Ist das normal?

Erstellt 7 Antworten8 Beiträge
Startbeitrag#1
Hallo
Ich weiß zwar nicht ob das hier dafür das richtige Forum ist, aber da ich auf die Schnelle grad kein anderes finde (Key gibts ja nicht mehr) schreib ichs jetzt mal hier rein.....
Also ich hab da son Problem:
Ich hab mit nem Kollegen vor einiger Zeit ein eigenes Label gegründet, inkl eigenen Studio jetzt bekommt der Kollege ein Majorvertrag vom BMG, da irgendeiner auf seine Tracks aufmerksam geworden ist, leider nirgendswo mit mir als Featuring...
ok soweit in Ordnung: Erst hieß es das Label würde dann dort mehr oder weniger automatisch ebenfalls unter Vertrag genommen, d.h Zugriff/Vermittlung zu den ganzen Vertriebs/Medienapparate aber jetzt auf einmal fängt mein Kollege so an das würde nicht funktionieren, der Vertrag würde nur ihn betreffen, und wenn das Label unter Vertrag genommen würde so würde dies nur das Label an sich betreffen aber ich solle mir bitteschön meine eigene Plattenfirma suchen?!
d.h er bekommt Zugang zu den ganzen Connections/Sponsoren etc... und kann dann wenn er draußen ist auch andere Leute darüber rausbringen, aber ich soll als 50% Inhaber+Geschäftsführer kein Zugang zu dem Ganzen bekommen (und mich nichtmal selber darüber rausbringen können)?!?
Meine Frage ist: Kann das irgendwie sein??

besonders wenn er im GbR Vertrag unterschrieben hat dass er verpflichtet ist alle potentiellen und tragbaren Möglichkeiten dem Label zugänglich zu machen....
Problem ist halt: Er möchte Solokünstler bleiben und er legt offenbar auch nicht sehr viel Wert auf meine Musik...Bis auf einzelne Featurings soll da bis auf weiteres nix gehen, er hat sich aber dann eben doch entschlossen mit mir das ganze aufzubauen...
Andere Leute/Mitarbeiter gibt s im Label grade nicht, nur wir 2...

Mir kommt das irgendwie total komisch vor...Ich sitze als Mitgeschäftsführer in ein Label drin was eventuell europaweit bekannt wird soll aber weitgehend nichts davon mitbekommen ?!?!?=
Würde mich freuen wenn mich einer hier ein wenig aufklären könnte....
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Antwort#2
Moin,
ich würde mich so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt, der sich im Medienrecht auskennt, zusammensetzen.
Gruss
Gerhard
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Antwort#3
"Ich sitze als Mitgeschäftsführer in einem Label drin, was eventuell europaweit bekannt wird,
soll aber weitgehend nichts davon mitbekommen."
Keine Angst, so schlimm wird es nicht, aber du schreibst ja ein richtiges Wort in diesem Satz: "eventuell".
Es wird aber nie so heiß gegessen ...
Im Augenblick ist es eh auf dem klassischen Gebiet "sehr ruhig" - sogar weltweit.
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Antwort#4
für "menschen" durchaus normal... für dich aber wirklich sch.....!
klare front machen, rechtsanwalt bemühen und v.a. imho gedanken über ne abfindung machen!!!!!
so wies aussieht, scheint die ganze sache ja auch wirklich nur für ihn zu funktionieren und sinn zu machen, d.h. für dich ist evtl. wirklich kein platz (mal ganz hart realistisch gesprochen).
dann muß aber für dich in irgendwie relevanter form eine abfindung stattfinden, die für dich einen neuanfang ermöglicht, deine ganzen kosten und aufwand ersetzt und dich eben soweit entschädigt, daß du nicht mit miesen von zeit und geld da rausgehst.
andersrum kann ich verstehen, daß dinge sich wandeln und ein vertrag unter bestimmten voraussetzung geschlossen, seinen sinn verliert wenn sich die äußeren gegebenheiten ändern.
ich würde mich versuchen vertraglich erstmal an seinen gewinnen zu beteiligen (da ja eure beider arbeit zum erfolg geführt hat), klare abfindung mir ausdenken und dann überlegen wies allein weitergeht.
aber auf dauer kann man sich in ein künstlerisches projekt nicht einklagen....
viel kraft und erfindungsreichtum um für dich das beste draus zu machen!
lg matthias
btw.: bist du sicher, daß das alles so hieb-undstichfest ist? ich kenne leider einige fälle, wo die zusammenarbeit mit den majors so geendet hat, daß nach 1 (!) jahr die majors die ganze sache doch nicht wollten, dann die band ihre produktion für zigtausende euros zurückkaufen hätten können (!) und: da sie ja seit einem jahr "raus" aus dem live-leben waren, ein "normales" weiterleben auch nicht mehr ging. sch... an allen enden.
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Antwort#5
Es ist leider so, dass größere Tonträgerfirmen ihre Verträge nur mit einzelnen Personen machen, die aber nie angestellt werden. Es geht immer um abgegrenzte Projekte, die pauschal bezahlt werden. Der Preisdruck ist immens. Bei zwei Mann ist immer einer zu viel im Boot. Da wird auch kein Rechtanwalt nachhelfen können; es sei denn, der Kontakt soll zerschlagen werden.
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Antwort#6
Es gibt doch keine Märchen. Die wenigen Großfirmen habe große Rechtsabteilungen, mit langer Erfahrung, die dem "Partner" kaum Rechte "in die Hand" geben.
Die Idee, einen amerikanischen Ölmillionär zu heiraten, sich schnell scheiden zu lassen, um dann mit seinen Rechtanwälten einen großen Batzen als Abfindung herauszuholen, funktioniert in der Plattenbranche nicht.
Da sehe ich für "S.o.s" leider keine Möglichkeit der Einheirat. Auch nicht mit dem Hebel Rechtsanwalt. Man hat ja nichts in der Hand.
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Antwort#7
Hallo,
So weit ich weiß ist bei einer solchen GBR nur die einvernehmliche Auflösung möglich. D.h. berechtigte Ansprüche müssen in jedem Fall befriedigt werden. Ich schätze, Du kannst weder Deinen Kompangnon dazu zwingen NICHT seine Anteile an jemand anderen zu verkaufen, noch kann er Dich zwingen Deine Anteile unentgeltlich an ihn zur Weiterverwertung mit jemand anders abzutreten.
Wie viel da rausspringt ist aber völlig offen. Denn der Inhalt wird ja erst durch die Vermarktung durch den Major werthaltig, und dazu investiert der Major (hoffentlich) ordentlich Geld.
Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, kann es eventuell dennoch sein, dass der Vertrag Deines Kompagnons mit dem Major unwirksam war, weil er etwas abgetreten hat, was ihm nicht gehört. Um das zu verhindern könnte er sich gegenüber dir großzügig zeigen (d.h. Dir den Großteil dess abtreten, was er anfangs bekommt).
Das ist die materielle Seite. Wie es moralisch und menschlich aussieht, ...tja...
Grüße,
Tonmaus
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Antwort#8
.. habe auch viele fälle gekannt, bei denen anfangs die euphorie so hoch war, aber ich kann leider nur den schon antwortern beipflichten:
Anwalt, Abkühlen lassen, eingestehen.

grüsse

dB
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