Ich betreibe im Nebenerwerb ein als Gewerbe angemeldetes Tonstudio. Ich habe jetzt einen Fragebogen von der KSK erhalten und ausgefüllt. Nun bin ich als abgabepflichtig eingestuft worden. (???????) Ich soll regelmäßig Anmeldungen machen und Entgeltaufstellungen. Was soll das ? wie geht das? Und wieso soll ich da etwas bezahlen ?
Als Tonstudio-Betreiber in der KSK?! Das ist aber ungewöhnlich. Die nehmen doch niemanden, der auch nur die Spur gewerblich tätig ist. Aber bei der KSK musst du geschätzt deine erwarteten Einnahmen angeben. Aufgrund derer werden dann deine Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Rente und Pflege berechnet. Die KSK übernimmt dann den Arbeitgeberanteil. (etwas vereinfacht) Viel Erfolg... ...Jörg
Stopp! Bin dort kein Mitglied. Die zählen mich als Verwerter und ich soll zahlen! die Beiträge bemessen sich angeblich an den Entgelten, die ich den Künstlern zahle. Ichzahle denen aber überhaupt nichts - im Gegenteil: Die bezahlen mich! Muss ich da jetzt was löhnen? Kann doch nicht sein!!!!
Beitragspflichtig als versicherter oder als Abgabepflichtig für den Arbeitgeber-Anteil Fonds? Ich schätze eher letzteres. Denn erstens ist es für Tonschaffende eher ein Akt in den Laden überhaupt hereinzukommen als Versicherter (kann man als Techniker oder Kaufmann glatt vergessen), und außerdem wollen die ein Geld von den Produktionsbetrieben. Tja. Wenn Du keine falschen Angaben gemacht hast, haben sie mal wieder einen braven Zahler gefunden. Umso besser für die freischaffenden Kollegen.... LG, Tonmaus
Hallo, es scheinen hier mehr Künstler als Gewerbetreibene zu schreiben...:-) Ich z.B. bin Mitglied bei der Ksk als Versicherungsnehmer. Gleichzeitig beschäftige ich als Produzent aber auch z.B. Musiker. Auf deren Gagen zahle ich z.Z. 5,5 % an die KSK. Am besten schaust du dir folgende Seite mal an... Gruß Hendrik
Hier ein paste der Zahlerliste. Heisses Thema. Robert findet sich in Zeile 5 und am Schluss. Der Tonstudiobegriff ist fargwürdig, denn abgsehen von der Schlussklausel haben im Grunde Dienstleistungsstudios mit der Kunst hier so viel zu tun wie ein Hersteller von Fernsehern. Ich würde vorschlagen, das Thema mal bei einem Berufsverband, wie dem VDT zu diskutieren. Wenn Du dort Mitglied wärest würdest Du übrigens kostenlos rechtlich beraten. "-Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.) -Presseagenturen und Bilderdienste -Theater, Orchester, Chöre -Veranstalter jeder Art, Konzert- und Gastspieldirektionen, Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager -Rundfunk- und Fernsehanbieter -Hersteller von Bild- und Tonträgern (Film,TV, Musik-Produktion, Tonstudio etc.) -Galerien, Kunsthändler -Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit -Unternehmen, die das eigene Unternehmen oder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben -Design-Unternehmen -Museen und Ausstellungsräume -Zirkus- und Varietéunternehmen -Ausbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z. B. auch für Kinder oder Laien). -Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen."
beste story diesbezüglich: mein bruder (freishaffender grafiker) hat es nicht geschafft in die ksk aufgenommen zu werden (kein künstler) aber: ein unternehmen für das er eine kleine arbeit abgeliefert hatte, wurde sofort (!!!!) zur zahlung von geld verdonnert, weil es ja freischaffende leute beschäftigt hätte! soviel dazu. ....
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich nur dann zahlen, wenn ich einem Künstler etwas bezahle. Da ich keinem was bezahle, muss ich auch nichts abführen. Richtig ?
Ich hatte ja das FM gelesen, und schon exzerpiert, dass das Kriterium ist was man für ein Gewerbe betreibt. Zahlen muss eine breite Berufsgruppe. Offensichtlich auch ein Tonstudiobetreiber, also ein reiner Dienstleister. Ob Du Künstler bezahlst oder nicht ist völlig wurscht. LG, Tonmaus
"Ob Du Künstler bezahlst oder nicht ist völlig wurscht." Nein, das ist keineswegs Wurscht. Man unterscheidet Abgabepflicht und Abgabeschuld. Der Abgabepflichtige ist in jedem Fall meldepflichtig da er prinzipiell zahlen muss. Ob er konkret zahlen muss, hängt von dem ab, was er Künstlern zahlt, daher dann eine Abgabeschuld. WER KEINEN KÜNSTLER BEZAHLT, IST ALSO ABGABEPFLICHTIG - ES BESTEHT ABER KEINE ABGABESCHULD, DA 5% VON NULL IMMER NOCH NULL SIND. Man muss nur jedes Jahr fleissig melden!