Gema Freistellung

Erstellt 5 Antworten6 Beiträge
Startbeitrag#1
Hi!
Was schreibe ich in eine "GEMA Freistellung" ? Was ist das ? Ich habe Musik mit einem asiatischen Instrument komponiert und aufgenommen, jemand will sie in seinem Film verwenden. Ich bin nicht GEMA Mitglied. Er sagt er braucht die Freistellung, aber er weiss auch nicht, was der Text ist. Ist es ein Standard Text? Kann ich ihn irgendwo downloaden? Ich danke Ihnen.
Won Li
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Antwort#2
Alle Infos zur GEMA gibts auf deren Webseite.


Die GEMA
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Antwort#3
Alle Antworten gibt es auf der Gema Seite?!?
Ja das ist schon Richtig, nur muß man diese dann finden und viel wichtiger auch verstehen.
So und nun erklär mal einer das Gemarecht :-)
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Antwort#4
Es gibt von den Preßwerken vorgedruckte Formulare. Kannst Du anfordern, und füllst das aus. Schicke dies der Gema hin und Du bekommst die Freistellung. Wenn Du kein Mitglied der Gema bist, kostet die Verwendung auch nichts.

MfG
Rainer
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Antwort#5
In deinem Fall ist das lediglich ein frei fromuliertes Dolument, in dem du bestätigt, nicht Mitgleid der Gema zu sein, bzw. keiner weiteren Ähnlichen Gruppierung angehörst Suisa oder so!
Alles anderes, was hier erwähnt wird zählt zu den Verfielfältigungsrechten.
dort kannst du dich nur GEMA befreien lassne, wenn deine Musik nur zu Promo Zwecken, also NIHCT zum Verakuf angeboten wird. Wird der Film öffentlich aufgeführt, sind hierfür auch Gebühren an die Gema zu zahlen.
Ich würde dir empfehlen dich gründlich über deine Rechte zu informieren, sonst gehst du am Ende leer aus. Nur so als Info, ein kompletter Song wird ohne Gema-Rechte für Kino-Filme nach eventueller Zuschauerzahl vergütet, das können also durchaus 5stellige Summen sein.
Du solltest in jedem Fall eine Summe vorab verlangen, sowie dich am Umsatz der Aufführungen beteiligen lassen -> schriftlich, mit Nachweispflicht des Machers.
Die Gema-Meldung drückst du dann dem Produzenten auf´s Auge!
Die Gema hat ein Info PDF auf der Seite, da musst du mal genauer reinschauen. Sobald aufgeführt wird, egal in welcher Form MUSST du zahlen (sogar für eigene Stücke), es gibt nur ganz wenige Ausnahmen.
Gruss
Frank
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Antwort#6
Na denn: hier die entsprechenden Seiten, die auf der wirklich übersichtlich gegliederten GEMA-Webpräsenz zu finden sind.
1. FAQ, Abschnitt Bildtonträger:
http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#bildtontraeger
insbesondere interessant: http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#04
2. Bildtonträger-Meldebogen:
http://www.gema.de/media/de/herstellen/gema_meldebogen_bt-filmvideo.pdf
(1) sagt aus, daß man der GEMA den Erwerb der Rechte nachweisen muß. Also eine Bestätigung, daß der Urheber dem Filmhersteller das Nutzungsrecht für die verwendeten Werke einräumt. Durch die schöne GEMA-Vermutung muß man auch den Meldebogen (2) ausfüllen, wenn man genau weiß, daß kein GEMA-Repertoire verwendet wurde. Für die in (2) eingetragenen Werke muß nur bezahlt werden, wenn sie GEMA-Repertoire sind.
Letztlich ist es also keine "Freistellung", sondern eine "Einräumung von Nutzungsrechten". Da, fürchte ich, hilft das Freistellungsformular eines Preßwerks recht wenig.
Die Frage, wo man Nutzungsrecht-Formulare herkriegt, kann ich leider auch nicht beantworten, sorry. Evtl. einen Juristen des Vertrauens bemühen...
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