Wo bitte steht denn sowas geschrieben? Davon habe ich noch nie gehört (und kann es nicht recht glauben). In dem Moment, wo die Songs von der GEMA freigestellt werden dem Presswerk gegenüber, sind sie AFAIK nicht mehr repertoirefähig. Da hätte ich ja doch gerne mal eine Quelle zu. Jens
Kompliziert, in der Tat... ;) Aber die Nutzungsrechte an diesem Sampler sind ja nur im Innenverhältnis zwischen dem JZ und den Bands geregelt bzw. zu regeln. Das kann man (solange sich die 11 Parteien einig werden) alles vertraglich regeln - auch dass die Bands die geschenkten Exemplare auf eigene Kasse verticken. _Wie_ man das am besten in Paragraphen eines Vertrages gießt, das sollte dir jeder bessere Anwalt erklären können. Bei so einem Projekt inkl. Förderung sollte das Geld für einen Rechtsberatungstermin noch drinsitzen, denke ich. Jens
Stimmt, Rechtsberatung, an sowas hab ich noch gar nicht gedacht! Bei dem ewigen Sparkurs unseres Jugendzentrums ist man es gar nicht mehr gewöhnt andere für Lösungen zu bezahlen...da versucht man alles irgendwie selbst ohne Kosten hinzudrehen. Gute Idee! Grüsse, Michi
ich habe vor meiner ersten cd bei der gema nachgefragt und dort hiess es, für die allererste cd wäre der vorschuss fällig, nicht für die darauffolgenden. so hab ich es gehandhabt und habe alles innerhalb kurzer zeit korrekt erstattet bekommen. gruß claus
Nee, natürlich habe ich keine Ahnung, extrem dankbar wäre ich Dir wenn Du mir als Kenner der Szene ein *bißchen* von Deiner Weißheit abgibst. Vielen Dank im Vorraus - auch von den anderen Unwissenden.
Von dieser Rückvergütung habe ich auch schon gehört, mir ist aber kein Fall bekannt. Wäre aber interessiert, mehr zu erfahren. IMHO wirift dies ein nicht unerhebliches Problem auf: Wie kann ein Künstler im Nachhinein exakt melden, wiviele CDs von ihm schon gemacht wurden, wenn er die Rechte so mir-nichts-Dir-Nichts "abgegeben" hat? Wieivle CDs einer gebrutzelt hat, weiss man doch garnicht mehr. Logisch, die angemeldeten kann die GEMA zählen. Muss ein "Verleger" dann immer zahlen, wenn er z.B. sich damals vom komponierenden Künstler das Einverständnis hat geben lassen und ihn anderweitig abgegolten hat? Wo holt sich die GEMA die Kohle? Was passiert, wenn ich nun z.B. auf die Idee käme, in die GEMA zu gehen? Ich habe jahrelang CDs pressen lassen, die meine eigenen Trancemixes enthalten. Die wurden ab 1994 herum unter die Leute gebracht. Das waren Auflagen zwischen 100 und 5000 von denen die meisten NICHT bei der GEMA bekannt sind. Ich selber weiss garnicht mehr die genauen Auflagenzahlen (?) Kämen die dann dann und fordern bei nach?
Genaue Auskunft kann (und dürfte) ich dir da auch nicht geben, ich bin kein Jurist. So, wie ich die GEMA-Seiten bzw. deren telefonische Ausküfte verstehe, ist mit der Freistellung der GEMA die betreffende Auflage abgegolten, d.h. da können eigentlich keine Nachforderungen kommen. Das würde auch keinen Sinn ergeben, denn dann wäre zum einen das Wort "Freistellung" hinfällig, und zum anderen die Abrechnung (auch wenn die auf 0,00 EUR lautet). Im Zuge der Rechtssicherheit kann ich mir auch nach deutschem Recht nichts anderes vorstellen, solange die Angaben im Freistellungsantrag zu dem betreffenden Zeitpunkt korrekt waren. Nachforderungen von nicht-GEMA-Material kann man ja im Vorfeld privatvertraglich ausschließen (also bei Leuten, die auch später nicht zur GEMA gehen, sondern "in zivil" nachfordern). Die "bisherige Auflagenhöhe" - das verstehe ich nicht so ganz. Wofür soll das interessant sein? Wenn irgendwann einer brennt, ist er der Vervielfältiger - und darf das entweder (Rechteinhaber oder zumindest mit Einverständnis) oder nicht (das ist dann wieder ein ganz anderes Thema). Was mich allerdings sehr interessiert: Wie hast du es geschafft, CD-Auflagen zu produzieren, ohne dass die GEMA davon weiß? Im offiziellen Presswerk in D doch sicher nicht? Jens
Bei den der GEMA nicht bekannten CDs handelt es sich um Kleinserien aus Kopierstationen. Wir hatten damals sowas. Wir haben damals neben Werbe-CDs auch teilweise Data-Backup für Firmen gemacht, daher lohnte die Anschaffung. zudem waren Präsentations-CDs nicht so bekannt und die Auflage kroch so um 100-200 herum. In einem einzigen Fall war das darüber hinaus so, daß ich live gemixte Tracks inn allenmöglichen ähnlichen Variationen als mp3-Daten-CD verkauft habe. Die Qualitätstufe der mp3s war recht hoch, sodas man etwa 500 min Musik draufbekam. Da von jeder Version aber neben der "normalen" auch eine Autoradioversion, sowie ein "Trockene" zum Abspielen in Discos vorhanden war, ergab das garnichtmal so viele Titel. Diese CDs kennt die GEMA nicht, aber es waren allesamt Musik von mir und meinem Trancekollegen.