GEMA

Erstellt 9 Antworten10 Beiträge
Startbeitrag#1
Wir möchten ein Chorkonzert aufzeichnen lassen und für die Musiker vervielfältigen lassen. Das Aufführen ist geklärt: Chor mit weniger als 9 Musikern und ds ist über den Verband billig abgedeckt. Offen ist die CD-Produktion, also der GEMA-Anteil dafür:
Ich habe mir die Kostentabelle für CD-Vervielfältigungen runtergeladen. Das ist ja erschreckend: Die verlangen mindestens 5 Cent je Titel und fast nochmal 1-2 für jede angefangene min.
Damit kämen wir auf durchschnittlich 7 Cent je Titel und auf eine Gesamtsumme von 1,30 je CD, obwohl die nicht in den Verkauf geht. Ist da nichts zu machen?
Angeblich gibt es doch Freiexmemplare, aber die Dame der GEMA am Telefeon wollte oder konnte dazu nichts sagen sondern will erstaml eine Liste der Titel haben. Wir wollen aber vorher wissen, was das kosten soll, denn danach werden wir die die Auflage ausrichten.
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Antwort#2
Hallo Horst,

grundsätzlich muß jede Vervielfältigung der Gema mitgeteilt werden, wenn die Auflagenhöhe größer als 5 Stück beträgt.
Wenn der Tonträger voll vergütungspflichtig ist, kann man rechnen: 12% des Nettoendverbraucherpreises.

MfG
Rainer
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Antwort#3
Hallo!
Allerdings gilt das mit den 12% des VK nur, wenn ein bestimmter Mindestsatz nicht unterschritten wird.
Weiß jetzt nicht genau, wo der liegt, aber da dürftet ihr dann wohl nicht dran kommen, wenn ihr nur an die Musiker verkauft (ich denke ja dann mal mehr oder weniger zum Selbstkostenpreis).
Normalerweise muß man GEMA-Gebühren pro Titel ODER - wenn es eine CD mit GEMA- und nicht-GEMA-pflichtigen Titeln ist - nach Minuten, also nicht beides.
Die freundlichen Damen und Herren bei der GEMA sollte sowas aber wissen...
Gruß
Markus
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Antwort#4
Eine Promo-CD-LP mit max. 20 Titeln und bis 80 Minuten (übrigens Kollision mit Red-Book-Standard) kostet etwa 66 Cent Gema-Gebühren inkl. 7% MwSt.



Wichtige Gema-Gebühren
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Antwort#5
Auf Ihrer Webseite steht aber nicht 0,66 sondern 0,6199 euro/CD. Was stimmt nun?
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Antwort#6
... darüber steht fettgedruckt: Inkl. 7% MwSt., also: 0,6199 * 107% = 0,663293 Euro.
Gruß
UweL
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Antwort#7
An die Österreicher im Forum:
Gelten hierzulande ähnliche Regelungen wie in Deutschland?
Grüße aus Wien, Vasco
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Antwort#8
Ja, das sollten sie, aber leider hört man von dort mitunter leicht widersprüchliche Angaben.
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Antwort#9
Bei der AKM haben wir den Vorteil einen fähigen Mann sitzen zu haben: Ruf Herrn Grabensteiner an, Tel: 01/717 87 635
Ich weiss keine festen Sätze - von garnichts (bei Werken bei denen der Komponist länger als 75Jahre tot ist) bis zu sehr viel (z.b. bei Filmmusik) habe ich shcon gezahlt, wobei ich jetzt den Berechnungsschlüssel nicht beschwören kann.
Auf jeden Fall ist zu bedenken, dass u.U. manche Musikverlage Gebühren Verlangen wenn aus ihrem Notenmaterial aufgenommen wird, auch wenn der Komponist länger als 75j tot ist. Das kann zu nicht unerheblichen Kosten führen....


Tonzauber - einfach klassisch!
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Antwort#10
Bliebe noch die Frage nach den angeblichen Freiexeplaren? Die Anmeldebögen unterscheiden ja zwischen CDs für den Verkauf und solchen für Promotion. Wer weiss etwas?
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