme (die ja erst erstellt wird, wenn ich recht verstehe) das andere. Und letzteres können durchaus mehrere Personen innehaben bzw. sich gegenseitig zugestehen...
Mit deiner Paranoia darf man kein Studio jedweder Art betreten um dort aufzunehmen. Da könnte ja immer der Mischer, Produzent oder gar Hausmeister auf Ideenklau gehen...
Jens
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